5 Monate alter Stafford....

Nicole und René

15 Jahre Mitglied
Hallo! Ich bin ziemlich verzweifelt... René und ich haben in einem Tierheim in Baden-Württemberg eine 5 Monate alte Staffordshire Hündin gesehen und uns spontan in diese verliebt. ;) Wir gehn nun regelmäßig mir ihr raus, sie hat auch schon ein Wochenende bei uns verbracht und alles läuft bestens. Sie ist total zutraulich, gehörig, flippt nicht aus wenn sie andere Hunde sieht... alles in allem läuft es bisher gut. Natürlich ist unser Gedanke, MARY (so ihr Name) zu uns zu holen... aber ein Anruf auf dem Ordnungsamt hat uns auf den harten Boden zurückgeholt. Der Chef von dort sagte, dass MARY eigentlich gar nicht geboren werden hätte dürfen, sie sei also illegal am Leben!!! Wir würden nie eine Genehmigung für sie kriegen, auch wenn sie den Wesenstest ohne Einschränkungen bestehen würde!!!! Kann das denn soooo sein??? Müssen wir, wo wir beide echt an Mary hängen, tatenlos zusehen, wie sie im Tierheim verkümmert und womöglich eingeschläfert wird - da sie ja angeblich illegal lebt!? Die Mitarbeiter vom Tierheim können uns im Moment nicht wirklich weiterhelfen! Tja, wie geht es weiter?? Es wäre echt nett, wenn ihr uns weiterhelfen könntet... Danke!!
 
  • 27. April 2024
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Hi Nicole und René ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,

wendet Euch mal an den Ansprechpartner für Baden-Württemberg von - Dort kann man Euch sicherlich helfen.

Ich muß allerdings sagen, daß ich noch nie gehört habe, daß ein Hund nicht vermittelt werden bzw. im Tierheim sein darf, weil er illegal geboren ist.

Selbst in NRW mit dem strengen Hundegesetz werden Hündinnen, die illegal zur Zucht verwendet wurden, mit den Welpen eingezogen und in ein Tierheim gebracht, von wo aus die Welpen weitervermittelt werden.
 
Also das ist ja der größte Käse, den ich je gehört habe.
Natürlich könnt ihr Mary zu euch holen.

Am besten setzt ihr euch mal mit in Verbindung, die können euch beraten. Es gibt für jedes Bundesland den passenden Ansprechpartner.

Oder aber mit folgenden Vereinen:







Hier im Forum gibt es auch jede Menge Leute aus BW, die euch Tips geben können.

Aus welchem Tierheim kommt die Maus?
Was ich nicht verstehe: Warum kann "euer" Tierheim euch da nicht weiterhelfen?
Ihr könnt euch auch mal mit in Verbindung setzen, die können euch bestimmt auch beraten.

Kopf hoch, das wird schon :)

Der Fuzzi auf dem OA soll mal seine Verordnung lesen.

Ich persönlich habe auch gute Erfahrungen mit dem Innenministerium von meinem Bundesland gemacht. Ruft dort mal an oder besser: mailt euer Innenministerium mal an, dann habt ihr gleich was schriftliches.

Mein Fuzzi auf dem OA wollte uns nämlich auch keine Gehnehmigung geben (komme aus RLP) und dem wurde dann mal erklärt, wie das so läuft und schwupp di wupp war alles kein Problem mehr.
Die meisten Zuständigen auf dem Ämtern haben nämlich überhaupt keine Ahnung.
 
Also mir ist das auch neu, das der Hund nicht vermittelt werden darf, weil sie eigentlich garnicht existent sein darf, so ein Käse!!

Wir hatten in BW immerwieder Welpen z.T. aus dem Ausland (also illegal) und die wurden alle vermittelt.

Zu dem gab es meines Wissens nach in BW nie ein Zuchtverbot (verbessert mich, wenn ich auch Käse erzählt).

Wo wohnt ihr denn?

