Zaun ums Haus ziehen? Ist dies Pflicht?

Becky1981

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wir werden wahrscheinlich im dezemeber/Januar in ein grosses Haus ziehen. Dieses Haus steht genau zwichen 3 Feldern. Nur leider hat das Haus kein eingezäuntes Grundstück. Wir müssten erstmal mit den Vermietern reden und fragen, ob wir auf eigene Kosten einen Zaun ziehen dürfen. Und wenn ja, dann wird dieses aber auch noch einige Monate dauern, weil Zäune sind ja bekanntlich nicht billig und der Umzug wird uns schon einiges kosten. Nur was wird das Ordnungsamt sagen? Werden sie dann nur sagen, das die Hunde sich nicht alleine vorm Haus aufhalten dürfen oder werden sie uns eine Frist geben, bis dahin der Zaun stehen muss?
Hat da jemand Ahnung von? Weil nicht das wir innerhalb von einer Woche einen Zaun drumrum bauen müssen oder wir ansonsten die Hunde dort nicht halten dürfen?

LG
Becky
 
  • 30. April 2024
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Hi Becky1981 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Erstmal Herzlichen Glückwunsch zu eurem neuen Haus. Das hört sich ja Traumhaft hat.
Du darfst die Hunde dann bestimmt solange nur im Haus halten. Wenn man in einer WHG wohnt geht das ja auch. Es steht ja in der Verordnung, das der Garten so gesichert sein muss, das die Hunde ihn nicht auf eigene Faust verlassen können. Also sagst Du denen, das solange kein Zaun vorhanden ist die Hunde nicht unbeaufsichtigt im Garten sind. Am besten ist es aber Du fragst einfach mal bei deinem OA nach welches dann zuständig ist. Viel Glück ((und Spass beim renovieren:) ))

Wir mussten unseren 600m2 Garten 1,8m hoch umzäunen, sieht jetzt aus wie Fort Knox.
 
@muckelchen

Genau das habe ich mir gedacht, das sich die Hunde dann nicht alleine im
Garten aufhalten dürfen. Nur es hätte ja auch sein können, das das OA. eine Frist sitzt, bis wann der Zaun stehen muss. Ich hoffe nur, das unsere Vermieter den Zaun auch genehmigen? In 3 Wochen wissen wir mehr. Danke für die Glückwünsche! Hoffe nur das es auch wirklich klappt. Bis jetzt konnten wir uns das Haus nur von aussen ansehen, weil drinnen erstmal alles neu gemacht werden musste.
 
Die Vermieter werden sicher nichts dagegen haben, das ihr da einen Zaun zieht. Im Gegenteil, vielleicht geben Sie Euch sogar etwas dazu. Ein ordentlicher Zaun steigert den Wert des Hauses und sichert doch auch sein Eigentum. Je nachdem wie euer Draht zueinander ist, würde ich das mal so am Rande erfragen.

Wir kommen dann beizeiten alle zur Einweihungsparty ;) und alle bringen ein Stück Zaun mit:lol:

Nee keine Angst, war nur ein Versuch lustig zu sein.
 
muckelchen schrieb:
Die Vermieter werden sicher nichts dagegen haben, das ihr da einen Zaun zieht. Im Gegenteil, vielleicht geben Sie Euch sogar etwas dazu. Ein ordentlicher Zaun steigert den Wert des Hauses und sichert doch auch sein Eigentum. Je nachdem wie euer Draht zueinander ist, würde ich das mal so am Rande erfragen.

Wir kommen dann beizeiten alle zur Einweihungsparty ;) und alle bringen ein Stück Zaun mit:lol:

Nee keine Angst, war nur ein Versuch lustig zu sein.

Jo, werden bei der Besichtigung mal fragen. Aber vielciht haben wir ja Glück und die Vermieter haben das gleiche vor?
Einweihungsparty? Kein Problem, darüber lässt es sich reden! :D
 
Ähem noch was, erstmal auf dem Bauamt nachfragen, ob man da überhaupt einen Zaun ziehen darf, bei manchen Bebauungsplänen ist es z. B. verboten oder man darf nur einen bestimmten Zaun ziehen.
 
muckelchen schrieb:
Die Vermieter werden sicher nichts dagegen haben, das ihr da einen Zaun zieht. Im Gegenteil, vielleicht geben Sie Euch sogar etwas dazu. Ein ordentlicher Zaun steigert den Wert des Hauses und sichert doch auch sein Eigentum. Je nachdem wie euer Draht zueinander ist, würde ich das mal so am Rande erfragen.

