Erfolge gegen Rasselisten und gefährliche HundeVOs/ -gesetze in Deutschland

"Gelassen" nur, weil man in der Schrift meinen roten Kappes nicht sieht. Das Thema und unsere eigene Unfähigkeit bringen mich mittlerweile meist nah an den Rand der Hyperventilation
 
  • 21. Mai 2024
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Hi Herbstgold ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Zeiten des Internets und der tollen Verknüpfung kann man schnell was erreichen, das war 2000 noch ein bischen schwieriger!
Heutzutage bekommt man einen Musher innerhalb weniger Tage weltweit und auf Lebzeiten gesperrt und dafür musste keiner seinen Hintern bewegen! Die Flut an emails und Petitionen hat gereicht!
Wenn man sowas Flächendeckend auf politischer Ebene hinbekommen würde könnte sich evtl auch was bewegen, die Frage ist nur wie bekommt man einen 12 Jahre alten Aufschrei wieder "neu" hin und so brisant das alle nochmal mitziehen und ihre emails schreiben!?
Ich glaube wenn so ziemlich alle Politiker über einen gewissen Zeitraum (sagen wir gut 2 Wochen) ihren Email-Eingang voll hätten mit Denkanstössen und Vorschlägen zu Sinnvollen Hundegesetzen würden einige unter dem Druck anfangen nachzudenken! Evtl wären solche Dinge wie das Unglück mit dem Transporter ein Aufhänger dazu? Und zwar so das wirklich auch ein Heimtierzuchtgesetz herangezogen wird, und auch die Transport und Verbringungsgesetze überdacht werden!

*nur mal laut gedacht - keine ahnung ob sowas realisierbar wäre*
 
@ schnorch

ich wünsche dir, dass ihr es schafft. allein der hunde wegen ( vor 2 wochen habe ich ein opfer der thüringer verordnung übernommen..) sie wurde aus einer tollen familie gerissen, weil der halter noch einen alten eintrag hatte.. :sauer: dem hund ging es dort aber blendend.

bei -22 ° sass sie dann in einem zwinger,OHNE wärme.. sie war abgemagert, stumpfes fell und traurig.. die leute vor ort haben ihr möglichstes getan :(

ABER... anprangern und kritisieren könnt ihr erst, wenn ihr die rasseliste KOMPLETT gekippt habt. nicht wenn ihr die dinge weg habt, die tierschutzrelevant sind ( kastra z.b. )

es wurde und wird genügend in den einzelnen BL´n geklagt, genügend steuerklagen sind vor gericht. gegen das bundesgesetz wird seit jahren geklagt, bislang ohne erfolg, weil es sich immer und immer wieder hinzieht, trotz der auflage der beobachtungspflicht.
jede kommune kann ihr eigenes süppchen kochen und man fliegt in manchen gerichten gleich auf die schn.auze , bei anderen gerichten erst vor dem OVG.

gegen gesetze klagt man nicht mal soooo einfach, das werdet ihr noch feststellen, aus diesem grund wurde im vorfeld mega viel gemacht, leider waren keine kämpfer da ( oder nicht genügend :sauer: )
aktuell wurde ein fragenkatalog an die tierheime verschickt. es kam so gut wie keine antwort. wie traurig ist das denn...

Hör(t) doch mal mit diesem verdammt blöden Gejammere auf und pack(t) jetzt mit an!!!

Der Hund hätte noch JAHRE beim alten Halter OHNE Probleme verbleiben können!!! Warum? Weil es genügt hätte, Klage und ggf. Widerspruch einzulegen! BEIDES HAT AUFSCHIEBENDE WIRKUNG!!!


Hier mehr dazu:

http://forum.ksgemeinde.de/verordnu...es-hundegesetz-thueringen-19.html#post2584966


.........

Warum machen Menschen einfach so oft nicht das richtige, obwohl sie beinahe alles zur Verfügung hätten, was sie bräuchten, und der Rest würde sich auch noch finden??!

