@trex
Ich persönlich kann das auch nicht. Also, eine Rechtfertigung finden.
Ich neige dennoch dazu, auch die Eltern in gewissen Grenzen zu bedauern - weil ich mir denke, dass jemand schon ganz schön verzweifelt sein muss, um sein eigenes Kind umzubringen. (Wenn derjenige nicht psychotisch ist. Wovon ich in diesen Fällen, wo ab und an die ganze Familie "mitzieht", nicht ausgehe.) - Ich persönlich würde das
vor Gericht aber nicht als entlastendes Moment sehen.
Ich denke aber, dass ein
Anwalt sich seinem Fall sozusagen "abstrakter" nähern muss, wenn das Ganze funktionieren soll. Im Idealfall sollte er den Fall "wertfrei" betrachten und die juristischen Argumente zusammentragen, die den Angeklagten entlasten könnten. Darauf hat jeder Angeklagte das Recht. Das ist ein juristisches Grundprinzip, das ich nicht aufgehoben sehen will. Das heißt aber auch, dass auch in solchen traurigen Fällen die Angeklagten das Recht darauf haben. Für mich zeigt das eher, dass unser Rechtssystem
funktioniert, als dass es nicht funktioniert.
Würde es allerdings mit dieser Begründung zu einem übermäßig milden
Urteil kommen - würde ich durchaus daran zweifeln.
Wobei es schon ist wie
@DobiFraulein sagt... die deutsche Rechtsprechung hat generell in Fällen mit Personenschaden das Problem, dass häufig das Opfer hinter dem Täter in den Hintergrund tritt (im Strafrecht ist es ja nur Nebenkläger, soweit ich weiß - wenn überhaupt noch am Leben) und darum letztlich bei der Urteilsfindung der Täterschutz überwiegt.
Das bezieht sich aber nicht nur auf Fälle mit religiösem/kulturellem Hintergrund. Aber durchaus auch.