Wesenstest...das verstehe einer...

hundeuschi

10 Jahre Mitglied
ich nicht. Letzte Info bei Anmeldung......nach bestandenen Wesentest, gibt es grüne Plakette und Ausweis, Hund normal besteuert....sollte ein Beissvorfall sein dann keine Wiederholung des WT...

heute Info......Führen darf ich nur den Hund auf der Strasse, nicht mal mein Partner darf sie führen, Leinen und Maulkorbbefreiung gilt befristet für 2 Jahre....wenn dann nichts vorgefallen, hin zum OA und verlängern....wenn was vorgefallen alle 2 Jahre absolvieren des WT....hat sich da was geändert????? Bin etwas verwirrt aber so die Auskunft der Dame vom OA. Find das ziemlich heftig hier in BB, aber nun gut für meine Knutschkugel nehem ich das gern in Kauf und bin mir sicher das wir beide das alles meistern.
 
  • 29. April 2024
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Hi hundeuschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Frag lieber mal bei Eurem Veterinäramt nach. Beim Ordnungsamt wissen die meist selber nicht richtig Bescheid. Ist bei uns hier zumindest so. Unser Trainer ist Verhaltensprüfer und musste der Dame vom Ordnungsamt erzählen dass man die Leinen- und Maulkorbbefreiung bis zum 24. Monat ausstellen kann und nicht nur bis zum 15. ! Was allerdings bei uns auch so ist, die Befreiung ist personenbezogen. Wir haben sie für beide Hunde für beide Personen beantragt und mal eben pro Hund und Person 25 Euro gezahlt (also insg. 100 €), aber was tut man nicht alles?!

Hat Dein Partner die Sachkunde gemacht? Bei uns in NRW ist es so dass der Hund nur von einer Person geführt werden darf der die große Sachkunde gemacht hat.
 
Frag lieber mal bei Eurem Veterinäramt nach. Beim Ordnungsamt wissen die meist selber nicht richtig Bescheid. Ist bei uns hier zumindest so. Unser Trainer ist Verhaltensprüfer und musste der Dame vom Ordnungsamt erzählen dass man die Leinen- und Maulkorbbefreiung bis zum 24. Monat ausstellen kann und nicht nur bis zum 15. ! Was allerdings bei uns auch so ist, die Befreiung ist personenbezogen. Wir haben sie für beide Hunde für beide Personen beantragt und mal eben pro Hund und Person 25 Euro gezahlt (also insg. 100 €), aber was tut man nicht alles?!

Hab heute schon gegoogelt ob sich vielleicht was von der LHV geändert hat. Hmmm fand aber nur die aus dem Jahre 2004. Die Dame sagte mir heute das eine Befristung für 2 Jahre ausgestellt wird und nach 2 Jahren ohne Vorfall wieder Verlängerung für 2 Jahre. Sollte Vorfall sein, dann rote Plakete aber alle 2 Jahre erneuten WT, bei "guter Führung" erfolt neue Befristung ohne WT. Da war die Info bei anmedung aber etwas anders. Hmmmmmm, na egal, ich weiß das meine Knutschkugel brav sein wird:). Was mich wunderte das nur ich den Hund führen darf, ich dachte bei Kat.2 Hund dürfen das acuh Personen über 18....hätte ich wissen sollen, denn dann hätte Menne gleich Test mit ablegen können, aber egal ich gehe ja immer mit der Knutschkugel und somit hinfällig, also wenn ich mal im KHS oder so bin, dann darf Hund nur auf Grundstück bleiben.

Hat Dein Partner die Sachkunde gemacht? Bei uns in NRW ist es so dass der Hund nur von einer Person geführt werden darf der die große Sachkunde gemacht hat.

Sachkunde brauchte ich hier garnicht, aber was nicht ist, kann ja noch kommen, aber ich habe schon sooft die Sachkunde abgelegt (durch meinen damaligen Hundesport) da sehe ich dann auch keine Probleme. Was mich ärgert oder wundert ist, das Brandenburg, das einzigste Bundesland ist, was eine Haltung von Kat.1 hunden total verbietet und die Kat.2 Hunde wie die Kat.1 Hunde behandelt. Find ich krass, schreckt vielleicht andere ab, sich bestimmte Rassen zu zu legen, aber ich lass mich nicht abschrecken und wenn die jedes Jahr WT und Sachkunde haben wollen, mache ich auch, zumal ja Rotti derzeit mächtig in Verruf geraten ist, also schauen wir mal was sie sich noch einfallen lassen. Die Ausstellung der Leinenbefreiung und Maulkorbbefreiung, sowie der Ausweis und die grüne Plakette kostet mich hier 25,-Euro, sagte mir die Dame. Krieg ich die Woche zugestellt. Wenigstens brauch ich nicht die hohe Steuer zu tragen obwohl die mit 300 Euro auch recht human ist, einen Ort weiter würde das 600 Euro kosten.
 
