Wesenstest...das verstehe einer...

Ja, ohne die doppelte Sicherung hätte es Ärger gegeben. Zumindest hätte Anspruch auf Schmerzensgeld von Seiten der Einbrecher bestanden. :sauer: Darum ging es in den Gerichtsverfahren.
Die Umfriedung bestand aus verschweißten Bauzäunen, also 2m hoch. Warnschilder sowohl am Zaun als auch am Stall.
 
  • 29. April 2024
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Hi HSH Freund ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, ohne die doppelte Sicherung hätte es Ärger gegeben. Zumindest hätte Anspruch auf Schmerzensgeld von Seiten der Einbrecher bestanden. :sauer: Darum ging es in den Gerichtsverfahren.
Die Umfriedung bestand aus verschweißten Bauzäunen, also 2m hoch. Warnschilder sowohl am Zaun als auch am Stall.

Ist ja heftig und nicht nachvollziehbar....nehmen wir mal an:

Nachts überwindet ein Einbracher unseren Zaun, ohne das die Triefnasen etwas merken. Nun merkt es aber Sunny, steht vor ihm und geht ihn an........ich kriege das mit und komme meiner Pflicht nach und rufe den Hund ab.....er hat Verletzungen der Einbracher, böse Verletzungen....dann darf er mich noch verklagen auf Schmerzensgeld....HALLOOOOO? was ist das denn für ne be......te Rechtssprechung. Mein Grundstück ist gesichert, vorne hängen 2 Warnschilder, er begeht ne Straftat--->Hausfriedensbruch mist Straftatenabsichten, mein Hund ist gesichert hinter dem Zaun und irgendwann schlafe ich auch mal, also nicht 24h in seiner Hütte, das ich sofort einschreiten könnte....geht mal garnicht das Hinz und Kunz meinen gesicherten Grund und Boden betreten können trotz Warnungen und dann noch Schmerzensgeld haben wollen.....da stimmt ja wohl was nicht im Rechtssystem.....dann stelle ich einen Antrag auf Schmerzensgeld wegen Angstzuständen die ich seit dem Einbruch habe, kannste wohl wissen....und immerhin hab ich ja in diesem BSP meinen Hund abgerufen.....mehr kann ich doch nicht tun und habe alle Regeln eingehalten....nur meine Regel oder mein Recht auf Privatsphäre wird aussen vor gelassen, nur weil son Nappel der Meinung ist, er muss sich meinem Hund freiwillig ins Maul begeben.....ich fall vom Glauben ab, das ist mehr wie heftig und ich denke da würde ich aber gehörig streiten vor Gericht..............
 
Ist ja heftig und nicht nachvollziehbar....nehmen wir mal an:

Nachts überwindet ein Einbracher unseren Zaun, ohne das die Triefnasen etwas merken. Nun merkt es aber Sunny, steht vor ihm und geht ihn an........ich kriege das mit und komme meiner Pflicht nach und rufe den Hund ab.....er hat Verletzungen der Einbracher, böse Verletzungen....dann darf er mich noch verklagen auf Schmerzensgeld....HALLOOOOO? was ist das denn für ne be......te Rechtssprechung. Mein Grundstück ist gesichert, vorne hängen 2 Warnschilder, er begeht ne Straftat--->Hausfriedensbruch mist Straftatenabsichten, mein Hund ist gesichert hinter dem Zaun und irgendwann schlafe ich auch mal, also nicht 24h in seiner Hütte, das ich sofort einschreiten könnte....geht mal garnicht das Hinz und Kunz meinen gesicherten Grund und Boden betreten können trotz Warnungen und dann noch Schmerzensgeld haben wollen.....da stimmt ja wohl was nicht im Rechtssystem.....
Wer sagt denn das in unserem Strafsystem alles in Ordnung ist?
Der Einbruch ist das eine, die Verletzungen durch deinen Hunde etwas ganz anderes. Wird auch gesondert verhandelt. ;)
Ein Bekannter hat gebaut. Grundstück mit Stabmattenzaun gesichert und verschlossen. Ein Einbrecher klettert nachts über den Zaun, bricht den Baucontainer auf und stihlt diverse Maschienen. Auf dem Rückweg fällt er in die Baugrube und bricht sich die Hüfte. Morgens wird er gefunden, Polizei und Rettung geholt, soweit alles klar. Nun der Hammer, der Einbrecher klagt auf Schmerzensgeld und bekommt Recht!
Urteilsbegründung: Die Baugrube hätte zusätzlich gesichert werden müssen. 2500,-€ für den Einbrecher wegen der erlittenen Verletzungen/Schmerzen.
Das Verfahren wegen dem Einbruch wurde übrigens wegen Geringfügigkeit eingestellt. (es wurde ja nur ein Vorhängeschloss beschädigt, die Maschienen lagen ja mit in der Baugrube.)

