Wenn ich den Artikel richtig verstehe, hat sie wiedergegeben, was ihr Mandant ihr geschildert hat - eigentlich klar gekennzeichnet als seine Schilderung der Situation.
Nicht, weil sie davon überzeugt ist, sondern weil es ihre Aufgabe vor Gericht ist, seine Seite zu vertreten und seine Äußerungen vorzubringen.
Und ihr wird nun unterstellt, sie vertrete diese Ansicht ebenfalls.
Selbst wenn sie diese Aussage in ihrer Funktion als Verteidigerin gemacht hat: "Mein Mandant sagt, es sei so und so gewesen..." - muss dafür nach meinem persönlichen Rechtsempfinden maximal der Mandant geradestehen, wenn er so etwas behauptet.
Ich finde es wirklich schwierig, da "Verbote" zu fordern. Jeder Angeklagte muss das Recht haben, seine Version eines Streitfalls vor Gericht vorzubringen, und das auch ungefiltert. Dummdreist und unverschämt wird da auch in weniger prekären Fällen nicht so selten sein.
Und wenn der Angeklagte sich unverschämt äußert, tut das, indem er die Aussage vorbringt, automatisch auch der Verteidiger. Was soll er auch machen?