hier kommt leider eine schlechte nachricht vom OA ffm.
die antwort auf unsere schriftliche anfrage wegen der maulkorbbefreiung für hunde aus nrw (die dort eben die maulkorbbefreiung haben...), lautete, dass "die bestimmungen in nrw den standarts in hessen nicht gleichzusetzen sind. also müssen diese hunde - trotz mk-befreiung - in hessen mit maulkorb geführt werden
ich möchte jetzt hier nicht schreiben, was ich darüber denke und was ich davon halte... ich finds ganz schlimm und kann jeden verstehen, der das seinem hund nicht antun will
Beim Herauskramen meiner soka-Unterlagen gerate ich in höchste Nöte. Bei uns gibt es keine Hundesteuermarken. Auf dem normalen Steuerbescheid, auf dem auch alle anderen gemeindesteuerarten aufgelistet sind, steht nicht, für was für ein Hund das ist, sondern lediglich Hund 1, Hund 2.
Meine Sachkundebescheinigung habe ich nicht, da sie beim, OAmt liegt (Kopie davon habe ich zu gut versteckt). Auf der Haltergenehmigung steht nicht, dass, die Sachkunde abgelegt wurde, sondern lediglich , dass sie bis zum Tag X (in der Vergangenheit) nachzuweisen sei, da sonst die Haltergenehmigung erlischt.
Was soll ich denn da machen, wenn ich kontrolliert werden sollte?
dann wäre es wohl leider auch hier erforderlich, den hund mit maulkorb zu führen
@ pat
das wäre klasse