@snowflake
Wenn das Haupt-Täterkind zB wahnhaft schizophren wäre oder anderweitig eine schwere Störung vorläge, würde sich diese Frage nicht stellen, weil es dann auch als Erwachsene schuldunfähig wäre.
Und weil man dann gar nicht grundsätzlich beurteilen müsste, inwieweit hier zB eine Zwölf- oder Dreizehnjährige schuldfähig sein kann.
Wenn so etwas nicht vorliegt, und es sich zumindest nach menschlichem Ermessen um geistig altersgemäß entwickelte Kinder handelt, könnte ich angesichts des Alters - Strafmündigkeit steht in einem Fall evtl. kurz bevor - nachvollziehen, dass man angesichts der Tatsache, dass die Kinder heute wesentlich früher “Jugendlich” agieren (dazu gibt es tatsächlich Untersuchungen, die das mW belegen) - darüber diskutiert, inwiefern es im Einzelfall ab einem niedrigeren Alter sinnvoll wäre, auch das Strafrecht mit einzubeziehen.
Im Grunde wie am oberen Ende der Skala, wo einzelne Täter auch bis ??? Paarundzwanzig ??? nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, wenn man davon ausgeht, dass sie nicht die geistige Reife eines Erwachsenen besitzen.
Nur hier eben umgekehrt… es würde dann geprüft, ob ein zwölf- oder dreizehnjähriges Kind, das eine Straftat begangen hat, vergleichbar reif wie ein durchschnittlich vierzehnjähriges ist.
Ich sage nicht, dass ich das unbedingt so haben möchte.
Nur, dass ich die Diskussion in Grenzfällen nachvollziehen kann.
Mein Ältester ist mal Opfer eines anzüglichen Scherzes geworden, der auf einer TikTok-Challenge basierte.
Der aber ganz klar die Kriterien der S.exuellen Belästigung erfüllte und damit strafrechtlich relevant war.
Mit der hatten zu der Zeit viele Schulen ein Problem - die Kinder fanden das (bis auf die Opfer) tierisch komisch und hatten durch die Bank keinen Plan, dass sie gerade eine Straftat begingen.
So - nun war der Täter 2 Wochen vor seinem 14. Geburtstag. Er bekam trotzdem eine Ansage von der Polizei und von der Schule (die auch erwartungsgemäß Wirkung gezeigt hat).
Insofern kein Problem von meiner Seite.
Das fand ich mit 13 angemessen und mit 14 wäre es auch noch ok gewesen.
Aber seine persönliche Reife war doch da nicht kleiner oder größer als 14 Tage später!
Und nun stelle man sich vor, er hätte etwas wirklich strafrechtlich relevantes begangen, sagen wir, einen Einbruch mit Sachbeschädigung (in die Schule eingestiegen, da randaliert oä).
Wäre für mich so ein Fall, wo ich denken würde: hier könnte man im Einzelfall auch schon vor seinem Geburtstag prüfen: ist er wirklich von der emotionalen Entwicklung schon strafmündig oder noch nicht?
Also, eher eine Eingangsphase als eine strikte Grenze zu setzen.
Edit: Könnte sinnvoll sein, ist aber rechtlich möglicherweise nicht so einfach umsetzbar?