Von NDS nach HES Umzug mit Listimix

PzychoPOPGroove

10 Jahre Mitglied
Ich hatte bei Facebook schon einmal gefragt gehabt, sichere mich aber gern doppelt ab. Ich habe da also noch mal ein paar Fragen.

Ich ziehe dieses Jahr um von Niedersachsen nach Hessen mit meinem Listimix (Im Pass steht nur Mischling)
Was muss ich nun beachten? In Niedersachsen ist ja alles anders.
Faye hat:
- Haftpflichtversicherung
- ist kastriert
- gechipt

Kann ich einfach so umziehen?
Kann ich die Sachkunde machen wenn ich dort bin oder muss ich das gleich machen?
Wie verhält es sich mit dem Gassi bis sie den Wesenstest hat?
In welchem Zeitraum muss WT und Sachkunde gemacht werden?
Was kostet der Spaß ca?


Danke schon mal für eure Antworten. Will alles richtig machen:hallo:
 
  • 28. April 2024
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Hi PzychoPOPGroove ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier ist es so, dass man dem O-Amt meldet, dass man mit Listi hergezogen ist / herziehen will.
Die können dann eine vorläufige Erlaubnis ausstellen und damit einen Termin festlegen zu dem man spätestens einen Wesenstest gemacht haben muss.
Es gibt dazu eine Liste von Sachverständigen mit denen man dann einen Termin ausmacht bei dem i.d.R. Sachkunde und Wesenstest gleichzeitig gemacht werden können.
Das Ergebnis nimmt man dann zum O-Amt, welche dann eine Haltungsgenehmigung ausstellen, die aktuell auf maximal 4 Jahre bis zum erneuten Wesenstest begrenzt ist (außer alte/ kranke Hunde .. ab 10J. kann auch unbefristet ausgestellt werden).

Nach dem (erfolgreichen) Wesenstest dürfen die Hunde ohne MK oder Leine relativ (!) normal gehalten werden.
Davor gilt zwar Leinenzwang aber kein Maulkorbzwang.

Wie lang die vorläufige Genehmigung bis zum WT gilt, kann unterschiedlich sein ... ich hatte das Glück, dass mich "mein" O-Amt-Mitarbeiter gefragt hat, bis wann er sie denn ausstellen soll :love: - wann ich meine, dass der aus einem anderen BL übernommene Hund soweit sei den Test abzulegen :)
 
Das klingt gar nicht so kompliziert. Kannst du etwas zu den Kosten sagen?
 
Also zumindest bei meinem netten Dorf-O-Amt ist es auch nicht sooo kompliziert. Kann sein, dass sich andere mehr "anstellen"

Ich glaube der WT war so um die 150€, Sachkunde, Papierkram...je 20-30 € (????) ohne Gewähr....

Gib mal "gerald groos" bei google ein - der hat die offiziellen Infos aus seiner Seite gut zusammengesammelt (Sachverständigenliste, Antragsformular, Fragen Sachkunde, Anforderungen WT usw....)
 
hi,

ich habe für die vorläufige haltegenehmigung 55 euro bezahlt und hatte drei monate zeit für WT und SK. für die endgültige haltegenehmigung hab ich dann noch mal 55 euro gezahlt. das war aber laut OA der niedrigste satz, geht - glaub ich bis 145 euro pro genehmigung. drück dir die daumen, dass du auch einen netten OA-mitarbeiter bekommst.

ach so... für WT und SK hab ich zusammen 150 euro bezahlt. allerdings meinte der prüfer, dass das der "tierschutzpreis" sei (also für einen hund aus dem TH).
 
Die habe ich mir gestern schon heruntergeladen *hihihi* aber bin noch am rumtüfteln mit win 8.... xD
 
hi,

ich habe für die vorläufige haltegenehmigung 55 euro bezahlt und hatte drei monate zeit für WT und SK. für die endgültige haltegenehmigung hab ich dann noch mal 55 euro gezahlt. das war aber laut OA der niedrigste satz, geht - glaub ich bis 145 euro pro genehmigung. drück dir die daumen, dass du auch einen netten OA-mitarbeiter bekommst.


Dank dir. :) das hoffe ich auch...
 
Ich musste für die vorläufige gar nichts zahlen :D:love: - ich glaub ich bleib allein schon wegen dem netten O-Amt hier wohnen ;)
 
Blöde Zwischenfrage - braucht man für die (vorläufige) Haltegenehmigung nicht auch ein polizeiliches lückenloses Führungszeugnis?
Ich dachte ohne dieses kann man die Haltegenehmigung gar nicht beantragen.
 
Ja brauch man auch - kostet nur ca. 13 Euro das zu beantragen !
 
also bei mir hat das FZ nichts gekostet. wurde vom OA direkt angefordert.
 
Frag mal Beckersmom hier im Forum, sie ist die Hessenspezialistin.

Siehe auch hier:
 
Normal kostet das FZ was, wenn das OA es selber beantragt wird es halt oft mit drauf geschlagen auf die Gebühr.

Im Normalfall bekommt man eine Frist bis wann man die Sachkunde und den Wesenstest zu machen hat. Bis dahin ist der Hund normalerweise wenn er über 15 Monate ist mit Maulkorb und Leine zu führen.
 
Mein Stand ist "Leinenzwang bis zum Wesenstest" von Maulkorb lese ich hier nichts:

§ 9

Leinen- und Maulkorbzwang

(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.
(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden
1.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2.auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.
(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.
 
Wenn sie nach Hessen zieht, wird sie sich auch hier melden den Wohnsitz denke ich ...

in gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur geführt werden, wenn der Halterin oder dem Halter eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 erteilt worden ist.

Bei Gasthunden sieht das wieder anders aus
 
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