Bei uns wäre die hohe Steuer 614 €, da hätte ich mir den 2. Hund nicht leisten können.
BB ist echt heftig wenn ich das so lese, aber Du machst es richtig. Lass Dich nicht unterkriegen!
Wir müssen den WT mit 24 Monaten einmalig machen.
 
Bei uns wäre die hohe Steuer 614 €, da hätte ich mir den 2. Hund nicht leisten können.
BB ist echt heftig wenn ich das so lese, aber Du machst es richtig. Lass Dich nicht unterkriegen!
Wir müssen den WT mit 24 Monaten einmalig machen.

Oh da seid ihr ja richtig gut dran, nunja wenn Püppi artig ist dann ist in 24 Monaten auch nur Verlängerung angesagt ohne WT, wenn nicht dann eben alle 2 Jahre erneut WT. Ich hoffe auch für alle Leute, das sie sich durch solche Auflagen nicht abschrecken lassen. Meine Liebe zu Dobi und Rotti lasse ich mir dadurch nicht kaputtmachen und es werden immer diese beiden Rassen sein:)
 
:zufrieden: >> Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.....
 
Noch mal ich und ganzblödfrag;););)

Heute nun endlich das NEGATIVGUTACHTEN der Gemeinde nebst Ausweis und grüner Plakete (was für ein Hoschi ist ja so riesig, das man es nicht übersehen kann) erhalten.

Sie gilt nun als nicht gefährlicher Hund. Da nun in diesem Schreiben und dem Ausweis nichts darüber steht frage ich mal hier:

Darf der Hund nun auch mal ohne Leine geführt werden und Mauli brauch ich auch nicht?

Ich gehe zwar davon aus, da sie ja als nicht gefährlich gilt, aber frage hier lieber nochmal nach. Oder muss ich das extra beantragen?
 
Rein vom logischen her würde ich sagen ohne Leine und MK, wofür war sonst der WT gut?
Aber da die Verordnungen alles sind, nur eben nicht logisch ;), würde ich nochmal beim Amt nachfragen.
Wichtig, die sollen dir die Aussage auch schriftlich zusenden!


Bin ich froh das ich nen "Pinschermix" hab. :hallo:
 
vielleicht habe ich es überlesen, aber warum darf dein partner nicht mit dem hund raus wenns kein sachkunde nachweis braucht??
 
Rein vom logischen her würde ich sagen ohne Leine und MK, wofür war sonst der WT gut?
Aber da die Verordnungen alles sind, nur eben nicht logisch ;), würde ich nochmal beim Amt nachfragen.
Wichtig, die sollen dir die Aussage auch schriftlich zusenden!


Bin ich froh das ich nen "Pinschermix" hab. :hallo:


Ja gehe auch davon aus, denn es steht in diesem Negativgutachten was man ja mit zu bekommt, das von diesem Hund keine Gefahr ausgeht und er somit nicht den Auflagen (vermutlich Mauli und Leine) unterliegt
 
vielleicht habe ich es überlesen, aber warum darf dein partner nicht mit dem hund raus wenns kein sachkunde nachweis braucht??

Weil der WT personenbezogen ist, d.h. er hätte diesen mit Püppi ablegen müssen und dann wäre er mit im Ausweis eingetragen worden und hätte Püppi draussen führen dürfen, so sagte mir die Dame.....im Ausweis steht auch nur mein Name als HH und Führer....total bekloppt aber ist hier so geregelt:unsicher::unsicher::unsicher:
 
Mein Pinschermix:), ein etwas zu gross geratener ruht leider in Frieden aber ich hab ja noch den franz.Schäferhund
Beauceron


aber das ist ja ein ganz lieber, nur Püppi tanzt mit Plakette und WT aus der Reihe.
Ja wenn man so "gefährliche ;)" Hunde hat brauch man das schon. :D :hallo:
 
Mein Pinschermix:), ein etwas zu gross geratener ruht leider in Frieden aber ich hab ja noch den franz.Schäferhund
Beauceron


aber das ist ja ein ganz lieber, nur Püppi tanzt mit Plakette und WT aus der Reihe.
Ja wenn man so "gefährliche ;)" Hunde hat brauch man das schon. :D :hallo:

Püppi ist "megagefährlich" man gehe in Deckung wenn sie zum Knuddeln kommt oder schaffe sich Muckis an wenn sie auf den Schoss hopst:D
 
Pauline hat ja damals auf dem Hof 2 Einbrecher übelst zugerichtet, dazu kam das der Kangal damals auf Liste 1 stand. Wesenstest musste aber deswegen nicht gemacht werden, Auflagen gabs auch keine. Dabei war sie wirklich nicht ungefährlich.
Vielleicht lags auch daran das sie als Wachhund gemeldet war (sie war deswegen auch steuerbefreit)?
 
