Allgemeine Fragen: Ba-Wü

Activity

10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich möchte mir unbedingt einen Bullterrier holen und wollte einmal ein paar Fragen bezüglich des Wesenstest stellen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bin um jede Antwort dankbar :)

1. Egal wie alt mein Welpe ist, ich muss ihn bei der Polizei anmelden?
2. Ich darf ihn behalten wenn ich mit meinem Welpen im alter von 6 Monaten einen Wesenstest mache und er ihn besteht?
3. Mit dem Alter von einem Jahr, max 15 Monaten muss mein Welpe einen weiteren Wesenstest machen, besteht er diesen wird er nicht mehr als Kampfhund eingestuft, ich darf ihn behalten ohne irgendwelche Gründe anzugeben, habe jedoch weiterhin Leinenzwang?
4. Wer macht den Wesenstest?
5. Wo muss ich mich da melden und wann?
6. Wo und wie bereitet man den Welpen auf den Wesenstest vor?
7. Sind die beiden Wesenstests (1. im alter von 6 Mon. 2. im Alter von einem Jahr) gleich oder unterschiedlich?
8. Muss ich den Welpen nur bei der Polizei als "Kampfhund" melden oder auch auf der Gemeinde? Klar, steuern muss ich Zahlen, aber bei unserer Gemeinde steht nichts bezüglich Kampfhundesteuer.

So, tut mir leid dass ich euch gleich mit so vielen Fragen bombardiere, aber ich möchte einfach gut vorbereitet sein bevor ich mir nen Welpen hole und ihn nach ner Zeit wieder abgeben muss, das möchte ich nämlich auf garkeinen fall!!

Bevor die Frage kommt: Ja, ich möchte mir eigentlich einen Welpen vom Züchter holen, deswegen diese ganzen Fragen. Halte auch schon in Tierheimen ausschau aber es ist schwer dort passende Bullys zu finden, da wir schon 2 Rottweiler haben (Rüde und Hündin), hätte halt gerne, dass der Bully mit den beiden aufwächst.

Nun denn, freu mich auf eure Antworten :)

Lg, Angie
 
  • 19. April 2024
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Hi Activity ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich versuche mal die Fragen zu beantworten, bei denen ich mir sicher bin,

aber zuvor den link zum Innenministerium BaWü



Hier findest du nicht nur die Polizeiverordnung, sondern auch die entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

Bullterrier zählen in BaWü zur "Kat 1" siehe PolVOgefH §1 Abs. 2

daraus ergibt sich:

4.
Der Verhaltenstest wird von der zuständigen Polizeihundestaffel in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt abgenommen.

5.
Die Anmeldung erfolgt normalerweise über deine Gemeinde, bei der du deinen Bullterrier ja auch bei der Ortspolizeibehörde (gehört zur Gemeinde, nicht zur Polizei) melden musst.

6.
Auf den Verhaltenstest bereitest du dich am besten in einer guten Hundeschule vor.

7. Wir waren nur bei einmal bei dem Test. Aber ein Bekannter war auch mit seinem sechs Monate altem Hund ... und ein sechs Monate alter Hund muss natürlich noch nicht das können, was von einem 15 Monate alten Hund erwatet wird.

8.
Melden musst du wie gesagt deine Schmusebacke bei der Ortspolizeibehörde und die gehört zur Gemeinde.
Ob Kampfhundesteuer anfällt und dein Hund nach bestandenem Verhaltenstest überhaupt als steuermäßiger Kampfhund" zählt oder nicht, erfährst du aus der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde.
(Unsere Maus ist nach PolVOgefH z.B. nie ein "Kampfhunde" gewesen, hat BHs, Team Test und freiwilligen Verhaltenstest bestanden, ist aber steuermäßig ein "Kampfhund" mit achtfachem Steuersatz. - Klage haben wir verloren.)


Über eine eventuelle Leinenbefreiung entscheidet nach bestandenem Verhaltenstest die Ortspolizeibehörde. Meist bekommen "Liste 1" Hunde in BaWü nur Maulkorbbefreiung, aber einige wenige Gemeinden erteilen wohl auch Leinenbefreiung.

Am besten, du fragst mal nett bei deiner Gemeinde an.

Oder du schreibst hier, in welcher Gemeinde du lebst ... und vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen mit deiner Gemeinde.

Kannst mir auch gerne eine PN oder E-Mail schicken.
 
Minibulli oder Standart? Weil der Mini ist nicht auf der Liste

1. Egal wie alt mein Welpe ist, ich muss ihn bei der Polizei anmelden?
Du meldest ihn bei OA an egal wie alt er ist.


2. Ich darf ihn behalten wenn ich mit meinem Welpen im alter von 6 Monaten einen Wesenstest mache und er ihn besteht?
Damit erlangst du die Maulkorbbefreiung und die kampfhundeeigenschaft ist widerlegt. Leinenzwang bleibt.

