Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

Sparky01 schrieb:
Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
CIFAM/France, für deren Unterstützung und
Mitarbeit wir uns bedanken.


Das habe ich ja jetzt erst gesehen, daß der Artikel von Mitgliedern der SPD herausgegeben wurde - einer Partei, deren Abgeordnete hierzulande ohne mit der Wimper zu zucken LHVs (zum Beispiel die neue in SH) durchgedrückt haben, die bei immer noch dazu führen daß sich die Nackhaare aufstellen.

Gruß
Philipp
 
  • 26. April 2024
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Hallo.

Sparky01 schrieb:
Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt.

Unpräzise. Für Tiere unter 3 Monaten kann eine Außnahmegenemigung erteilt werden.

Sparky01 schrieb:
Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein.

Falsch. Es besteht lediglich eine Impfpflicht gegen Tollwut.

Sparky01 schrieb:
Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Falsch. Die Frist vor der Einreise und nach der Impfung gegen Tollwut ist 21 Tage.

Sparky01 schrieb:
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt

Falsch. Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf fünf Tiere.

Sparky01 schrieb:
Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen

Falsch. An keiner Stelle ist im Gesetzestext von Doggen oder doggenähnlichen Hunden die Rede.

Sparky01 schrieb:
mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!

Falsch. Die Verbringung oder Einfuhr von Hunden der genannten Rassen oder morphologischen Merkmale ist verboten, wenn sie in KEINEM vom Internationalen Hundeverband (
link.gif
) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Der genau Text lautet:

"...Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband ( ) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind..."

Quelle: Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft, Tel.: 030/590 03 94-28, oder -15

Sparky01 schrieb:
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

Der genau Text lautet:

"...Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband ( ) zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Diese Hunde benötigen kein Stammbuch..."

Quelle: Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft, Tel.: 030/590 03 94-28, oder -15

Eine Stammbucheintragung wird mit einer gültigen, FCI-konformen Urkunde (Stammbaumurkunde) nachgewiesen.

Sparky01 schrieb:
Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden.

Unpräzise. Der genaue Text lautet:

"...Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen..."

Auf Privatbesitz besteht kein Maulkorbzwang.

Sparky01 schrieb:
Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.

Falsch. Eine Extrahaftpflichtversicherung wird an keiner Stelle gefordert.

Sparky01 schrieb:
Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Falsch. Dies gilt nur für den dauerhaften Aufenthalt über drei Monate.

Zitat:

"...Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, (müssen) identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden..."

Für die genannten Gefahren hätte ich gerne mal konkrete, belegbare Fallbeispiele.

Im Internet findet sich zum Suchbegriff "Arbeitskreis Tierschutz der SPD" und den genannten franz. Organisationen keinelei Hinweis mit Bezug auf den hier veröffentlichten Warnhinweis.

Dieser Beitrag genzt für mich an einen Hoax.

Seit ca. 1987 fahre ich regelmäßig mit Bullterriern in den Urlaub nach Frankreich
und habe mich umfassend über die Rechtslage informiert. Noch nie wurde ich wegen meiner Hunde von der staatlichen Ordnungsmacht behelligt, weder vom einfachen Landgendarm noch von Stadtpolizisten.

Das dies Halten von nicht mit FCI-Papieren ausgestatteten Hunden aus dem Tierschutz kein Trost ist, ist mir allerdings auch klar. Dennoch nervt mich der hysterische Grundton solcher Meldungen.

Baxter
 
Baxter schrieb:
Hallo.
Im Internet findet sich zum Suchbegriff "Arbeitskreis Tierschutz der SPD" und den genannten franz. Organisationen keinelei Hinweis mit Bezug auf den hier veröffentlichten Warnhinweis.

Dieser Beitrag genzt für mich an einen Hoax.
Der Warnhinweis ist an dem Tag, an dem ich ihn eingestellt habe, per mail verbreitet worden, in ein paar Tagen wirst du das sicher auch auf den Hp´s der Orgas finden. Bei Bedarf sende ich dir gern per PN die Namen und mailaddys der Verantwortlichen in den oben genannten Orgas.

Baxter schrieb:
Seit ca. 1987 fahre ich regelmäßig mit Bullterriern in den Urlaub nach Frankreich
und habe mich umfassend über die Rechtslage informiert. Noch nie wurde ich wegen meiner Hunde von der staatlichen Ordnungsmacht behelligt, weder vom einfachen Landgendarm noch von Stadtpolizisten.

