mama5
10 Jahre Mitglied
Hallo Matthias
Die Grundrechte
Artikel1
(1)Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und Gerechtigkeit in der Welt.
Diese Rechte haben nicht nur Deutsche sondern alle Menschen.
Erst ab Artikel2 werden die Grundrechte beschrieben: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. u.s.w.
Dann Artikel16 (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfogte genießen ASYLRECHT.
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit(Artikel 5 Absatz 1), Die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel , die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9) das Brief-,Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel14) oder das ASYLRECHT (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Ich war und bin immer noch von GG begeistert und mir ist auch kein Verfassung bekannt, der die Freiheit und die Würde des Menschen besser schützen würde.
Nach GG ist auch der viel diskutierte Obergrenze von politisch Verfolgten nicht zu lässig.
Die Grundrechte
Artikel1
(1)Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und Gerechtigkeit in der Welt.
Diese Rechte haben nicht nur Deutsche sondern alle Menschen.
Erst ab Artikel2 werden die Grundrechte beschrieben: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. u.s.w.
Dann Artikel16 (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfogte genießen ASYLRECHT.
Artikel 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit(Artikel 5 Absatz 1), Die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel , die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9) das Brief-,Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel14) oder das ASYLRECHT (Artikel 16 Absatz 2) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Ich war und bin immer noch von GG begeistert und mir ist auch kein Verfassung bekannt, der die Freiheit und die Würde des Menschen besser schützen würde.
Nach GG ist auch der viel diskutierte Obergrenze von politisch Verfolgten nicht zu lässig.