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Leider geht zum Beispiel unsere Gemeinde hin und erteilt erst dann die Haltegenehmigung, wenn die Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Haftpflichtversicherung schließt man aber i.d.R. erst ab, wenn man einen Hund zum versichern hat (die Versicherung braucht ja die genauen Angaben des Hundes) und die Tierheime können die Hunde erst herausgeben, wenn die Haltegenehmigung vorliegt ... Da dreht sich die Katze im Kreis ...
Man kann dies regeln, in dem man zunächst eine vorläufige Haltegenehmigung seitens des Amtes bekommt und dann die fehlende Versicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nachweist. Oder aber man schließt die Versicherung bereits frühzeitig ab, wenn die Übernahme eines bestimmten Hunde ziemlich sicher ist und lediglich noch der formelle Kram aussteht ...
Und dann gibt es leider die Ordnungsämter , die sich querstellen und sagen: "Wir
stellen keine vorläufigen Haltergenehmigungen aus !"
Wenn mir das TH , aus dem ich meinen Hund übernommen habe, nicht sehr entgegengekommen wäre
, würde Mr. Bones jetzt nicht hier neben mir liegen.
Selbst innerhalb einer Stadt wie Mönchengladbach, werden die Fälle offensichtlich unterschiedlich behandelt.
Als ich meinen ersten Listi übernahm, standen hier plötzlich Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür, die meinen Hund fotografierten "Damit man sieht, was das für einer ist !"
Lag` dem Ordnungssamt alles schriftlich vor !
Ferner wurden meine , GsD schon vorhandenen, 2m hohen Mauern fotografiert. Ich weiß von einer anderen userin, auch aus MG, dass sich dort nie jemand von dem OA hat blicken lassen.
Irgendwie musste Du als Anwärter auf einen Anlagehund ein ziemliches Durchhaltevermögen haben. Nicht aufgeben !