3. Mit dem Alter von einem Jahr, max 15 Monaten muss mein Welpe einen weiteren Wesenstest machen, besteht er diesen wird er nicht mehr als Kampfhund eingestuft, ich darf ihn behalten ohne irgendwelche Gründe anzugeben, habe jedoch weiterhin Leinenzwang?
Max 18 Monate dann der 2. WT, Maulkorbbefreiung, aber Leinenzwang.

4. Wer macht den Wesenstest?
VetAmt in Zusammenarbeit mit der HUndestaffel der Polizei.

5. Wo muss ich mich da melden und wann?
Ordnungsamt deiner Stadt, so schnell wie möglich, die werden dir dann auch Termin geben.
Bei uns wird z.B. gesammelt d.h. ich warte seit Oktober auf Termin zum WT, wenn dann genug Hunde zusammen nsind, dann setzen die einen Termin an

6. Wo und wie bereitet man den Welpen auf den Wesenstest vor?
Hundeschule/Hundeplatz oder frag mal in div. Tierheimen an, die können da Tips geben.

7. Sind die beiden Wesenstests (1. im alter von 6 Mon. 2. im Alter von einem Jahr) gleich oder unterschiedlich?
Sorry kein Plan denk aber nicht.

8. Muss ich den Welpen nur bei der Polizei als "Kampfhund" melden oder auch auf der Gemeinde? Klar, steuern muss ich Zahlen, aber bei unserer Gemeinde steht nichts bezüglich Kampfhundesteuer.
Du musst der Polizei gar nichts melden, nur beim OA anmelden, allerdings ist er mit bestandenem WT kein Kampfhund mehr, sondern ein Listenhund. Kampfhunde darf man nur mit berechtigtem Interesse halten, was es aber eigentlich überhaupt nicht gibt.
Wenn du ihn beim OA anmeldest werden die dir das schon sagen bez. der Steuer. Ich zahle hier auch keine Kampfhundesteuer, ist unterschiedlich von Gemeinde zu gemeinde.
 
Damit erlangst du die Maulkorbbefreiung und die kampfhundeeigenschaft ist widerlegt. Leinenzwang bleibt.
Max 18 Monate dann der 2. WT, Maulkorbbefreiung, aber Leinenzwang.

Wie Anke schon geschrieben hat, kommt das auf die Gemeinde an. Es gibt tatsächlich Gemeinden (wenn auch sehr wenige in BW) die eine Leinenbefreiung zugestehen...
 
ja ok das stimmt , ich gehe jetzt mal vom Normalfall aus, da viele Gemeinden die Leinenbefreiung erst nach der BH bzw. einer weiteren Prüfung genehmigen. Das kann man dann ja alles speziell auf der Gemeinde nachfragen, aber der Regelfall ist es ja leider nicht
 
Hallöchen,
da das ja ein Thread mit Allgemeinen Fragen zum Ba-Wü ist...hier nun mal meine, damit ich nicht einen separaten Thread aufmachen muss :)

Staff aus Hessen mit WT zieht nach BaWü?
Wird der WT anerkannt oder ist es am besten vorher mit ner Kopie des Hessischen WT zum Amt in BaWü zu gehen und zu fragen, ob der für die vorläufige Genehmigung ausreicht?
Nehme mal an, dass der neue Halter mit dem Hundi dann sowieso noch mal zum Test muss und die Sachkunde eh ablegen muss.

Habe schon hier im Forum versucht, einen entsprechenden Thread zu finden, in dem die Frage bereits geklärt war, leider aber ohne Erfolg.

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN, wenn es nicht 100prozentig ist, um hier keinen zu verwirren.

Danke
Grit
 
Off-Topic, aber ich muss es gerade 'mal loswerden:

Vielen Dank an die beiden Fragensteller, dass sie Ihre frage
  • strukturiert
  • mit allen bereits bekannten Fakten
  • in verstaendlichem Deutsch
  • und mit entsprechender Vorrecherche
gestellt haben. Das sieht man leider gerade bei Themen wie Neuanschaffung eines Listies viel zu selten hier!

:respekt:
 
Off-Topic, aber ich muss es gerade 'mal loswerden:

Vielen Dank an die beiden Fragensteller, dass sie Ihre frage
  • strukturiert
  • mit allen bereits bekannten Fakten
  • in verstaendlichem Deutsch
  • und mit entsprechender Vorrecherche
gestellt haben. Das sieht man leider gerade bei Themen wie Neuanschaffung eines Listies viel zu selten hier!

