Ich hab nun nochmal bei meinem Anwalt angefragt wie das genau berechnet wird.
Er schuldet ja alten Unterhalt (für sein Kind) von ca. 4000,-
Und ich wollte halt auf jeden Fall nun den laufenden Unterhalt vom Arbeitgeber haben.
Der Arbeitgeber (oder besser die Lohnbuchhalterin) hat da wohl nicht so recht erfahrung mit und hat mir nun im Dezember nur ca. 75,- ausgezahlt, das war wohl was die normale Pfändungsgrenze hergab.
Ich hab nun gedacht das die die Schulden ganz normal Pfänden nach der Grenze und dann von dem was über bleibt den laufenden Unterhalt abziehen. Mal ehrlich von 900,- wollte ich auch nicht leben müssen.
Mal sehen was der RA mir nachher schreibt.
Er schuldet ja alten Unterhalt (für sein Kind) von ca. 4000,-
Und ich wollte halt auf jeden Fall nun den laufenden Unterhalt vom Arbeitgeber haben.
Der Arbeitgeber (oder besser die Lohnbuchhalterin) hat da wohl nicht so recht erfahrung mit und hat mir nun im Dezember nur ca. 75,- ausgezahlt, das war wohl was die normale Pfändungsgrenze hergab.
Ich hab nun gedacht das die die Schulden ganz normal Pfänden nach der Grenze und dann von dem was über bleibt den laufenden Unterhalt abziehen. Mal ehrlich von 900,- wollte ich auch nicht leben müssen.
Mal sehen was der RA mir nachher schreibt.