Ist ja heftig und nicht nachvollziehbar....nehmen wir mal an:
Nachts überwindet ein Einbracher unseren Zaun, ohne das die Triefnasen etwas merken. Nun merkt es aber Sunny, steht vor ihm und geht ihn an........ich kriege das mit und komme meiner Pflicht nach und rufe den Hund ab.....er hat Verletzungen der Einbracher, böse Verletzungen....dann darf er mich noch verklagen auf Schmerzensgeld....HALLOOOOO? was ist das denn für ne be......te Rechtssprechung. Mein Grundstück ist gesichert, vorne hängen 2 Warnschilder, er begeht ne Straftat--->Hausfriedensbruch mist Straftatenabsichten, mein Hund ist gesichert hinter dem Zaun und irgendwann schlafe ich auch mal, also nicht 24h in seiner Hütte, das ich sofort einschreiten könnte....geht mal garnicht das Hinz und Kunz meinen gesicherten Grund und Boden betreten können trotz Warnungen und dann noch Schmerzensgeld haben wollen.....da stimmt ja wohl was nicht im Rechtssystem.....
Wer sagt denn das in unserem Strafsystem alles in Ordnung ist?
Der Einbruch ist das eine, die Verletzungen durch deinen Hunde etwas ganz anderes. Wird auch gesondert verhandelt.
Ein Bekannter hat gebaut. Grundstück mit Stabmattenzaun gesichert und verschlossen. Ein Einbrecher klettert nachts über den Zaun, bricht den Baucontainer auf und stihlt diverse Maschienen. Auf dem Rückweg fällt er in die Baugrube und bricht sich die Hüfte. Morgens wird er gefunden, Polizei und Rettung geholt, soweit alles klar. Nun der Hammer, der Einbrecher klagt auf Schmerzensgeld und bekommt Recht!
Urteilsbegründung: Die Baugrube hätte
zusätzlich gesichert werden müssen. 2500,-€ für den Einbrecher wegen der erlittenen Verletzungen/Schmerzen.
Das Verfahren wegen dem Einbruch wurde übrigens wegen Geringfügigkeit eingestellt. (es wurde ja nur ein Vorhängeschloss beschädigt, die Maschienen lagen ja mit in der Baugrube.)
Nein habe ich nicht
mir war es schon irgendwie klar, denn man braucht sich ja nur die lasche Bestrafung von einigen Tätern anzusehen, wo 1 Jahr später der Gutachter kommt und bescheinigt, von dem geht keine Gefahr aus, dann wird er freigelassen und schwubbs lebt er seine Triebe aufs Neue aus.....
Das ist unser Rechtssystem.....Klasse.......
Da hat Dein kumpel ja noch "Schwein gehabt" stell Dir vor der hätte sich aufgrund der Baugrube das Genick gebrochen, dann wäre er wegen fahrlässiger Tötung dran gekommen.....ehrlich da schüttelt man den Kopf...wozu Tür, Tor abschliessen wenn jeder Karl A......reinkommen darf...am besten man deckt noch den Tisch mit Kaffee und Kuchen, malt noch Wegweiser, wo was zu finden ist....derjenige könnte ja stolpern und sich was tun.......ich will eigentlich nur noch raus aus Dtl., denn das was die Rechtssprechung da vom Stapel lässt ist der Freibrief für viele.....
Noch Fragen zu unserem Rechtssystem?