... man könnte meinen, er hat bei daya abgeschrieben, oder daya bei ihm?
Der CDU-Mann Dieter Dombrowski möchte nicht nur die Entschädigungen und Investitionen für Schutzzäune geregelt sehen. Er sieht ein weiteres Problem. „Liegt der Wolf stundenlang schwer verletzt auf der Straße, darf der Jäger ihn nicht töten.“ Er müsse dafür die Polizei holen. Dombrowski steht auch politisch nicht allein mit seiner Forderung. FDP-Landeschef Gregor Beyer sieht auch die Notwendigkeit, die rechtlichen Voraussetzungen für den „Umgang mit Problemwölfen“ zu schaffen. Der Abschuss müsse als „ Ultima ratio“ möglich werden. Auch Beyer sieht Versäumnisse beim Wolfsmanagement. Der ursprünglich vorbildliche und in Deutschland einmalige Plan sei längst von der Wirklichkeit überholt.
Es spricht nichts dagegen, daß Jäger Problemwölfe schießen. Nur darf die Definition und das Auswählen derselben nicht den Grünröcken überlassen werden, denn dann macht man den Bock zum Gärtner.
Übrigens ist es im Managementplan für Sachsen auch so vorgesehen, daß Problemwölfe geschossen werden dürfen. Dazu muß ich den Wolf nicht in's Jagdrecht überführen. Wenn man bedenkt, wie dämlich sich die Verantwortlichen anstellen, ihre Erfahrungen und Zielsetzungen bundesländerübergreifend abzugleichen, kommt mir die Parallele zu den Ermittlungen bei den Nazimorden. Jedes Ländlein kocht sein eigenes Süppchen, hält die Förderalismusfahne hoch und erfindet das Rad neu. Das Nachbar Sachsen bereits weit über 12 Jahre Wolfserfahrung hat, scheint dem CDU - Fuzzi entgangen zu sein. Oder aber er braucht ein Betätigungsfeld. Verstehen kann man's nicht.