DIES sind tatsachen und kein gejammere... der hund ist bei uns und es wird geklagt.. dieser hund WAR in thüringen, WO seid ihr dann ??

alles gute..:hallo:


Danke!

Doch, Gejammere! Aber das ist nicht das Entscheidende, allenfalls ein Symptom. das entscheidende in diesem speziellen Fall:

a) Der Hund war in Thüringen.

b) Der Hund hatte daher einen Thüringer als Halter.

c) WENN der Halter unter b) Widerspruch und ggf. daraufhin Klage erhoben hätte, hätte er den Hund nach wie vor IN THÜRINGEN, bei sich (be)halten können und zwar JAHRELANG, WEIL WIDERSPRUCH UND KLAGE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG HAT ... IN THÜRINGEN!!!

Jetzt verstanden??!

In die Klage wird dann bis zum BVerfG durchgezogen, ich persönlich würde sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen und mir fallen da verschiedene gute Begründungen ein. Aber gut, BVerfG ist auch schon was.

.......

Der Thüringer Listenhund, den Du da aufgenommen hast, wäre bis heute KEIN "Listenhund" und nach wie vor dort, wo er war, bis er vom Halter entzweit wurde und Du ihn schlußendlich zu Dir geholt hast, DENN WIDERSPRUCH UND KLAGE HABEN AUFSCHIEBENDE WIRKUNG, auch im Hinblick auf die Brandmarkung als "Listenhund".

ist denn das wirklich so schwer zu verstehen??!

Steht alles im Gesetz, diesem widerlichen, was es seit September 2011 in Thürigen gibt.
 
Ist doch kein Wunder das sich nichts verändert wenn man sich die "Vorreiter der Listenhunde" so liest und anhört.

Und so wird es auch bleiben wenn es so weiter aufgezogen wird. Die Uneinigkeit und die Dreistigkeit freut Politiker und Gerichte.

Und die Rechtsanwälte

Aber Schnorch kann ja zumindest wieder auf die Kacke hauen. Bravo, so macht man das! Du wirst bestimmt Erfolg haben. Aber wenn du schon so an die Sache ran gehst, dann verprass doch bitte nicht auch noch das Geld anderer dafür. Dann darfst du auch gerne weiter Leute des Jammerns und Heulens bezichtigen die dir einiges voraus haben. Hast du ja dann auch brav bezahlt.

Ansonsten bist du das beste Beispiel dafür, warum die Hundehalter nicht zusammen halten und ein Scheitern vorprogrammiert ist. Dann aber noch im selben Atemzug für Spenden sammeln wollen, das ist echt schon ne Nummer :lol:

Ich frage mich auch warum du erst jetzt aktiv wirst, wo du selbst schreibst das man schon vor Jahren etwas hätte tun sollen, aufhören zu jammern, anpacken, etwas tun. Man könnte ja ja jetzt sagen das das Interesse und der Unmut nur da ist, weil man auf einmal selbst betroffen ist. Wo warst du denn als es los ging? Oder hast du da nicht mal gejammert weil es dir da egal war? Warum erst jetzt so empört sein über all die Leute die nichts tun?

Halt's .... ! :unsicher:
 
Und so wird es auch bleiben wenn es so weiter aufgezogen wird. Die Uneinigkeit ..

... und die Nicht-Organisiertheit können zu nicht zum Erfolg führen.

Schnorch, wenn nicht mal die Thüringer Tierheime mitziehen (siehe Murphys Beitrag), wohin soll es führen? Es gibt und gab viele Einzelkämpfer od. kleine Gruppen, in allen betroffenen Bundesländern. Die meisten Aktionen sind nur schon gut 10 Jahre her und deshalb weisst Du das vielleicht nicht.

Ich vertrete die Meinung, dass man die Angelegenheit nun mal anders angehen müsste. Dafür könnte man Ideen zusammentragen. (Meine Ideen stehen in dem anderen bereits erwähnten Thread.)

