Levania666
Hallo ihr lieben
zuerst mal, ich bin die neue
Folgende Problematik betrifft nicht mich persönlich, allerdings brauchen wir da mal eine Auskunft...
Person A wohnt in Ulm Baden- Württemberg und hat sich diese Woche Dienstag einen Pitbull zugelegt.
Vermieter von Person A ist strikt dagegen, so wurde Hund wieder vermittelt.
Person A verkaufte den Hund als MISCHLING an Person B, welche in Bayern wohnt. Person A bestätigte per Whatsapp im Vorgespräch das es sich nachweislich um einen Mischling handelt.
Person B hat den vermeintlichen Mischling gegen eine Schutzgebühr von 300 Euro mitgenommen.
100 Euro wurden bar bezahlt, der Rest soll überwiesen werden.
Person B stellte später fest, das laut EU Ausweis vermeintlicher Mischling nur als Pitbull geführt wird.
Person B schrieb daraufhin Person A ( per Whatsapp) das es sich ja nicht um einen Mischling handelt, er diesen zurück nehmen muss.
Person A schrieb zurück Person B hätte sich im Vorfeld schlau machen müssen, sie hätten einen Vertrag und ist somit raus aus der Sache er nimmt ihn nicht zurück.
Person B hat den Hund ihn jetzt in Baden Württemberg untergebracht.
Rechtliche Frage.
Person B " schuldet" Person A ja noch 200 Euro.
Muss sie diese bezahlen da der Hund mit falschen Angaben verkauft wurde?
Im Kaufvertrag wird nirgendwo auf die Rasse, das Alter ect. hingewiesen.
Und wie kann Person B Person A darauf hinweisen keine 200 euro mehr zu erhalten?
wie sieht das alles rechtlich aus
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke
zuerst mal, ich bin die neue
Folgende Problematik betrifft nicht mich persönlich, allerdings brauchen wir da mal eine Auskunft...
Person A wohnt in Ulm Baden- Württemberg und hat sich diese Woche Dienstag einen Pitbull zugelegt.
Vermieter von Person A ist strikt dagegen, so wurde Hund wieder vermittelt.
Person A verkaufte den Hund als MISCHLING an Person B, welche in Bayern wohnt. Person A bestätigte per Whatsapp im Vorgespräch das es sich nachweislich um einen Mischling handelt.
Person B hat den vermeintlichen Mischling gegen eine Schutzgebühr von 300 Euro mitgenommen.
100 Euro wurden bar bezahlt, der Rest soll überwiesen werden.
Person B stellte später fest, das laut EU Ausweis vermeintlicher Mischling nur als Pitbull geführt wird.
Person B schrieb daraufhin Person A ( per Whatsapp) das es sich ja nicht um einen Mischling handelt, er diesen zurück nehmen muss.
Person A schrieb zurück Person B hätte sich im Vorfeld schlau machen müssen, sie hätten einen Vertrag und ist somit raus aus der Sache er nimmt ihn nicht zurück.
Person B hat den Hund ihn jetzt in Baden Württemberg untergebracht.
Rechtliche Frage.
Person B " schuldet" Person A ja noch 200 Euro.
Muss sie diese bezahlen da der Hund mit falschen Angaben verkauft wurde?
Im Kaufvertrag wird nirgendwo auf die Rasse, das Alter ect. hingewiesen.
Und wie kann Person B Person A darauf hinweisen keine 200 euro mehr zu erhalten?
wie sieht das alles rechtlich aus
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke