Hunde/Kampfhunde:
Nachdem auch in Frankreich tödliche Hundebisse lange Zeit die öffentliche Diskussion bestimmten und die Gemüter erhitzten, wurde am 6.
1999 (Ausführungsbestimmungen vom 27. April 1999) ein
betreffend “gefährlicher und streunender Tiere sowie zum Schutz vor
und zur Abwehr von Gefahren bei gefährlichen Hunden” erlassen. Unterschieden wird zwischen Angriffshunden (chiens d’attaque), sowie Wach- und Schutzhunden (chiens de garde et de défense), wofür das Gesetz besondere Maßnahmen vorsieht. “Angriffshunde sind demnach die nicht reinrassigen Kampfhunde, besonders Pittbull- und Boerhunde-Typen (auch stark den Rassen “American Staffordshire Terrier”, “Mastiff” und “Tosa” ähnelnde oder vergleichbare Hunde). Als “Wach- und Schutzhunde” werden die ins Zuchtbuch eingetragenen Rassen “Tosa” “Shaffordshire Terrier” und “Rottweiler” sowie andere Rottweiler-Typen gezählt. Angriffshunde dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden; die Grenzkontrollen wurden verstärkt, Hundehalter dieser Rassen müssen sich “unaufgefordert” melden, sowie den Hund an der Leine und mit Maulkorb führen. Weist ein Hund morphologische Merkmale eines Angriffshundes auf, so hat der Hundehalter die Reinrassigkeit seines Tieres durch Vorlage eines Auszuges aus einem anerkannten Zuchtbuch/Stammhaus – in beglaubigter französischer Übersetzung - nachzuweisen. Wurde der Angriffshund trotzdem nach Frankreich gebracht, so drohen neben Geldstrafen von bis zu 16.000.—Euro Gefängnisstrafen bis zu sechs Monate und die Beschlagnahme des Hundes. “Wach- und Schutzhunde” müssen immer an der Leine und mit Maulkorb gehalten werden. Bei Verstoß Geldbußen bis zu 180 Euro. Jeder Straßenpassant kann Sie zur Anzeige bringen oder die Polizei zum Einschreiten auffordern! Bei Polizeikontrollen müssen der Stammbaum – in französischer Übersetzung – belegt, sowie Bescheinigungen über Haftpflichtversicherung und Tollwut-Impfung vorgelegt werden. Verstöße werden mit bis zu 600
sanktioniert. Vermieter von Häusern oder
haben das
, das Halten von Angriffs- Wach- oder Schutzhunden zu verbieten, auch wenn ansonsten Haustiere laut
genehmigt oder toleriert sind. (Quelle:
, sowie “Journal officiel de la République Francaise” vom 07.01.1999 und vom 30.04.1999
Das habe ich eben gefunden. Wie am Datum zu sehen ist, leider von 1999.
Habe nichts aktuelleres gefunden.
@ Wistiti
Attention : la 2ème catégorie n'inclut pas les Staffordshire Bull Terriers, race plus petite et sans dangerosité avérée ;
gibst Du mir bitte die genaue Übersetzung obigen Textes von Dir. Bin mir nicht sicher ihn richtig verstanden zu haben.
Danke im Voraus
Gruß Jörg