Wir kommen dann beizeiten alle zur Einweihungsparty ;) und alle bringen ein Stück Zaun mit:lol:

Nee keine Angst, war nur ein Versuch lustig zu sein.

Mit Vermieter um zuschuss fragen ist glaub ich nur bedingt zu empfehlen, da wie du schon sagtest der Wert des Hauses/ Grundstückes steigt und er dadurch theoretisch auch mehr Miete verlangen könnte....
 
Das nordrhein-westfälische Hundegesetz sagt in § 5:

§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.


Die Verwaltungsvorschriften kommentieren das wie folgt:

5.1
Zu § 5 Abs. 1 (Haltung innerhalb eines befriedeten Besitztums)
Der Begriff "befriedetes Besitztum" ist ein hinlänglich bestimmter Rechtsbegriff. Gemeint ist damit ein durch Zäune, Absperrungen, Wände etc. gegenüber öffentlichen oder anderen priva-ten Bereichen abgetrennter räumlicher Bereich. Dazu zählen beispielsweise Privatgärten, Werksgelände, Hundezwinger, Wohnungen, Balkone und Terrassen.
Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 dürfen sich mit Zustimmung des Grundstückseigentümers frei innerhalb befriedeter Besitztü-mer bewegen. Dies gilt nicht für die in § 5 Abs. 2 Satz 1 genannten Bereiche (Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege bei Mehrfamilienhäusern).
Die Hundehalterin/den Hundehalter oder die Aufsichtsperson trifft die Pflicht, das befriedete Besitztum, auf dem sich der Hund frei bewegt, so zu sichern, dass ein Entwei-chen des Hundes nach allgemeiner Lebenserfahrung ausgeschlossen ist. Art, Umfang und Maß der erforderli-chen Schutzvorrichtungen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Rasse und Sprungkraft des Hundes. Bei der Öffnung von Türen, Toren etc. hat die Halterin/der Halter oder die Aufsichtsperson den Hund so zu beaufsichtigen, dass dieser nicht frei nach außen laufen kann (ggf. Auflage zur Erlaubnis nach § 4 Abs. 4).
Durch eine Anbindehaltung im Sinne von § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung ist die Einhaltung der Sicherungspflicht des § 5 Abs. 1 in der Regel gewährleistet.


Es ist nach meinem Kenntnisstand von Stadt zu Stadt bzw. von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlich, wie die Frage der ausbruchsicheren Unterbringung gehandhabt wird.

In Düsseldorf beispielsweise habe ich des öfteren gehört, daß das Grundstück dort tatsächlich kontrolliert wird und eine Umzäunung von 160 (oder 180?) cm Höhe verlangt wird. In Dortmund habe ich einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis. Die Hunde dürfen dort nur angeleint in den Garten, solange der Zaun nicht errichtet ist.
Ich selbst habe in Neuss gewohnt, dort hat niemand kontrolliert. Auch an meinem jetzigen Wohnort gab es diesbezüglich keine Kontrolle.

Irgendwer schrieb hier auch schon einmal – leider kann ich den Beitrag gerade nicht finden – daß in seinem Fall die Umzäunung, die das Ordnungsamt gefordert hat, gegen die baurechtlichen Vorschriften verstoßen hätte... Ich wüsste gern, wie das letztlich entschieden worden ist.
 
Hi.

Genau so kenne ich das auch, solange da kein vernünftiger Zaun ist (1,60 - 1,80 m), müssen die Hunde auf dem eigenen Grundstück an der Leine bleiben und ggfs. Maulkorb tragen (sofern sie keine Befreiung haben).

Beim Bauamt hätte ich mich aber vor dem Umzug erkundigt, es gibt in vielen Gemeinden Ortssatzungen, die hohe Zäune verbieten. Hier bei uns z.B. ist die Zaunhöhe vorgeschrieben, unser Zaun darf nicht höher sein als 1,00 Meter - daher für Kampfihaltung völlig ungeeignet. Ist aber so.

Einzige Lösung: Mit 3 Meter Grenzabstand einen zweiten Zaun ziehen, der darf dann hoch genug sein. Oder innerhalb des Grundstücks einen Teil für die Hunde abzäunen (mit je mindestens 3 Meter Grenzabstand).

Die Bauvorschriften hier bei uns sind echt ein Unding... :sauer:

Gruß
tessa
 
@Giladu

Jep, die § hatte ich mir auch schon durchgelesen, aber wie gesagt, dort stand nicht drin, ob das OA. eine Frist sitzt, bis wan der Zaun zu stehen hat. Aber ich hake in 3 Wochen, wenn wir uns das Haus in aller Ruhe angeschaut haben und wir es nehmen, beim Amt nochmal nach.

@tessa

ich glazbe nicht, das das aufstellen von zäunen dort verboten ist. Der Nachbar ca.100m. weiter, hat auch einen hohen Zaun um sein Haus. Ansonsten wohnen da so gut wie keine anderen Leute mehr. Sprich, das ist noch nicht mal ein Dorf wo wir hinziehen. Den Vermietern gehört auch dort das ganze Land. Das einzige, was die mit der Stadt damals abgeklärt haben ist, das dort nie mehr ein weiteres Haus in der Umgebung gebaut werden darf. Und dann haben wir direkt am Haus noch eine etwas grössere hoch eingezäunte Weide (20m. neben dem Haus). Diese können wir auch noch dazu pachten, wenn wir möchten. Nur der Zaun müsste an manche Stelllen erneuert werden. Von daher denke ich mal nicht, das ein Zaun ums Haus verboten ist. Und wenn, dann hätten wir pech. Würden dann aber trotzdem dort einziehen, weil wir in naher Zukunft nichts anderes hier in der Gegend finden werden. Wir waren jetzt schon 2 1/2 Jahre am suchen. Auch ohne alleinigen Freilauf, würden sich unsere Doggos dort wohlfühlen. Man kann schon vor der Haustür einen wunderschönen Spaziergang starten und durch unseren Garten fliest ein Bach. Daher optimal für unsere Vierbeiner. Hoffe nur, das uns das Haus von innen auch zusagt und wir Ende des Jahres dort einziehen können?!

Vielen lieben Dank für eure Tips :)

LG
Becky
 
also wir wohnen auch in einer "schönen, spießigen, alteingesessenen" siedlung, gebaut in den 70ern in niedersachsen. bei uns in der gemeinde schreibt das OA vor, daß das grundstück eingezäunt sein muß, um einen hund halten zu dürfen. aber es steht nirgendwo, wie hoch er sein soll. als wir uns das haus kauften und der gute mann vom OA bei uns auftauchte, wegen hundeanmeldung und kontrolle, schaute er etwas betreten auf unseren zaun (55cm) , gab aber sein ok.....blieb ihm auch nichts anderes übrig.
im hinteren teil des grundstücks ist der zaun auf 80cm erhöht und das reicht beiden hunden auch zum nichtdrüberspringen.....
 
OT: Kenne mich da in NRW gar nicht aus, hier in BW wirds wohl ähnlich sein.
Wir bekommen heute den Schlüssel für unser neues Domizil, da ist ein Riesengarten dabei, der schon eingezäunt ist und nur an einer Stelle repariert werden muss. Ich drücke Dir mal alle Daumen, daß das alles klappt, wie Du Dir das vorstellst und daß das Haus Eueren Vorstellungen entspricht. :hallo: Laß mal hören, wenn Ihr es von innen gesehen habt. Wir haben jetzt dann auch erst mal reichlich zu tun:rolleyes:

@all---weiß denn jemand, ob es in BW eine Mindesthöhe gibt?

LG Flocke
 
Flockebw schrieb:
OT: Kenne mich da in NRW gar nicht aus, hier in BW wirds wohl ähnlich sein.
Wir bekommen heute den Schlüssel für unser neues Domizil, da ist ein Riesengarten dabei, der schon eingezäunt ist und nur an einer Stelle repariert werden muss. Ich drücke Dir mal alle Daumen, daß das alles klappt, wie Du Dir das vorstellst und daß das Haus Eueren Vorstellungen entspricht. :hallo: Laß mal hören, wenn Ihr es von innen gesehen habt. Wir haben jetzt dann auch erst mal reichlich zu tun:rolleyes:

@all---weiß denn jemand, ob es in BW eine Mindesthöhe gibt?

