Was würdet ihr sagen was er ist?

Ja das habe ich auch gedacht, aber anscheinend denken die Ämter anders.
Und außerdem kann man ja auch getäuscht werden vom Vorbesitzer wie ich jetzt leider fest stellen musste.
Und ich gebe ja zu das meine Geschichte vielleicht sich komisch anhört, aber es entspricht halt den Tatsachen.
Und ja ich komme aus Duisburg nrw
Da kann man mal sehen dass es doch nicht aussichtslos ist seinen Hund zu behalten und dass obwohl ja die Ämter in Duisburg so schlimm sind
Ich muss ehrlich sagen, das sowohl oa als auch Veterinäramt total freundlich zu mir waren.
 
  • 28. April 2024
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Hi moonshine2281 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und ich darf ihn trotzdem laut oa behalten

Mit welcher Begründung bitte??? Gerade DUISBURG ist seit dem Beißvorfall mit dem Rottweiler Pascha extrem pissig und pingelig und kurz danach Amok gelaufen und wollte allen Hunden ne Maulkorbpflicht verpassen, egal ob Wesenstest oder nicht.
Von daher: sorry ich kann dir nicht glauben.
 
Mach nen Screenshot davon. Die Begründung würde ich nämlich zugern wissen.
 
Eventuell wollen die Behörden erst abwarten, bis der Hund älter und phänotypisch besser einzustufen ist? Spätestens dann war es das dann aber wohl, wenn die Optik sich nicht signifikant ändert....
 
Eventuell wollen die Behörden erst abwarten, bis der Hund älter und phänotypisch besser einzustufen ist? Spätestens dann war es das dann aber wohl, wenn die Optik sich nicht signifikant ändert....

Deswegen will ich die Begründung wissen. Das wäre nämlich der einzige Grund, warum der Hund noch nicht eingezogen wurde. Denn gerade Duisburg versteht da keinen Spass mehr.
 
Ehm sorry, aber da steht nirgends, dass du den Hund behalten darfst ^^ sondern lediglich, welche Unterlagen du einzureichen hast. Und dann wirst du definitiv KEINE Genehmigung bekommen, sondern der Hund wird dir entzogen, weil du die Auflagen eben nicht erfüllen kannst.
 
Wollte auch gerade schreiben, dass das doch keine Haltererlaubnis ist?
 
§12, Absatz 2, Satz 1 des Landeshundegesetz NRW sagt folgendes aus:

(2) Das Halten eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes im Sinne des § 10 Abs. 1 soll untersagt werden, wenn ein schwerwiegender Verstoß oder wiederholte Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes getroffener Anordnungen vorliegen, die Erlaubnisvoraussetzungen nicht erfüllt sind, eine erforderliche Erlaubnis nicht innerhalb einer behördlich bestimmten Frist beantragt oder eine Erlaubnis versagt wurde.

Und genau das ist hier der Fall. Du wirst die Erlaubnisvoraussetzungen nicht erfüllen können.
 
Wenn Du den Hund behalten willst, würde ich dringend über Umzug in ein anderes BL nachdenken...
Habe vor Jahren auch fluchtartig Hamburg verlassen (Inkrafttreten der Hundegesetze), mit allem drum und dran, neuer Job usw. und es nie bereut. Für meine Hunde würde ich das immer wieder tun.
 
Ich sehe das leider wie BlackCloud. Allein durch die Privatanschaffung erfüllst Du die Voraussetzung der "Zuverlässigkeit" nicht mehr, indem Du gegen die gültige Hundeverordnung verstoßen hast.
 
Oa hat aber gesagt dass ich den Hund behalten darf
Schicke euch sobald ich die haltererlaubnis habe ein Screenshot davon
 
Es wäre euch zu wünschen, dass das so stimmt! Ich vermute allerdings, dass "vorläufig" bis zur endgültigen Klärung behalten gemeint war, leider.
 
Ich glaube das dir.

Ich habe oft genug solche Fälle.

Illegaler Import, keine Anmeldung usw. Und trotzdem darf der Hund da bleiben bzw wieder geholt werden wenn dann die Auflagen erfüllt werden.
 
Genauso ist es bei mir nämlich
Ich glaube das dir.

Ich habe oft genug solche Fälle.

Illegaler Import, keine Anmeldung usw. Und trotzdem darf der Hund da bleiben bzw wieder geholt werden wenn dann die Auflagen erfüllt werden.

Genauso ist es bei mir nämlich
Er wurde wohl illegal vom Vorbesitzer aus Polen geholt und deswegen musste er auch für eine Woche in Quarantäne. Durfte ihn dann letze Woche Freitag wieder aus der Quarantäne abholen. Worüber wir uns total gefreut haben, weil wir ja gedacht haben wir bekommen ihn nicht wieder da er ja auch als listenhund eingestuft wurde. Habe dem geglaubt was hier alle im damaligen Chat geschrieben haben und hatte schon mit dem Hund abgeschlossen. Doch umso größer war die Freude dass wir ihn jetzt behalten dürfen.
Habe bis jetzt alle Auflagen erfüllt, es fehlt halt nur noch das Führungszeugnis von mir, was ja 1-2 Wochen dauern kann. Sobald es dem oa vorliegt bekomme ich die haltererlaubnis.
Darf sogar mit ihm nächstes Wochenende in den Urlaub fahren, weil oa sagt dass nichts dagegen spricht.
 
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