Kopfzerbrechen in so fern, dass noch mehr von diesen armen Krüppelchen vermehrt werden?OA hat da nun wirklich gar nichts zu sagen. Das eingestellte Urteil bereitet mir jedoch schon Kopfzerbrechen, immerhin vom Oberverwaltungsgericht des Bundeslands.
In die Schweiz dürfte die Maus, die hier geteilt wurde auch nicht, weil sie kupiert ist. Sonst hätte ich vorgeschlagen, in die Schweiz zu ziehen. Österreich ginge. Also falls sowas Thema wäre.