WTF ?!-Thread

Ich weiß jetzt nicht, inwieweit die K.O.-Tropfen nachgewiesen sind. Wenn ja, sollte die Erzählung vom einvernehmlichen S.ex ja daran eigentlich zwingend scheitern. Wenn nicht ….
Unabhängig von dem, was jetzt hier verlinkt ist, habe ich gestern oder so im Radio einen Bericht gehört, wonach es wohl von Verteidigerseite auf eine gemeinsame Strategie in Richtung freiwilliger, einvernehmlicher S.ex hinausläuft.

Eine fragwürdige Strategie, wenn man die Anzahl der vermeintlichen Täter betrachtet.
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi HSH-Halter ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sehe ich auch so.

Ich könnte mir maximal ein: "Es ist nicht genau nachweisbar, wer wirklich aktiv beteiligt war", vorstellen.

Aber ich würde mir sehr ehrlich wünschen, dass auch das keinen großen Erfolg hat.
 
Außerhalb des Saals deuteten mehrere Verteidiger an, dass ihre Mandanten die Vorwürfe bestreiten.

Na und?

Also, sagen wir so, das überrascht mich jetzt nicht. Warum sollten die das nicht andeuten dürfen? Der Prozess ist doch ohnehin öffentlich.

Wird das sonst so nicht gemacht?

Ich verstehe gerade das Problem nicht. Aber ich habe heute Nacht auch nur 2 Stunden geschlafen. also sei gnädig mit mir.
 
Eine fragwürdige Strategie, wenn man die Anzahl der vermeintlichen Täter betrachtet.
Sollte man meinen. Also ja klar, mehr als fragwürdig. Aber ganz ohne Erfolgsaussicht? Wenn die einfach behaupten, sie sei durch die Drogen so heiß drauf gewesen? Wenn es jetzt schon heißt, sie habe den S.ex massiv gefordert, zeichnet sich dann nicht die Marschrichtung ab, sie sei durch das Ecstasy so ekstatisch gewesen, die habe nicht genug bekommen?

Und, wie du weißt: es muss ja keiner glauben, aber die Frage ist doch, kann das Gegenteil bewiesen werden?
 
Sollte man meinen. Also ja klar, mehr als fragwürdig. Aber ganz ohne Erfolgsaussicht? Wenn die einfach behaupten, sie sei durch die Drogen so heiß drauf gewesen? Wenn es jetzt schon heißt, sie habe den S.ex massiv gefordert, zeichnet sich dann nicht die Marschrichtung ab, sie sei durch das Ecstasy so ekstatisch gewesen, die habe nicht genug bekommen?

Und, wie du weißt: es muss ja keiner glauben, aber die Frage ist doch, kann das Gegenteil bewiesen werden?

Ich halte das in dem Fall für wenig erfolgversprechend, auch wenn es bereits ähnlich haarsträubende Urteile gab.
Für wahrscheinlicher halte ich ein geringes Straßmaß für einige oder alle Beteiligte, sofern eindeutige DNA Beweise ausbleiben oder nicht alle vermeintlichen Täter belasten. Das ist bei Gruppenverwaltigungen eigentlich die Regel, da man in den seltensten Fällen wirklich allen Tätern sicher den vollzogenen Geschlechtsakt gegen den Willen der geschädigten Person nachweisen kann.
Wir haben hier aktuell beispielsweise einen Klienten, der mit mehreren anderen Männern an der Vergewaltigung einer unter 14jährigen Person beteiligt war und lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Das ist im Rahmen solcher Verfahren ein ganz typisches Urteil für einen Teil der Angeklagten.
 
… der mit mehreren anderen Männern an der Vergewaltigung einer unter 14jährigen Person beteiligt war und lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt wurde. Das ist im Rahmen solcher Verfahren ein ganz typisches Urteil für einen Teil der Angeklagten.
Was unbefriedigend genug wäre, aber immer noch besser als Freisprüche.
 
Ich habe die Anwältin jetzt mal gegoogelt und festgestellt, dass ich sie doch nicht kenne.

