ich sehe jetzt keinen Grund, warum Du das voll alleine bezahlen müsstest - vielleicht solltest Du Dich mal mit Deiner Krankenkasse in Verbindung setzen und Dich dort erkundigen, wie es mit der Zuzahlungsgrenze istFür die Operation habe ich auch kein Geld, das wären 120€ für 12 Tage Krankenhaus, das kann ich net bezahlen.
Die Zuzahlungsgrenze liegt bei 2 % von Deiner Ausbildungsvergütung (brutto im Jahr, also z.B. 500,- Euro monatlich, macht 6.000,-- Euro im Jahr, also 120,-- Euro maximal im Jahr), das Kindergeld sollte eigentlich nicht berücksichtigt werden (es sei denn die werten das als eine Art Unterhalt von Deinen Eltern, denen das KG ja eigentlich zusteht)
gehst Du also einmal zum Arzt, zahlst Deine 10 Euro und danach ins KH, hast Du bei obigem Beispiel nach den 12 Tagen dort Deinen Soll an Zuzahlungen bereits reichlich erfüllt und kannst Dir sogar 10 Euro wieder zurückholen (Belege brauchste halt) und bist den Rest des Jahres für umme unterwegs (aber halt nur bei den Medis, die es auf Rezept gibt und hinsichtlich Eintrittsgelder Arztpraxen)
wobei ich mich frage, für welche Situation man das KH noch für 12 Tage aufsuchen darf, normalerweise wird man bei den meisten Sachen ratz-fatz wieder rausgeworfen kaum dass man vom OP-Tisch runter ist (wenn es net gleich ambulant gemacht wurde)
das mit den Zuzahlungen nur mal der Sachlage wegen - Deinen Tonfall vom Ursprungspost zu dem Thema schätze ich nämlich auch nicht eben