Noch Fragen zu unserem Rechtssystem?
 
Ist ja heftig und nicht nachvollziehbar....nehmen wir mal an:

Nachts überwindet ein Einbracher unseren Zaun, ohne das die Triefnasen etwas merken. Nun merkt es aber Sunny, steht vor ihm und geht ihn an........ich kriege das mit und komme meiner Pflicht nach und rufe den Hund ab.....er hat Verletzungen der Einbracher, böse Verletzungen....dann darf er mich noch verklagen auf Schmerzensgeld....HALLOOOOO? was ist das denn für ne be......te Rechtssprechung. Mein Grundstück ist gesichert, vorne hängen 2 Warnschilder, er begeht ne Straftat--->Hausfriedensbruch mist Straftatenabsichten, mein Hund ist gesichert hinter dem Zaun und irgendwann schlafe ich auch mal, also nicht 24h in seiner Hütte, das ich sofort einschreiten könnte....geht mal garnicht das Hinz und Kunz meinen gesicherten Grund und Boden betreten können trotz Warnungen und dann noch Schmerzensgeld haben wollen.....da stimmt ja wohl was nicht im Rechtssystem.....
Wer sagt denn das in unserem Strafsystem alles in Ordnung ist?
Der Einbruch ist das eine, die Verletzungen durch deinen Hunde etwas ganz anderes. Wird auch gesondert verhandelt. ;)
Ein Bekannter hat gebaut. Grundstück mit Stabmattenzaun gesichert und verschlossen. Ein Einbrecher klettert nachts über den Zaun, bricht den Baucontainer auf und stihlt diverse Maschienen. Auf dem Rückweg fällt er in die Baugrube und bricht sich die Hüfte. Morgens wird er gefunden, Polizei und Rettung geholt, soweit alles klar. Nun der Hammer, der Einbrecher klagt auf Schmerzensgeld und bekommt Recht!
Urteilsbegründung: Die Baugrube hätte zusätzlich gesichert werden müssen. 2500,-€ für den Einbrecher wegen der erlittenen Verletzungen/Schmerzen.
Das Verfahren wegen dem Einbruch wurde übrigens wegen Geringfügigkeit eingestellt. (es wurde ja nur ein Vorhängeschloss beschädigt, die Maschienen lagen ja mit in der Baugrube.)

Nein habe ich nicht:hallo: mir war es schon irgendwie klar, denn man braucht sich ja nur die lasche Bestrafung von einigen Tätern anzusehen, wo 1 Jahr später der Gutachter kommt und bescheinigt, von dem geht keine Gefahr aus, dann wird er freigelassen und schwubbs lebt er seine Triebe aufs Neue aus.....:rolleyes: Das ist unser Rechtssystem.....Klasse.......
Da hat Dein kumpel ja noch "Schwein gehabt" stell Dir vor der hätte sich aufgrund der Baugrube das Genick gebrochen, dann wäre er wegen fahrlässiger Tötung dran gekommen.....ehrlich da schüttelt man den Kopf...wozu Tür, Tor abschliessen wenn jeder Karl A......reinkommen darf...am besten man deckt noch den Tisch mit Kaffee und Kuchen, malt noch Wegweiser, wo was zu finden ist....derjenige könnte ja stolpern und sich was tun.......ich will eigentlich nur noch raus aus Dtl., denn das was die Rechtssprechung da vom Stapel lässt ist der Freibrief für viele.....

Noch Fragen zu unserem Rechtssystem?
 
...am besten man deckt noch den Tisch mit Kaffee und Kuchen, malt noch Wegweiser, wo was zu finden ist...
Ich würde da dann aber drauf achten das der Kuchen Diabetiker geeignet ist und der Kaffee die richtige Temperatur hat, nicht das es deswegen noch Ärger gibt. :eg:
 
...am besten man deckt noch den Tisch mit Kaffee und Kuchen, malt noch Wegweiser, wo was zu finden ist...
Ich würde da dann aber drauf achten das der Kuchen Diabetiker geeignet ist und der Kaffee die richtige Temperatur hat, nicht das es deswegen noch Ärger gibt. :eg:

Gut das Du mich drauf hinweist.....Diabetikerkuchen, könnte sonst böses erwachen geben, den stell ich mit dazu....Plätzchen und Schoki auch noch, sonst wird gejammert und geklagt, das ich nicht an alles gedacht hätte....und arme Mensch musste am Hungertuch nagen....
Hmmmmm eigentlich wollt ich Kaffee in Thermoskanne stellen....auch blöd, der ist dann lau nd gibt auch Anzeige wegen kalten Kaffees:D

Achso und das wichtigste fehlt ja...meine Hunde müssen artig Pfötchen geben....nicht das er sich nicht erwünscht fühlt. Haben wir jetzt alles bedacht ;)
 
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Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
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