Was bedeutet , es gibt zwei Frauen gleichen Namens, mit einem Altersunterschied von etwa 20 Jahren, die (mW) beide Strafrecht studiert haben... - das ist für mich auch ein (kleines) wtf... :uhh:
 
Ich habe in den Medien nichts darüber gefunden, es würde mich aber interessieren:
Wurden eigentlich bei den Angeklagten bis zum Alter 21 überprüft, ob sie wirklich erst maximal 21 sind?
 
Korrigiere: Nach Augenschein immer, im Zweifel weitergehend, speziell bei Strafverfahren.
 
Korrigiere: Nach Augenschein immer, im Zweifel weitergehend, speziell bei Strafverfahren.

Damit meine ich:

Alle unbegleitet oder ohne Papiere einreisende minderjährigen Flüchtlinge werden (derzeit noch vom zuständigen Jugendamt) begutachtet. Das heißt "nach Augenschein eingestuft".

Bei Zweifeln oder wenn es zB in einem Strafverfahren drauf ankommt, wird im Zweifelsfall geröntgt.
 
Vor Gericht ja. Aber nicht zu den Medien.

Aus dem Artikel:

Außerhalb des Saals deuteten mehrere Verteidiger an, dass ihre Mandanten die Vorwürfe bestreiten.


99% aller Strafverteidigungen laufen ohne Presse ab.
Aber wenn die Presse dann da ist, versuchen die halt, irgendeine Äußerung zu erhalten.
Da wird man dann im Gang belagert und freundlich angesprochen.
Habe ich selbst (als Nebenklagevertreter) so erlebt. Und wenn man dann irgendetwas "Verwertbares" sagen sollte, wird das halt so oder so ähnlich gedruckt.

Darüber hinaus meint eine Strafverteidigung, dass man (innerhalb bestimmter Grenzen) die Seite des Angeklagten vertritt.
Und das beinhaltet eben auch, dass man die Version des Angeklagten wiedergibt. Wenn der also sagt, dass es einvernehmlicher S.ex war, dann vertritt der Verteidiger diese Position. Das ist unser Rechtsstaat. Man kann eben nicht sagen, dass der Dieb einen Verteidiger bekommt, der seine Ansicht vertritt, aber der Vergewaltiger bekommt ihn nicht.

Natürlich gibt es auch "komische" Verteidiger. Ich meine, viele Juristen sind (ähnlich wie Chirurgen) emotionsarm bei solchen Dingen. Aber das ist eben in gewisser Weise auch die Aufgabe.
 
99% aller Strafverteidigungen laufen ohne Presse ab.
Aber wenn die Presse dann da ist, versuchen die halt, irgendeine Äußerung zu erhalten.
Da wird man dann im Gang belagert und freundlich angesprochen.
Habe ich selbst (als Nebenklagevertreter) so erlebt. Und wenn man dann irgendetwas "Verwertbares" sagen sollte, wird das halt so oder so ähnlich gedruckt.

So stell ich mir das auch vor.

Und? - Darf man dann irgendwas sagen?

Oder ist das verboten? - In einem öffentlichen Verfahren?

Darüber hinaus meint eine Strafverteidigung, dass man (innerhalb bestimmter Grenzen) die Seite des Angeklagten vertritt.
Und das beinhaltet eben auch, dass man die Version des Angeklagten wiedergibt. Wenn der also sagt, dass es einvernehmlicher S.ex war, dann vertritt der Verteidiger diese Position. Das ist unser Rechtsstaat.

Ich verstehe das. Und ich denke, ich kann da unterscheiden. Zu viele andere können das aber nicht.

Würde es in dem Fall allerdings nicht ausreichen, zu sagen: "Mein Mandant sagt, es war so und so und die Zeugin tat und sagte das und das"

Statt: "Es war ganz anders. Die Zeugin sagte das und tat das."

Das eine ist die Widergabe einer Aussage. Das andere ist die Unterstellung, dass die Zeugin lügt und der Angeklagte die Wahrheit sagt. Weißt du, wie ich es meine?

Das erste muss man machen - aber das zweite finde ich persönlich ziemlich daneben.
 
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