:respekt:

auch ot:
Wenn es eigentlich nicht sehr traurig und blamabel wäre ;) : Ja, ich hab die posts auch nach einmaligem Lesen verstehen können... ;):eg:
 
Hallöchen,
da das ja ein Thread mit Allgemeinen Fragen zum Ba-Wü ist...hier nun mal meine, damit ich nicht einen separaten Thread aufmachen muss :)

Staff aus Hessen mit WT zieht nach BaWü?
Wird der WT anerkannt oder ist es am besten vorher mit ner Kopie des Hessischen WT zum Amt in BaWü zu gehen und zu fragen, ob der für die vorläufige Genehmigung ausreicht?
Nehme mal an, dass der neue Halter mit dem Hundi dann sowieso noch mal zum Test muss und die Sachkunde eh ablegen muss.

Habe schon hier im Forum versucht, einen entsprechenden Thread zu finden, in dem die Frage bereits geklärt war, leider aber ohne Erfolg.

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN, wenn es nicht 100prozentig ist, um hier keinen zu verwirren.

Danke
Grit

Hi Grit,
das hängt wohl vom Wohlwollen des Amtes ab.
Bei unserem Thyson, der Richtung Stuttgart vermittet wurde, hat das Amt sogar den RLP-Sachkundenachweis anerkannt vom Vorbesitzer und die Leute müssen nur noch eine kleine Nachprüfung machen.

Bei meinen Eltern wurde die Sachkunde von Rufus nicht anerkannt, der mußte den kpl. Wesenstest ablegen. Rufus durfte ohne Wesenstest nach BW umziehen, hatte aber bis zum Bestehen des Tests Maulkorbzwang.

Ich würde einfach mal beim Amt anfragen - am besten beim zuständigen Landratsamt.

Sachkunde muß der Halter keine machen in BW, da der Hund mit Bestehen des Testes kein gefährlicher Hund mehr ist.
 
Hallöchen,
da das ja ein Thread mit Allgemeinen Fragen zum Ba-Wü ist...hier nun mal meine, damit ich nicht einen separaten Thread aufmachen muss :)

Staff aus Hessen mit WT zieht nach BaWü?
Wird der WT anerkannt oder ist es am besten vorher mit ner Kopie des Hessischen WT zum Amt in BaWü zu gehen und zu fragen, ob der für die vorläufige Genehmigung ausreicht?
Nehme mal an, dass der neue Halter mit dem Hundi dann sowieso noch mal zum Test muss und die Sachkunde eh ablegen muss.

Habe schon hier im Forum versucht, einen entsprechenden Thread zu finden, in dem die Frage bereits geklärt war, leider aber ohne Erfolg.

Wer kann mir helfen? Gerne auch per PN, wenn es nicht 100prozentig ist, um hier keinen zu verwirren.

Danke
Grit

Sachkunde brachst du in BaWü keine.
Ich würde vorneweg auf der Gemeinde wo du (oder der Hund) hin ziehst fragen ob der Hessische WT komplett anerkannt wird, oder eben vorrübergehend bis du (bzw. der Hund) den Ba Wü WT machen muss.
 
@ Perl-Ronin & Christy,
danke - auch mal im Namen von activity - für die Blumen...und eigentlich...ja eigentlich...sollte das immer selbstverständlich sein.

@Midivi,
wußte doch gleich, dass ich mit einer Antwort von Dir rechnen kann. DANKE.
Hab ich mir fast gedacht, dass das mal wieder auf das Thema "einheitliche Richtlinie jibbet nicht" hinausläuft, was ja gut Thyson, aber doof für Rufus war, obwohl der das ja locker gepackt hat.
Also gut, dann warten wir mal auf die Rückmeldung vom Amt..Anfrage ist wahrscheinlich bereits unterwegs.

Lieben Dank und Grüße
Grit
 
Staff aus Hessen mit WT zieht nach BaWü?
Wird der WT anerkannt oder ist es am besten vorher mit ner Kopie des Hessischen WT zum Amt in BaWü zu gehen und zu fragen, ob der für die vorläufige Genehmigung ausreicht?
Nehme mal an, dass der neue Halter mit dem Hundi dann sowieso noch mal zum Test muss und die Sachkunde eh ablegen muss.
Hallo Grit,

das kommt tatsächlich auf die Gemeinde an, in die der Hund zieht... Am besten informiert sich der Halter vorab bei der Gemeinde.
In Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis gilt der Hessische Wesenstest vorläufig, allerdings muss ein neuer kompletter Wesenstest abgelegt werden.
 
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