LOL! Da hast Du nicht ganz unrecht mit dem "mal anders angehen".

Leider darf man das in dieser (deutschen/westlichen) Gesellschaft nicht, was man sich darunter vorstellen könnte. Aber als die Gesellschaften auch hierzulande noch vernünftiger waren, durfte man das.

Ich gebe Dir mal ein Bespiel, wo man das HEUTE IN DER GESELLSCHAFT immer noch darf, allerdings nur bei Eingeborenenvölkern, die irgendwo im Busch oder Urwald zuhause sind. Aber auch das sind menschliche Gesellschaften und sie sind sehr gute Gesellschaften, gesunde Gesellschaften. Sie funktionieren so oder sehr ähnlich schon tausende von Jahren lang.

Nun, die machen es "mal ganz anders": Wenn da jemand wirklich verrückte Dinge tut und die Rasseliste in einem Gesetz mit allen damit zusammenhängenden Folgen SIND WIRKLICH VERRÜCKTE Dinge, dann schlägt man dem Verursacher einfach den Kopf kurzerhand ab und das war's dann dafür und es gibt dann keine Rasseliste oder andere Irrigkeiten und vor allem Irre, die sie tun!

Mehr muß man dazu nicht ausführen.
 
Doch, Gejammere! Aber das ist nicht das Entscheidende, allenfalls ein Symptom. das entscheidende in diesem speziellen Fall:

a) Der Hund war in Thüringen.

b) Der Hund hatte daher einen Thüringer als Halter.

c) WENN der Halter unter b) Widerspruch und ggf. daraufhin Klage erhoben hätte, hätte er den Hund nach wie vor IN THÜRINGEN, bei sich (be)halten können und zwar JAHRELANG, WEIL WIDERSPRUCH UND KLAGE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG HAT ... IN THÜRINGEN!!!

Jetzt verstanden??!

In die Klage wird dann bis zum BVerfG durchgezogen, ich persönlich würde sogar bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen und mir fallen da verschiedene gute Begründungen ein. Aber gut, BVerfG ist auch schon was.

.......

Der Thüringer Listenhund, den Du da aufgenommen hast, wäre bis heute KEIN "Listenhund" und nach wie vor dort, wo er war, bis er vom Halter entzweit wurde und Du ihn schlußendlich zu Dir geholt hast, DENN WIDERSPRUCH UND KLAGE HABEN AUFSCHIEBENDE WIRKUNG, auch im Hinblick auf die Brandmarkung als "Listenhund".

ist denn das wirklich so schwer zu verstehen??!

Steht alles im Gesetz, diesem widerlichen, was es seit September 2011 in Thürigen gibt.

sorry, aber jetzt platzt mir doch der kragen hier... hätte, wenn, aber.... ES IST ABER DA DAS GESETZ... weil ihr in thüringen euren a.rsch nicht hochbkommen habt. so einfach ist die laube..

ich habe diese sch... schon vor 12 jahren durchgekaut, hier in BaWü mit 99 anderen geklagt. und jetzt kommst du hier an und machst einen auf offene hose..

allein ich bin 3 !!!!!!!!! mal in thüringen gewesen, wir haben gespräche mit den fraktionen geführt,es wurdene einladungen verschickt, vorführungen gemacht, extra aus der schweiz ist jemand gekommen, die mit ihrem staffbull auf der WM in schweden war ( obidience ), trick dogging, rettungshundevorführung... alles mit staff und co. in allen tierheimen lagen die einladungen aus, es stand in der zeitung, aber wahrscheinlich waren alle beim baden im schwimmbad oder haben sich mit ihrem staff im eiscafe den hintern breit gesessen...:unsicher:

wir haben einen fragenkatalog nach der anhörung an tierheime in köln, stuttgart, münchen und nürnberg verschickt, nachdem die bayrische staatskanzlei lauthals geschrien hat, sie haben keine probleme mit listenhunden... die antworten waren mehr als klar.. es ist alles vom tisch gefegt worden, weil nicht genügen widerstand da war.. all das, was jetzt in thüringen abläuft, wurde von uns vorhergesagt... jetzt, wo das kind im brunnen ersoffen ist, stehst du auf der matte...

