Vorsicht auch bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

bolli

15 Jahre Mitglied
Nachstehen eine Info, die zeigt, dass man sich auch bei der Einreise nach Frankreich umfassend informieren sollte!

August 2000
Frankreich – Info
Herausgeber : Französische Botschaft
- Presse- und Informationsabteilung -
Kochstr. 6/7 - 10969 Berlin
Tel. 030/20 63 91 77 Fax 030/20 63 91 11
E-Mail: [email protected]


Hunde und gefährliche Hunderassen
1. Mitnahme von Hunden und Katzen nach Frankreich:
Unter der Voraussetzung, daß kein geschäftliches Interesse vorliegt gelten folgende
Bestimmungen:
Die Einreise in französisches Staatsgebiet ist beschränkt auf drei Tiere, die älter als drei
Monate sind (darunter höchstens ein Jungtier im Alter von 3 bis 6 Monaten. Es muss hierzu
eine je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes gültige Bescheinigung über eine
Tollwutimpfung vorgelegt werden, die von einem praktizierenden Tierarzt ausgestellt worden ist
und die außerdem die genaue Identifizierung des Tieres erlaubt (Tätowierung, Chip mit
passendem Lesegerät). Hinsichtlich der zu verwendenden Sprache gibt es keine Vorschrift. Die meisten Bescheinigungen über eine Tollwutimpfung sind jedoch mindestens zweisprachig ausgestellt. Für die Inseln Korsika, Martinique und Guadeloupe gibt es keine Quarantäne. Hunde oder Katzen müssen gemäß den oben stehenden Bedingungen gegen Tollwut geimpft und durch eine Tätowierung oder einen Chip identifizierbar sein.
Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Endbestimmung der Tiere . Die Ein- und
Durchreise von gefährlichen Hunderassen ist untersagt (siehe Ende Abschnitt 2)

2. "Kampfhunde" und andere gefährliche Hunderassen
Auch in Frankreich ist seit einigen Jahren die Zahl der Halter von "Pitbulls" oder ähnlichen
Hunden stark angestiegen. Es hat auch Unfälle gegeben, bei denen Menschen oder andere
Tiere von diesen Hunden gebissen wurden. Diese Vorfälle wurden von den Medien oft auf
übertriebene Weise dargestellt. Zudem wurden Pitbulls mit der böswilligen Absicht erworben, sie an Hundewettkämpfen teilnehmen zu lassen.
Da es keine entsprechende gesetzliche Regelung gab, sahen sich deshalb die Bürgermeister einiger Gemeinden dazu veranlaßt, Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund war der Gesetzgeber gefordert und er musste Maßnahmen gegen gefährliche und streunende Hunde ergreifen. In dem am 6. Januar 1999 verabschiedeten Gesetz zum Kampf gegen die Tollwut, die Haltung und den Verkauf von Haustieren und den Tiertransport sind in Kapitel A ebenfalls Vorschriften hierzu enthalten.


Hinsichtlich der gefährlichen Hunde legt das Gesetz zwei Kategorien fest:
Kampfhunde (erste Kategorie) und Wach- oder Hunde zur Verteidigung (zweite Kategorie).

In einem Durchführungserlass sind insbesondere Listen mit den Tierarten geführt, die den beiden Kategorien zuzuordnen sind.

Zur Kategorie 1 (Kampfhunde) gehören demnach:

- Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier
vergleichbar sind und die in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei
zugelassenen Stammbuch eingetragen sind

- Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund American Staffordshire Terrier vergleichbar sind und die in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind
Diese beiden Hundearten werden allgemein "Pitbulls" genannt.

- Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Mastiff vergleichbar sind und die in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Diese Hunde werden allgemein "Boerbulls" genannt

- Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Tosa vergleichbar sind und die in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Zur Kategorie 2 (Wach- und Hunde zur Verteidigung) gehören:
- Rassehunde Staffordshire Terrier
- Rassehunde American Staffordshire Terrier
- Rassehunde Rottweiler
- Rassehunde Tosa
- Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind und die in keinem vom Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Mit dem genannten Gesetz wird die Haltung von Hunden dieser beiden Kategorien
eingeschränkt, was insbesondere für Minderjährige gilt, die diese Hunde nicht halten dürfen.
Zudem ist die Sterilisierung von Hunden der ersten Kategorie zwingend vorgeschrieben.
Außerdem ist Hunden der ersten Kategorie der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden bzw. dem Publikum zugänglichen öffentlichen Räumlichkeiten verboten, mit
Ausnahme von öffentlichen Wegen und Straßen.

Auf öffentlichen Wegen und Straßen und in den gemeinsam benutzten Teilen von
Wohnhäusern müssen Hunde der ersten und zweiten Kategorie einen Maulkorb tragen.

DieHunde der zweiten Kategorie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden - mit Ausnahme von öffentlichen Wegen und Straßen - und in dem Publikum zugänglichen
öffentlichen Räumlichkeiten einen Maulkorb tragen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass dieses Gesetz Bürgermeistern die Möglichkeit
einräumt, auf ihre Kommune beschränkt zusätzliche Maßnahmen vorzuschreiben. Dies kann das obligatorische Tragen eines Maulkorbes oder die Führung von Hunden und Katzen an der Leine sein.

