Aber wie sich der Vermieter hier verhält, ist nicht besonders clever.
Wenn er die Hundehaltung davon abhängig macht, wie der Hund ernährt wird, wird ihm kein Gericht der Welt Recht geben, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Genau das ist der Punkt.
Entweder die Hundehaltung ist vom VM genehmigt - oder nicht.
Hundehaltung aufzuheben, aufgrund wie ein Mieter seinen Hund ernährt - ist schierweg unmöglich.
Auf den angesprochenen Punkt, wie man denn die Ernährung der Hündin "überwachen" könne ...
aufgrund von Abmagerung, stumpfes Fell etc ... muss nicht zwangsläufig auf "ernährungsdefizite" hinweisen ...
spricht man den Mieter darauf an, könnte er verleugnen, dass Hundi vegan ernährt wird ... falls er doch noch Einsicht zeigen sollte ...
Eine Wohungsdurchsuchung, nach Hundefutter ist, m.M.n. schlichtweg übertriben.
Es müsste also, eine Untersuchung des Hundes stattfinden, ob der Zustand (struppiges Fell etc ) auch tatsächlich auf (falls durchgeführt) vegane oder vegetarische Fütterung zutrifft.
Kurzum:
@Gina2006 find ich toll von dir, daste dir Gedanken um die Hündin machst
zum Vermieter kann ich nur sagen - Hundehaltung JA oder NEIN ...
Stell mir das nämlich gerade im Umkehrschluss vor - würde ich iwo wohnen und mir nen Hund holen möchte und der VM würde die Hundehaltung davon abhängig machen das ich meinen Hund vegetarisch oder gar vegan ernähre, hätte ich dort die längste Zeit gewohnt ... LG