mal zurück zu meiner Anfangsfrage wo es um SBTs ging: Müsste nicht für die Aufnahme einer Rasse in eine Liste auch eine Statistik zugrunde liegen (z.B. Beisstatistik), also eine nachvollziehbare (und dann also auch anfechtbare) Begründung ? -Es ist für mich nicht ersichtlich, wei SBTs da drauf kommen. Wahrscheinlich wirklich nur der Name...
weiß jemand,mit welcher Begründung Staffbulls (englische Staffordshire Bullterrier) auf der Liste der drei Rassen gelandet sind, für die Einfuhr- und Verbringungsverbot nach D gilt?
--Steht es nicht irgendwo geschrieben, dass die Sinnhaftigkeit dieser Einordnung überprüft werden müsse z.B. anhang Beisstatistiken. Mir ist kein einziger Vorfall bekannt- weder hier noch in UK oder Irland- bei dem ein Mensch durch einen Staffbull zu Schaden kam. -Im Gegensatz ist diese Rasse doch vor allem dafür bekannt, dass sie dem Menschen zugetan ist wie fast keine andere Rasse. Staffbulls sind eine von nur zwei von insgesamt 190 Rassen der der englische Kennel Club, dass sie explizit gut im Umgang mit Kindern sind. Sie sind ja in UK auch als Nanny dogs bekannt.
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Der Staffordshire Bullterrier ist zwar nach der Größeneinstufung ein Kleinhund, doch ist er der typische Vertreter der „Bull and Terrier“ eigentlich einem Bulldog, jener Rasse von der alle sogenannten Kampfhunde aus der Traditionslinie abstammen. Er ist in Europa (resp. England, seinem Herkunftsland die dritte Rasse, die für Tierkämpfen gezüchtet wurde und hat uralte Vorfahren im Bulldog und verschiedenen Terriertypen. Die Rasse hieß früher Half and Half. Erst 1935 entschied man sich bei der „Gründungsversammlung“ in der Kneipe eines der damals bekanntesten Kampfhundezüchters Joe Mallen für den Namen „Staffordshire Bullterrier“. Dies geschah aber nicht in Analogie zu dem Namen des Staffordshire Terriers, dessen Züchter sich mit diesem Namen bewußt von den Anhängern des blutigen Hundekampfes (die ihre Hunde nach wie vor Pit Bull nannten) in ihren eigenen Reihen distanzieren und den Begriff „Pit“ nicht mehr verwenden wollte.
Mallen und seine Freunde züchteten Staffbull-Terrier nach wie vor ausschließlich zu Kampfzwecken und seine Hunde The Great Bomber, Gentlemen Jim und Cross Guns Jonson waren Legenden auf diesem Gebiet. Vgl. Räber 1995
Hundert Jahre nach dem Verbot der Tierkämpfe versuchte die britische Regierung mit Macht, die Kampfhundeszene endgültig trocken zu legen. Nach Meinung vieler Züchter konnte die Rasse danach nur dann überleben, wenn man es schaffe, sie als anerkannte Rasse auf Ausstellungen zu etablieren. Von daher wurde ihre Eintragung mit Macht voran getrieben und ein Rassestandard verfaßt.
Das genügte der deutschen Legislative zu vermuten, Hunde dieser Rasse könnten für Leib und Leben von Menschen in besonderer Weise gefährlich werden, bis Gegenteiliges in geeigneter Weise dargelegt werden könne.
Der Hacken hierbei ist, dass die Legislative selbst bestimmt, welches Format diese geeignete Art und Weise haben muß. Bislang konnte sie noch von niemand erfüllt werden, weder von Experten noch von Nicht-Experten.
Mit diesen Worten erstellte das Verfassungsgericht einen Freibrief für alle Länder (denen allein die Gesetzgebung über „gefährliche Hunde“ obliegt), genau diese Rassen:
Bullterrier, Pitbull- und American Staffordshire-Terrier und ihre Mischlinge
unanfechtbar und unwiderlegbar (als gäbe es so etwas) als gefährlich zu erklären und mit Restriktionen wie Importverbot zu belegen.
Eines Beweises bedarf es dafür nicht, der Freibrief steht. Anfechtbar ist die Sache nicht, da die Entscheidungshoheit ausschließlich bei den Ländern liegt und bislang alle Normenkontrollverfahren dazu vom Bund an die Antragsteller zurückgewiesen wurden- heißt: alle Anträge wurden für null und nichtig erklärt, Begründung: man sei dafür nicht zuständig, könne deshalb nichts entscheiden, Anträge nur an die Länder. Die Länder werden aber ihre Gesetzgebung niemals selbst als unrechtmäßig erklären.
Mich würde der gerichtliche Versuch der SBT- Züchter bzw. die Argumentation interessieren, dagegen anzugehen. Gibt es den irgendwo zu lesen? Vielleicht kann man es nochmal versuchen?
(--Aber ich erkundige mich erstmal, was andere schon Gutes unternommen haben, bevor ich hier das Rad neu erfinde...)
Maßgeblich dafür ist die Entscheidung
nein, das kann man leider gar nicth mehr versuchen, da alles, was einmal entschieden ist, nicht mehr zur Entscheidung angenommen wird.
Man müßte eine völlig neue Fragestellung einbringen. Doch wenn Du mal in die Datenbank des BVG schaust, welche Anträge bezüglich des Themas "gefährlicher Hund" da alle erst gar nicht zugelassen wurden wegen Fehlerhaftigkeit, frage ich mich, ob die Rechtsanwälte keine Ahnung haben, was das Gericht verlangt. Es nützt doch gar nichts einen Antrag zu stellen, der kleich abgeschmettert wird.