der schäferhundverband wollte in thüringen helfen und wurde in grund und boden gestampft... wie dämlich muss man sein..:sauer: und dies von einem verbandsvorsitzenden..

frag du mich also nicht noch einmal, ob ich es verstanden habe...:sauer:

wir sind im konvoi zur anhörung nach erfurt gefahren, fast niemand aus thüringen war da.. und jetzt marschierst du hier auf und greifst uns hier an ??:sauer:
 

Meister, Deine Leistungen resp. Einsatz sind ganz bestimmt großartig, aber das, was Du gerade in Deinem verständlichen Frust schreibst, ist ein etwas anderes Thema, hier geht es um folgende Fakten, die derzeit Gültigkeit besitzen:

1. Gesetz mit Rasseliste ist nun mal da, seit gut 6 Monaten.

2. Im Gesetz steht sinngemäß: Alles was mit der Rasseliste zu tun hat, die ganzen damit zusammenhängenden Regeln UND die untrennbar damit verbundene Tatsache der MÖGLICHEN Einstufung als "Listenhund" aufgrund des Vorhandenseins der Rasseliste an sich, nach der ein Hund darunter fallen kann oder auch nicht, um im Falle der Einstufung als "gefährlich aufgrund der Rasse" die entsprechenden Regelungen greifen zu lassen ... all das kann mit Widerspruch und Klage BIS ZUR RECHTSKRÄFTIGKEIT angegriffen werden UND DABEI HEMMT die Klage und Widerspruch bereits die Einordnung des Hundes in die Rasseliste, damit freilich auch die Anwendung aller Regeln, die greifen, um den "Listenhund" als solchen zu behandeln (Leinenzwang, Maulkorbzwang, Genehmigungsverfahren blabla) ... aber es gibt zu der Zeit eben noch KEINEN "Listenhund", WEIL eben Widerspruch und Klage gegen die Einstufung als Listenhund AUFSCHIEBENDE WIRKUNG HAT!!!

Mit anderen Worten: Solange das Widerspruchs- und Klageverfahren läuft und kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, solange ist der davon betroffene oder damit zusammenhängende Hund KEIN "Listenhund"! Er läuft also weiter als ganz NORMALER Hund, als "NICHT-Listenhund" und dagegen kann KEINE Behörde etwas tun!!! Auch kein Innenministerium etc.!!!


Hier der Gesetzestext, der relevant ist:

§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGefG:

"Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-
Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden ..."


§ 3 Abs. 2 Satz 4 ThürTierGefG:

"Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes
nach Satz 1 Nr. 2 durch die zuständige Behörde haben keine aufschiebende Wirkung."


Im Umkehrschluß bedeutet das, daß Widerspruch und Klage gegen die Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach Satz 1 Nr. 1 (obige Rasseliste) durch die zuständige Behörde AUFSCHIEBENDE WIRKUNG haben!

D. h. also, daß solange das Verfahren läuft und das kann wirklich lange dauern bis zum BVerfG, solange jedenfalls darf der betreffende Hund NICHT als "Listenhund" eingestuft werden und die Regeln, die einen "Listenhund" an die Kandarre nehmen, können getrost ignoriert werden!!!

.......

OK?!

Bitte beschäftige Dich mit obigen juristischen Fakten! Sie sind eigentlich nicht schwer zu verstehen.

Und dann begreife die Folgen davon!!!

Und dann können wir dazu gern weiter diskutieren, insbesondere dazu, was jetzt hier getan werden kann und soll.