Das dies Halten von nicht mit FCI-Papieren ausgestatteten Hunden aus dem Tierschutz kein Trost ist, ist mir allerdings auch klar. Dennoch nervt mich der hysterische Grundton solcher Meldungen.
Sei froh, dass dir noch nie etwas passiert ist. Mein Hund wurde im Sommer 2003 auf einem Parkplatz in Straßburg beschlagnahmt und es ist nur meiner perfekt französisch sprechenden Freundin und einem einsichtigen französischen Polizist zu verdanken, dass Sparky jetzt noch lebt. Der Hund war damals 1,5 Jahre alt und ich hatte sämtliche Papiere dabei. Allerdings nur deutsche. Wir mussten Frankreich sofort verlassen und ich werde nie wieder in meinem Leben einen Fuß auf französisches Staatsgebiet setzen!!!!

Zur Doggenproblematik:
1999 waren Doggen also noch nicht aufgeführt, aber später dann
 
"En fait il s'agit pour la plupart de type dit dogue dont les caractéristiques sont décrites dans l'arrêté du ministère de l'Agriculture. Darunter fällt auch ein Grossteil der sogenannten Doggen, deren Rassenmerkmale im Erlass des Landwirtschaftsministeriums beschrieben sind.
D'après l'article 211-4 du code rural, l'acquisition, la cession, à titre gratuit ou onéreux (sauf cession à la fourrière ou à une association de protection des animaux), de cette catégorie de chiens est interdite, de même que leur importation et leur introduction en France."
Gemäss Artikel 211-4 des Gestzes zum Flurrecht, sind Kauf oder Weitergabe dieser Hunde, entgeldlich oder unentgeldlich, verboten (ausgenommen die Übernahme aus Tierfundstellen oder Tierschutzvereinen), desgleichen deren Einfuhr oder Einreise nach Frankreich.
 
Die Übernahme aus einem TH ist also tatsächlich erlaubt, Handel und Einfuhr jedoch nicht (ähnlich wie in Deutschland).
 
Problematisch wird die Sache dadurch, dass das 1999 erlassene Gesetz mehrfach geändert worden ist, so das selbst der Rechtsanwalt der GRAAL / F. sagte, die Sache sei äußerst kompliziert. Und das ist eine weitere Gefahr: auf welchem Stand ist der AmtsVet, der konkret über die Tötung eines Hundes zu entscheiden hat ? Und was hat der tote Hund davon, wenn sein Herrchen später möglicherweise in der 3. Instanz Recht bekommt ?
 
Baxter schrieb:
Eine Extrahaftpflichtversicherung wird an keiner Stelle gefordert.

'Französische' Hunde sind automatisch in der Hausversicherung mit drin...wie auch Haftpflicht, Hausrat und Rechtschutz. Die Anzahl der gehaltenen Hunde spielt keine Rolle - auch die Rasse nicht.

Extra-versicherungspflichtig sind nur Hunde mit 'Job' (Wach-, Hüte, Polizeihunde...witzigerweise wurden in dem Zusammenhang auch 'Kampfhunde' genannt, wenn sie von Profihändlern gehalten werden).

Baxter schrieb:
"...Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, (müssen) identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden..."

Das stimmt nicht.
Das einzige Register, das es hier gibt, sind die Zuchtbücher des SCC (wie der VDH in D).
Da werden sowieso nur reinrassige Hunde mit FCI-Papieren eingetragen - und das macht man nur, wenn man mit ihnen hier in F züchten möchte.
Sonst spart man sich das - FCI Papiere als Abstammungsnachweis gelten automatisch.

Eine Registrierung (oder Meldepflicht) für Hunde und Katzen in Privathand gibt es nicht - es gibt ja auch keine Hundesteuer.

Baxter schrieb:
Seit ca. 1987 fahre ich regelmäßig mit Bullterriern in den Urlaub nach Frankreich und habe mich umfassend über die Rechtslage informiert. Noch nie wurde ich wegen meiner Hunde von der staatlichen Ordnungsmacht behelligt, weder vom einfachen Landgendarm noch von Stadtpolizisten.

Das kannst Du auch gefahrlos weiter tun!! Bullies sind hier sehr beliebt...habe sehr oft erlebt, dass Leute mit entzücktem Aufschrei auf die Bullies losstürzen und sie knuddeln.

Die einzig fiesen Bemerkungen, die ich hier über Bullies gehört habe, kamen von deutschen Touristen!!

Seit der Kohl-Regierung, in der es noch wichtigere politische Themen als Hunde gab, habe ich nicht mehr so entspannt gelebt wie hier in F.
Deutschland - nie wieder!!