LG Flocke
Also wie es bei euch in BW mit der Mindeshöhe aussieht, weis ich leider auch nicht.
Jep, werde bescheid geben, sobald wir es uns angeschaut haben. Das Haus stand jetzt schon 8 Monate frei. In dieser Zeit musste alles neu gemacht werden, weil die Vormieter ziemlich viel Mist gebaut hatten. Im ganzen Haus standen keine Möbel, ausser ein Bett, ein Schrank und ein Fernsehr. Der Sohn wohnte mit seinem Vater und mit seinem Hund dort. Alle haben zusammen in einem Bett geschlafen. Ansonsten waren Haus und Hof total zugemüllt und der Mieter zahlte auch zum Schluss keine Miete mehr. In der oberen Etage haben die Leute sich ein Feuchtbiotop eingerichtet. Der Schmmel war auf dem Boden 10-15 cm. hoch. Auch einige Fenster am Haus, hat er zerschlagen. Im WOHNZIMMER hatte er sich auch noch eine Sauna eingebaut. Diese musste er aber natürlich sofort nach dem ersten Besuch der Vermieter wieder ausbauen.:rolleyes: Kurz danach hat er seine Räumungsklage bekommen und ist nach 3 Monaten dort rausgeflogen.
 
Flockebw schrieb:
OT: Kenne mich da in NRW gar nicht aus, hier in BW wirds wohl ähnlich sein.
Wir bekommen heute den Schlüssel für unser neues Domizil, da ist ein Riesengarten dabei, der schon eingezäunt ist und nur an einer Stelle repariert werden muss. Ich drücke Dir mal alle Daumen, daß das alles klappt, wie Du Dir das vorstellst und daß das Haus Eueren Vorstellungen entspricht. :hallo: Laß mal hören, wenn Ihr es von innen gesehen habt. Wir haben jetzt dann auch erst mal reichlich zu tun:rolleyes:

@all---weiß denn jemand, ob es in BW eine Mindesthöhe gibt?

LG Flocke

Es gibt keine Angaben in cm , in der Verwaltungsvorschrift zu Haltung von gefährlichen Junden steht da:

.... setzt ein sicherer Gewahrsam eine Abgrenzung des Grundstückes durch eine zusammenhängende Umfriedung voraus.

In der Regel heißt das, das der Zain mindestens 1.60 hoch sein muss.
 
Danke legolas, so hoch ist der Zaun, in einer Ecke ist ein Erdhaufen aufgeschüttet, den die zwei als Sprungbrett nehmen könnten, aber den kann man ja ebenschieben.

@-Becky-- boah, voll krass, was war denn das für einer?:unsicher:

unsere beiden waren endlos begeistert, von "ihrem" neuen Garten. Klar, da sieht Frauchen ja nicht gleich, welcher Unfug jetzt wieder dran ist:D Ich stelle nachher mal Bilder vom Garten in die Galerie. voll der Urwald;)

LG Flocke
 
Becky1981 schrieb:
Genau das habe ich mir gedacht, das sich die Hunde dann nicht alleine im
Garten aufhalten dürfen. Nur es hätte ja auch sein können, das das OA. eine Frist sitzt, bis wann der Zaun stehen muss.
Da wird mit Sicherheit keine Toleranzfrist eingeräumt werden.
Ist der Hund draußen, muss auch sofort sichergestellt werden, dass er nicht entwischen kann. Auch eine Anbindehaltung (z.B. Laufleine) wird hier m.E. nichts bringen, wenn auch kein niedriger Zaun vorhanden ist. Es könnten ja unverhoffte Besucher in die Nähe des angebundenen Hundes kommen.
Grüße Klaus
 
Hallo
hab mich selber vor ein paar tagen beim OA in Bielefeld erkundigt,da ich meine kleine auch mal alleine in den garten lassen möchte.
die haben mir gesagt das der zaun min 1,60m hoch sein muß, das der zaun stabil sein sollte (nicht so ein dünnes draht geflecht) hat mir diese teuren metallzeune empfohlen,desweiteren muß der zaun vor untergrabung gesichert sein (durch steinplatten oder beton.aber das beste ist das ich ein oder mehrere warnschilder anbringen soll (der herr vom OA meinte das ich dann auch rechtlich abgesichert bin falls mal jemand den hund ärgert und dummer weise seine hand durch den zaun steckt oder z.B. ein kind einen ball rüberschießt und über den zaun steigt um ihn wieder zu holen).
wußte ich gar nicht das leute gewarnt werden müßen die einfach in meinen garten klettern.
tja wird wohl recht teuer mit dem zaun aber dann kann sie nächstes jahr schön in der sonne liegen ohne das ich aufpasser spielen muß.
 
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