Lass euch nicht beirren und versucht alles :)

Btw: Herzlich willkommen hier :hallo:
 
Hi,
für Hunde mit Wesenstest gab es in BAWÜ nie Zuchtverbot, und wenn der Hund den Wesenstest hat kann es dir keiner verbieten den zu halten. Das Zuchtverbot ist seit März letzten Jahres vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden wenn der Staffi also 5 Monate ist dann ist der völlig legal geboren worden. Zu der Erlaubnis :

Kampfhundeverrordnung BaWÜ:

"Dem Erlaubnisverfahren unterliegen:
Hunde, bei denen die Kampfhundeeigenschaft aufgrund Züchtung, Haltung oder Ausbildung vorliegt bzw. durch eine Verhaltensprüfung nachgewiesen worden ist"

Also wenn der Hund einen Wesenstest hat dann kann das A........ vom Ordnungsamt nix dagegen machen. Nur Mut, informiert euch grünldich und zeigt mal dem Heini vom Ordnungsamt die Vorschriften. Und die Tierheimmitarbeiter sollen sich auch mal informieren, das die auch keine Ahnung haben ist ja unglaublich, wo lebt ihr den ?
Gruß Uwe
 
Das Zuchtverbot kann aber landesweit durch ein Hundegesetz beschlossen werden. Ist die Frage, ob BW das getan hat?
 
Nein, siehe dazu Text von Kampfhundeverordnung BaWü, ein Soka der den Wesenstest hat ist im Sinne der Verordnung kein Kampfhund mehr. Deshalb sind ja die Sokas mit Wesenstest bei uns im Tierheim nicht kastriert!


3. Was gilt, wenn der Hund die Verhaltensprüfung erfolgreich abgelegt hat?


Nachdem der Hund diese Verhaltensprüfung mit Erfolg abgelegt hat, gilt er nicht mehr als Kampfhund im Sinne der Verordnung. Der Hundehalter erhält sodann über das Prüfungsergebnis eine Bescheinigung. Auch wenn die Kampfhundeneigenschaft widerlegt wurde, sind die Hunde so zu halten, dass keine Gefahren für Menschen oder Tiere ausgehen. Außerhalb des befriedeten Besitztums sind die Hunde an die Leine zu nehmen. Aufgabe der Hundehaltung bzw. Orts- bzw. Besitzerwechsel sind dem Amt Bürgerservice und Sicherheit mitzuteilen. Am Halsband des Hundes ist die Adresse des Hundehalters anzubringen. Beim Ausführen des Hundes muß der Hundehalter die Bescheinigung über die Verhaltensprüfung mit sich führen.




6. Zucht- und Vermehrungsverbot
Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Sie sind dauerhaft unfruchtbar zu machen, der Nachweis hierüber ist dem Amt Bürgerservice und Sicherheit vorzulegen.



Gruß Uwe
 
Ich habe gerade mit PJ Kontakt. Er wird dazu noch was schreiben.....ist nur momentan etwas im Stress.
 
HIer ist mal der Link zu der BW VO

dem nach ist die Zucht mit WT Hunden tatsächlich legal udn seit dem Kippen des Bundesgesetz sind auch mindestens 3 StaffBull Würfe (von denen ich weis) auf die Welt gekommen
Hunde unter 6 mon brauchen auch kein MK oder Halteerlaubnis (? denk ich doch, müste ich aber noch mal nachlesen), das Problem wird sein, die Zeit bis zum WT zu überbrücken.

muss jetzt weiterarbeiten, meld mcih heute abend wieder.

gruß PJ
 
stimmt unter 6 Monaten kein WT

Kampfhundeverordnung:

Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden.
 
Hunde ab 6 Monate können den WT machen, bei Bestehen darf dann ohne MK geführt werden. Wiederholung des Testes zwischen dem 15. und 18. Lebensmonat, sonst muss wieder mit Mk geführt werden und gilt aus Kampfhund.
 
Also wir hatten auch schon im Tierheim nen Welpen und der wurde vermittelt
Also kann das ja bei euch net verboten sein.
 
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