Consultani
15 Jahre Mitglied
Demnach hätte der Goldie auf OdinBaby angemeldet sein müssen und zwar vor Inkrafttreten des LHG NRW. Ansonsten müsste sie einen Sachkundenachweis machen. Siehe auch: Landeshundegesetz NRW §11/4.
- (Quelle: )
Den roten Abschnitt wuerde ich jetzt so interpretieren, dass z.B. jemand der im Elternhaus immer Hunde gehabt hat, also "zugehoerig zu sachkundigen Personen" ist, auch keinen Nachweis braucht.
Sachkundige Personen sind laut Gesetz:
Quelle:
- Tierärztinnen und Tierärzte sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung,
- Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
- Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
- Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
(§6). Alle anderen müssen entweder den Sachkundenachweis machen (zum Halten von §11 Hunden) umd die Sachkunde zu erwerben, oder die entsprechende Vorschriften für das Halten von Anlage 1 Hunden beachten (welche weitaus umfangreicher sind - in diesem Fall ja aber nicht relevant sind).