Edeltraud und Gang
 
@dixies: Aus deinem Post werde ich nicht schlau. Was ist daran Zitat und von wem und was ist von dir?
 
Wolfgang schrieb:
@dixies: Aus deinem Post werde ich nicht schlau. Was ist daran Zitat und von wem und was ist von dir?

Der 1. Satz ist das Zitat, habe dann einen Absatz gemacht und darauf geantwortet.

Liebe Grüsse,
Edeltraud und Gang
 
Ich habe in deinem Beitrag #24 mal Zitat-Quotes gesetzt, damit es übersichtlicher ist.
 
Na toll, nach dem Genuß dieses threads bin ich dümmer als vorher.


Ich war auch oft und sehr gern in Frankreich. Gerade auch wegen der Hundefreundlichkeit dort.
Seit 2002 war das umständehalber nicht mehr möglich. Dieses Jahr wäre wieder gegangen, hab dann gehört, das Rottis und offensichtliche (Rotti-)Mischlinge Maulkorbpflicht haben.
Dementsprechend hab ich dann darauf verzichtet, will ja nicht das Urlaub für mein Mädchen mit Maulkorb verbunden ist.

Verwirrte Grüße
Speedy
 
Speedy schrieb:
hab ... gehört, das Rottis und offensichtliche (Rotti-)Mischlinge Maulkorbpflicht haben.

Verwirrte Grüße
Speedy

Ja, das stimmt!
Allerdings sehe ich hier sehr viele Rottis und AmStaffs mit 'umgehängten' Maulkörben - d.h., sie baumeln ihnen am Hals 'rum:))
Hatte ja jemand gepostet, dass die Franzosen das wörtlich nehmen (siehe weiter oben).

Jetzt weiss ich, warum die Maulkörbe am Hals hängen - Lach:) Habe mich immer drüber gewundert:)

Liebe Grüsse,
Edeltraud und Gang
 
dixies schrieb:
Ja, das stimmt!
Allerdings sehe ich hier sehr viele Rottis und AmStaffs mit 'umgehängten' Maulkörben - d.h., sie baumeln ihnen am Hals 'rum:))

Daraus läßt sich dann wohl schließen, das sie Maulkorbzwang haben. Also die nächsten Jahre kein Frankreich-Urlaub.......:heul:

Gruß
Speedy
 
Speedy schrieb:
Daraus läßt sich dann wohl schließen, das sie Maulkorbzwang haben.

Gruß
Speedy

Nochmal:

Bull Terrier sind in F Hunde wie Pudel und Dackel.

Wer einen AmStaff , Staffordshire, Molosser oder Rottweiler mit FCI - Papieren hat, nimmt eine Kopie derselben mit und hat kein Problem; muss aber einen Maulkorb mitnehmen (und in der Stadt dem Hund 'umhängen').

Wer einen Hund hat, der keine FCI - Papiere hat, aber aussieht wie ein 'Pitbull' (kräftige Wangenmuskulatur, Hänge- oder Stehohren) sollte besser nicht nach F fahren - zumindest nicht mit seinem Hund.

So ist das leider:((

Aber so ist es auch in Italien, Holland und Dänemark:((

Liebe Grüsse,
Edeltraud und Gang
 
Ja und ich habe einen Rottweiler-Mix, der aussieht wie ein Rottweiler-Mix und natürlich keine Papiere hat.

Also fällt Frankreich aus.

Aber wieso Dänemark ? Ist das in Dänemark auch so ? Ich dachte Dänemark wäre "gefahrlos" !?!?

Gruß
Speedy
 
Speedy schrieb:
Ist das in Dänemark auch so ? Ich dachte Dänemark wäre "gefahrlos" !?!?
Gruß
Speedy

Für Rottis ja.

Nur 'Pitties' sind da verboten - soviel ich weiss.

LG Edeltraud
 
Urlaub in Frankreich

Kann mir jemand sagen wie das mit Frankreich aussieht wenn man seinen Hund dort mit in den Urlaub nehmen möchte?
Darf man einen Amstaff überhaupt mit nach Frankreich nehmen und was erwartet einen da?

:hallo:

Nach langer suche hat es sich erledigt.
Ich habe selber was gefunden.Aber sehr interessant für alle Hundehalter hier.Da kann man ja nur abraten nach Frankreich zu fahren.


Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

27.06.2005

Einreise nach Frankreich

Vorsicht bei der Einreise mit Hunden nach Frankreich!

Die in Deutschland veröffentlichten Bestimmungen für die Einreise mit Hunden nach Frankreich sind zumeist unvollständig, oft auch schlicht falsch!