Nun, was das ist, liegt eigentlich auf der Hand: Sämtliche Hundehalter in Thüringen, die einen Hund haben, der nach dem Gesetz wahrscheinlich als "Listenhund" eingestuft werden würde, aber noch nicht rechtskräftig eingestuft wurde, dazu ermahnen im eigenen Interesse ud dem des Hundes, beim ersten Behördenbescheid in Widerspruch gegen die dortige Einstufung als "Listenhund" zu gehen und notfalls die Klage nachzuschieben und dann die Klage bis zum BVerfG einfach laufen lassen, sinnvollerweise über einen passenden Anwalt.

Der Schritt davor wäre, der diesen Menschen wärmstens ans Herz gelegt werden sollte: Schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn noch keine existiert!
 
Ist doch kein Wunder das sich nichts verändert wenn man sich die "Vorreiter der Listenhunde" so liest und anhört.

Und so wird es auch bleiben wenn es so weiter aufgezogen wird. Die Uneinigkeit und die Dreistigkeit freut Politiker und Gerichte.

Und die Rechtsanwälte

Aber Schnorch kann ja zumindest wieder auf die Kacke hauen. Bravo, so macht man das! Du wirst bestimmt Erfolg haben. Aber wenn du schon so an die Sache ran gehst, dann verprass doch bitte nicht auch noch das Geld anderer dafür. Dann darfst du auch gerne weiter Leute des Jammerns und Heulens bezichtigen die dir einiges voraus haben. Hast du ja dann auch brav bezahlt.

Ansonsten bist du das beste Beispiel dafür, warum die Hundehalter nicht zusammen halten und ein Scheitern vorprogrammiert ist. Dann aber noch im selben Atemzug für Spenden sammeln wollen, das ist echt schon ne Nummer :lol:

Ich frage mich auch warum du erst jetzt aktiv wirst, wo du selbst schreibst das man schon vor Jahren etwas hätte tun sollen, aufhören zu jammern, anpacken, etwas tun. Man könnte ja ja jetzt sagen das das Interesse und der Unmut nur da ist, weil man auf einmal selbst betroffen ist. Wo warst du denn als es los ging? Oder hast du da nicht mal gejammert weil es dir da egal war? Warum erst jetzt so empört sein über all die Leute die nichts tun?

Halt's .... ! :unsicher:

:lol::lol::lol:

Da will er mir den Mund verbieten weil er die Wahrheit nicht erträgt. Oder war´s das Maul? Putzig, echt putziges Kerlchen bist du.

Bestes Beispiel wie es nicht laufen sollte. Weitere Fragen erübrigen sich wohl hiermit.

So sehen sie also aus, die Retter der Listenhunde. Bravo, das kann ja nur von Erfolg gekrönt sein :lol:

Ihr wundert euch nicht wirklich das es mit solchen Menschen nicht funktioniert?
Peinlich, peinlich

Da kommt ein geistig umnachtetes Kerlchen hier her, hat nix geleistet, nichts getan und geht dann Leute an die schon was erreicht haben. Beim dem Geisteszustand bekomme ich Angst
 
1. Gesetz mit Rasseliste ist nun mal da, seit gut 6 Monaten.

schon komisch... auf die folge des nicht erfolgtem engagement gehst du relativ locker drüber. :unsicher: dies ist aber der dreh- und angelpunkt, nichts anderes.


Und dann können wir dazu gern weiter diskutieren, insbesondere dazu, was jetzt hier getan werden kann und soll.

na, dann man zu...

Nun, was das ist, liegt eigentlich auf der Hand: Sämtliche Hundehalter in Thüringen, die einen Hund haben, der nach dem Gesetz wahrscheinlich als "Listenhund" eingestuft werden würde, aber noch nicht rechtskräftig eingestuft wurde, dazu ermahnen im eigenen Interesse ud dem des Hundes, beim ersten Behördenbescheid in Widerspruch gegen die dortige Einstufung als "Listenhund" zu gehen und notfalls die Klage nachzuschieben und dann die Klage bis zum BVerfG einfach laufen lassen, sinnvollerweise über einen passenden Anwalt.