Wichtig für Ausländer ist die Beachtung folgender Vorschrift: Der Erwerb, die kostenpflichtige oder kostenlose Überlassung, die Einfuhr und Einreise in das französische Mutterland, die Überseedepartements und das Territorium von Saint-Pierre et Miquelon von Hunden der ersten Kategorie ist verboten. Dies gilt ebenso für die Durchreise zu einem anderen Bestimmungsziel.
 
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Straßburg, 27. FEBRUAR 2008
Tierheim soll Kampfhunde einschläfern
Die Mitarbeiter eines Tierheims im elsässischen Haguenau lehnen sich gegen die behördlich verordnete Tötung von mehr als zehn Kampfhunden auf. "Diese Hunde haben seit Jahren einen Herrn und haben noch nie jemanden bedroht oder gebissen. Es wäre absolut unethisch, sie einzuschläfern", sagte gestern die Leiterin des Tierheims, Sabine Fghoul. Die Polizei hatte Fghoul aufgefordert, innerhalb von vier Wochen die als gefährlich eingestuften Kampfhunde einzuschläfern. Sie verwies dabei auf ein Gesetz, das die Vergabe, den Verkauf oder Import dieser Hunde verbietet. "Die Hunde in unserem Heim, die Tierärzte und Hundetrainer als potenziell gefährlich eingestuft haben, haben wir schon längst eingeschläfert", sagte Fghoul. Lsw
 
 
Meine Anfrage, ob ich mit meinem American Bulldog Mischling, er ja den optischen Kritrien eines Pitbull entspricht einreisen kann wurde folgend beantwortet:

Sehr geerhte Frau B.
als Anlage übersende ich Ihnen unser Informationsblatt über das Kontrollverfahren.
Wenn Ihr Hund die typische morphologische Merkmale eines Am. Stattfordshire Terrier oder eines Pittbulls, gehoert er dann wahrscheinlich zu der Kategorie 1 und ist in Frankreich verboten.
Zur Ihrer Information: Verhaltensteste werden in Frankreich nicht anerkannt.

Mit freundlichen Grüßen

A.G. (von mir gekürzt)
Landwirtschaftsabteilung
Französische Botschaft
Pariser Platz 5
10117 Berlin

Einfuhr von Kampfhunden - Kontrollverfahren:

1. Die Polizei darf einen herrenlosen Hund oder einen Hund, der eine Gefahr darstellen könnte, einfangen. Der Hund wird in ein Tierheim gebracht.

2. Die Polizei unterrichtet die zuständige Behörde (Bürgermeister oder in Paris der Polizeipräfekt).

3. Der Bürgermeister, der die Entscheidung trifft, den Hund in einem Tierheim zu unterbringen, ist der Ansprechpartner für den Besitzer des Hundes.

4. Der Besitzer kann innerhalb von 8 Tagen den Beweis bringen, dass er in der Lage ist, die Gefahr, die sein Hund darstellt, aufzuheben.

Ist dies nicht gewährt, berechtigt der Bürgermeister das Tierheim, das Tier nach Konsultation eines Amttierarztes entweder einzuschläfern, zu behalten oder einem Tierschutzverein zu übergeben.
 
Das Schreiben war von ner Frau oder ?
Mit der hab ich nämlich letzte Woche ne halbe Stunde am Telefon diskutiert...
Alles zwecklos ! Ich hab ihr dann gesagt das ich dieses Land nie mehr betreten oder befahren werde , ob mit oder ohne Hund !

Hab jetzt in Kroatien gebucht.



Freu mich wie Sau ... hab den Urlaub bitter nötig !

Lg
Gabi
 
ja, ich möchte nur nicht den Namen hier reinsetzen, weil es immer wieder zu Beschinpfungen führt, schliesslich können die Bürokräfte nichts dran ändern.
 
naja, ich denk mal schon das die von ihrer Sache überzeugt war, so wie die mit mir diskutiert hat.

Aber du hast schon Recht, die machen nur ihren Job...

Lg
Gabi
 
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@inklady,...ich kann dich schon ein bischen verstehen. Auch ich,als Deutscher in Frankreich lebend,habe in verschiedenen Foren oft genug darauf hingewiesen,das in Frankreich die Gefahrenhunde-Verordnung fast genau so aussieht ,wie in den meisten anderen europäischen Ländern. Und die Umsetzung...
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Hallo, hast Du eine Reaktion auf Deine Mails erhalten? Ich hatte eine mündliche Zusage vom Landwirtschafstministerium in Paris erhalten, hab daraufhin um eine schriftliche Zusage gebeten. Ist nun über 1 Woche her, es kommt keine Reaktion:(. Und die Zeit drängt langsam.
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Hi! Hunde, die in Dänemark abhauen (entlaufen) werden nach 3 Tagen eingeschläfert! Natürlich versuchen die Dänen, den Hudnehalter ausfindig zu machen, aber ohne Adressmarke klappt das kaum. Grüße
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Steht ja auch so in dem Bericht. Davon abgesehen ist das auch nicht der Punkt.
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doppelt, hatte den link übersehen
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