Deshalb besteht akute Gefahr, dass die Einfuhr/Einreise eines Hundes nach Frankreich gegen die dortigen Bestimmungen verstößt. Infolgedessen könnte das Tier in Frankreich sofort beschlagnahmt und getötet werden! Auch bei Reisen mit Tieren in oder durch andere Länder ist dringend zu empfehlen, sich vorher den Original-Gesetzestext der Einreise- und ggf. Rassebestimmungen zu beschaffen, da auch diese Bestimmungen in den in Deutschland veröffentlichten Reiseinformationen meist unvollständig wiedergegeben sind. Ein Irrtum aufgrund falscher Einreiseinformationen kann für das Tier jedoch tödlich sein!

Allgemeine Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Frankreich:
Hunde, Katzen und Frettchen, die älter als 3 Monate sind, benötigen einen EU-Heimtierpass. Die Einfuhr von Tieren unter 3 Monaten ist nicht erlaubt. Die Tiere müssen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Katzen zusätzlich gegen Katzenseuche, geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Impfdaten müssen vom Tierarzt im Heimtierpass vermerkt sein.
Ihr vierpfotiger Begleiter muss außerdem durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar sein (auch bei Transit!).
Mitnahme von höchstens 3 Tieren erlaubt, davon nur 1 Tier zw. 3-6 Monaten, ansonsten Sondergenehmigung der französischen Behörden erforderlich.

Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen und doggenähnlichen mit oder ohne Zuchtbuch sowie allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten! In Frankreich lebende Tiere müssen kastriert/sterilisiert sein. Mit diesen Hunden dürfen weder öffentliche Gebäude, Parks oder Gärten, noch öffentliche Verkehrsmittel benützt werden. Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden! Darüber hinaus werden Zuwiderhandlungen mit bis zu 6 Monaten Gefängnis und einer Geldbuße bis Euro 15.000 bestraft.
Für Hunde der Kategorie 2 (Wach- und Schutzhunde), der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und deren Mischlinge mit oder ohne Zuchtbuch sowie mutmaßliche Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa und ähnliche mit in Frankreich gültigem Zuchtbuch, benötigen, neben dem Heimtierpass, einen gültigen Abstammungsnachweis, eben das Zuchtbuch, das die Rassezugehörigkeit zur Kategorie 2 als Wach-/Schutzhund bestätigt, gemäss der französischen Gesetzesvorlage.

Für Hunde beider Kategorien gilt: Die Hunde unterliegen in Frankreich absolutem Maulkorb- und Leinenzwang und dürfen nur von Erwachsenen geführt werden. Eine Extrahaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Die Haltung dieser Hunde ist Jugendlichen unter 18 Jahren, Erwachsenen unter Vormundschaft, Personen mit Tierhaltungsverbot sowie Vorbestraften verboten. Die Hunde müssen bei der Gemeinde angemeldet werden.

Fundhunde, die mutmaßlich einer der beiden Kategorien angehören, werden in den städtischen Auffangstationen (Fourrières) getötet, ohne Rücksicht auf ihr Alter!

Daraus ergeben sich einige Probleme:

Erstes Problem:
Die Rassebestimmung geht von französischen Zuchtbüchern (LOF) bzw. deren Rassedefinitionen aus! Die im Heimtierpass eingetragene Rassebezeichnung wird nicht anerkannt!!! Die zusätzlich nachzuweisende Rassezuordnung muss von einem Fachtierarzt oder kynologischen Verein stammen. Doch auch in diesem Fall besteht keine 100%ige Sicherheit, dass französische Behörden diese anerkennen. Schon gar nicht, wenn das Dokument nicht in französischer Sprache abgefasst ist. Eine entsprechende Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer stammen oder amtlich beglaubigt sein!

AmStaffs und AmStaff-Mischlinge, die nach deutschen Richtlinien unter die Kategorie 2 fallen, werden ohne die oben beschriebenen Rassenachweise in der französischen Praxis automatisch der Kategorie 1 zugeordnet, was die sofortige Beschlagnahmung und Tötung zur Folge hat!

Zweites Problem:
In Frankreich müssen alle "Listenhunde", auch die der Kat. 2, bei der für den festen Wohnsitz zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Ein ausländischer Tourist hat aber keinen Wohnsitz in Frankreich. Er hat lediglich eine Hotel- bzw. Ferienwohnungsadresse, oder er befindet sich auf der Durchreise. Der Tourist kann seinen Hund also nirgendwo anmelden! Selbst wenn an der Grenze die Einreise toleriert wird, können sich Touristen nicht darauf verlassen, dass der Hund nicht andernorts beschlagnahmt und getötet wird!Die Vorlage deutscher Abstammungspapiere und Genehmigungen kann hilfreich sein, nützt aber wenig, wenn die Dokumente nicht in französischer Sprache abgefasst sind, und zwar von einem vereidigten Übersetzer, bzw. amtlich beglaubigt!