dies ist versuchte schadensbebegrenzung

Der Schritt davor wäre, der diesen Menschen wärmstens ans Herz gelegt werden sollte: Schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn noch keine existiert!
verwaltungsrecht, um genau zu sein... da waren wir schon vor jahren..:D

in deiner euphorie hast du leider vergessen, dass das amt berechtigt ist, den hund einzuziehen.. :nee: aber mach man, auf diesem wege werdet ihr das gesetz mit sicherheit nicht kippen..

nicht ICH habe versucht zu helfen, sondern etliche andere auch, viele hier aus dem forum waren zugange.. aber da gehst du nicht drauf ein, was ihr gemacht habt und wo ihr ward... ich bin hier raus, sonst kriege ich einen anfall..

:rolleyes:
 
Das ich mal mit der Rosi einer Meinung bin... :D
 
Nun, die machen es "mal ganz anders": Wenn da jemand wirklich verrückte Dinge tut und die Rasseliste in einem Gesetz mit allen damit zusammenhängenden Folgen SIND WIRKLICH VERRÜCKTE Dinge, dann schlägt man dem Verursacher einfach den Kopf kurzerhand ab und das war's dann dafür und es gibt dann keine Rasseliste oder andere Irrigkeiten und vor allem Irre, die sie tun!

Mehr muß man dazu nicht ausführen.

Du hast Deine Worte verschwendet.

Das "nun mal anders angehen" darf durchaus etwas realitätsnaher gestaltet werden.

Was Deine Aktionen betrifft - nochmal von mir: Viel Erfolg! Schade, dass Du offensichtlich auch nur ein Einzelkämpfer bist.
 
geht dann Leute an die schon was erreicht haben.

Womit wir wieder beim Thema wären. Was haben sie denn erreicht? In Wirklichkeit nämlich auch nichts. Trotz allen Anstrengungen. Nichts. Es fehlt die Einigkeit und somit Macht / Gewicht, wohl auch Konzept und Strategie - also eigentlich so ziemlich alles, was zum Erfolg führen könnte.
 
Rosi, beängstigend! Ich glaub ich muss hier weg! :uhh: ;)

Jackie, ich habe meine Beispiele aufgezeigt. Und auch gesagt warum nichts erreicht werden kann. Ist doch Beispiel par excellence hier.
 
Lieber Schnorch .

Du unterstellst mir also "Gejammere"
Wo bleibt denn nun die Unterstützung der angeblichen Hundefreunde ?
In Hamburg gehe ich mit Unterschriftenlisten auf die Strasse.
Es bleiben nur wenige Wochen Zeit.
Die Ehrenamtlichen des Hamburger TSV haben mit eigenen Mitteln eine Aktion
gegen die unerträgliche Rassenpolitik in der Hansestadt gestartet.
Man kann sogar online die Petition unterschreiben.
Aber kaum jemand nimmt sich die drei Minuten, dies zu tun.
Soviel zum Thema "Solidarität"
ich danke schon mal allen, die durch ihr Nichtunterschreiben zum künftigen Leid in HH beitraGEN:
und - sorry - es geht mir da echt am Allerwertesten vorbei, dass da irgendwelche
Grüppchen nicht mit anderen das Süppchen esssen wollen.
Die Menschen zanken sich untereinander auf Kosten der leidenden Hamburger Hunde.
(schreibt eine, die mit keinem Verein etwas zu tun hat und Hamburg erst einmal
verlassen hat )
Ich wünsche Euch natürlich trotzdem allen Erfolg der Welt
Rassenlisten sind das grösste Unrecht
 


wer den Hunden wirklich helfen möchte, hier geht es lang....

ich danke Euch Ana
 


wer den Hunden wirklich helfen möchte, hier geht es lang....

ich danke Euch Ana

Kann man auch als Schweizer unterschreiben? Hab bei der Petition leider nichts zur Länderangabe gesehen auf die Schnelle....werde den Link heute Abend auf alle Fälle auch im FB teilen.
 
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