Die Entscheidung und Sanktionen der französischen Behörden erfolgen also willkürlich, bzw. nach Gutdünken, meist zum Nachteil des Hundes.

Drittes Problem:
In der französischen Rasseliste stehen bei jeder aufgeführten Rasse die Zusätze „mutmaßliche“ sowie „oder ähnliche“, was die Definition erheblich ausdehnt und die Auslegung vollends beliebig macht.

Viertes Problem:
Ein Polizist ist kein Kynologe, selbst Amtstierärzte kennen sich mit Hunderassen oft nicht aus. Zudem kann eine Rassezuordnung bei Hunden ohne Papiere nur aufgrund phänotypischer Merkmale getroffen werden.

Erfahrungen der vergangenen Jahre haben leider bestätigt, dass in Frankreich jeder Hund, der für einen Laien wie ein „Kampfhund“ aussehen mag, im Zweifel der Kategorie 1 zugeordnet wird. Die Folgen können dramatisch sein: Beschlagnahmung und Tötung des Hundes !!!

Der Arbeitskreis Tierschutz der SPD und die CIFAM/France raten daher dringend ab, mit Hunden nach oder durch Frankreich zu reisen. Es kann zur Katastrophe kommen! Bei Auseinandersetzungen mit den Behörden haben Touristen schon aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse schlechte Karten. Deutsch- oder Englisch sprechende Beamte sind zudem in Frankreich eher die Ausnahme.

Diese Warnungen gelten nicht nur für Hunde oder Mischlinge der Kat. 1 und 2, sondern für alle Hunde, die eine, wenn auch geringe, Ähnlichkeit mit sogenannten Kampfhunderassen haben. Betroffen sind also nicht nur Kategoriehunde nach deutschen Bestimmungen, sondern sämtliche mittelgroßen und kurzhaarigen Hunde aller Farben, die über einen kräftigen Körperbau, Brustbereich oder Kopf verfügen sowie Hunde mit deutlich sichtbarer Muskulatur !

Eine Einreise nach Frankreich ist für solche Hunde ein tödliches Risiko!!!

Wir fordern auch alle anderen Hundehalter auf, aus Solidarität ebenfalls auf Reisen durch oder nach Frankreich zu verzichten. Nur der wirtschaftliche Druck durch ausbleibende Touristen kann den französischen Gesetzgeber zum Einlenken zwingen.


Arbeitskreis Tierschutz der SPD
in Zusammenarbeit mit dem Rechtsberater des
französischen Tierschutzvereins GRAAL und der
CIFAM/France, für deren Unterstützung und
Mitarbeit wir uns bedanken.


--------------------
LG
gilgit
 
Hallo,

Ich verbringe den grössten Teil meiner Ferien in Frankreich. Mit einem Am-Staff solltest du keine Probleme bekommen. (Nur mit einem Pitt-Bull). Er muss jedoch gechipt sein, gegen Tollwut geimpft sein und einen int. Heimtierausweis haben. (Letzeres muss ich mitführen, da ich aus einem nicht EU-Land stamme. Bin nicht sicher, ob es für Deutschland auch gilt)

Zur Sicherheit führe ich auch einen Maulkorb mit, damit ich für alle Fälle gewappnet bin. Er ist jedoch nicht obligatorisch. (Meine Kleine würde ganz schön ihr Schnütchen verziehen, wenn ich sie damit "bestücken" würde...)

Ansonsten habe ich mit Frankreich nur gute Erfahrungen in Bezug auf das Mitführen von Hunden gemacht. Die Begeisterung ist überall gross wo ich und die staff-Kröte (Gruss an Sebastian..) auftauche.

Grüsse

Nachtrag: EU-Heimtierpass, genau das habe ich gemeint. Zudem führe ich immer den Stammbaum mit. Ich habe vom Staffordshire-Bullterier-Club Schweiz sowie von mehren Tierärzten den Bericht, dass ich mit diesen Vorkehrungen den Anforderungen zu Genüge entspreche. Hoffentlich stimmt das....!!!
 
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Tyson ist ja tätowiert und nicht gechipt das werde ich dann nachholen.Aber was ist den mit dem Bericht den ich eingestellt habe das stehen ja echt miese Sachen drinne.
 
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