Pauline hat ja damals auf dem Hof 2 Einbrecher übelst zugerichtet, dazu kam das der Kangal damals auf Liste 1 stand. Wesenstest musste aber deswegen nicht gemacht werden, Auflagen gabs auch keine. Dabei war sie wirklich nicht ungefährlich.
Vielleicht lags auch daran das sie als Wachhund gemeldet war (sie war deswegen auch steuerbefreit)?

Ich vermute mal das sie deshalb steuerbefreit war, denn irgendwo hab ich das hier mal gelesen, denn sie hatte ja einen "Job" als Wachhund--->Objektbewachung.
Müsste mal den Passus raussuchen, den ich dazu gelesen habe.Dazu darf man einen Hund abrichten und ihn dann auch einsetzen aber muss dies der Behörde eben melden, das dieser Hund zwecks Objektbewachung gehalten wird....siehe Autohändler, Firmen etc.

Wenn sie ein Objekt bewacht und dieses durch Schild am Objekt auch hervorgeht das dort ein Hund wacht, dann ist man ein Selbststeller wenn man es dennoch versucht einzusteigen. Mehr wie warnen auf umfriedeten Gelände geht nicht. Sicher werde ich dafür gesteinigt wenn ich sage "selbst schuld---->zu den Einbrechern" ich hoffe das war Lehrgeld. Ich denke aber jeder Hund egal ob Wachhund oder sonstiges würde sein Grundstück verteidigen. Normal, denn es ist sein Revier. Ich möchte meine nicht erleben wenn es jemand versucht hier einzusteigen.....

Wesentest braucht sie auch nicht, sie war eingetragener Wachhund, dies war bestimmt der Behörde bekannt und somit auch das Risiko. ich schau nachher mal wo ich den Link habe.
 
Schau mal hier:



§ 10 ist interessant

und was noch wichtiger ist

§ 15 Absatz 2

Da ein Kangal ein Herdenschutzhund ist, betrifft es ihn also nicht..............
 
Das mit der Steuerbefreiung war jetzt mißverständlich, sorry. Auf dem Hof wären 2 Wachhunde steuerfrei gewesen.
Ich meinte das vielleicht deshalb kein WT angeordnet wurde weil sie als Wachhund angemeldet war und sie ihren Job gemacht hat. ;)

Den Freispruch gabs übrigens nur wil der Hund doppelt gesichert war. Nachts war sie, zusammen mit den anderen Tieren, im (abgeschlossenen) Stall. Wäre sie frei auf dem Gelände unterwegs gewesen oder der Stall nicht abgeschlossen, hätte die Sache anders ausgesehen.
 
Schau mal hier:



§ 10 ist interessant

und was noch wichtiger ist

§ 15 Absatz 2

Da ein Kangal ein Herdenschutzhund ist, betrifft es ihn also nicht..............
Theoretisch schon, da sie ja nicht speziell zum Herdenschutz eingesetzt war. Speziell ausgebildet war sie auch nicht, nicht einmal die BH wäre drinn gewesen.
 
Schau mal hier:



§ 10 ist interessant

und was noch wichtiger ist

§ 15 Absatz 2

Da ein Kangal ein Herdenschutzhund ist, betrifft es ihn also nicht..............
Theoretisch schon, da sie ja nicht speziell zum Herdenschutz eingesetzt war. Speziell ausgebildet war sie auch nicht, nicht einmal die BH wäre drinn gewesen.

ABER sie wurde NACHTS bei den TIEREN im Stall gehalten und so wurde es bestimmt auch der Behörde gemeldet, also hatte sie doch ne Schutzfunktion in gewisser Weise. Gut ich denke einen Kangal braucht keiner als Wachhund auszubilden, der weiß sehr wohl was er tut......nur wie es eben ausgeht ist dann etwas fataler denn es ist kein Kleiner und er wurde ja nunmal für einen bestimmten Zweck gezüchtet.
Sie hat den angeboren WACH und SCHUTZTRIEB, es ist eben diese Rasse, dafür wurde sie ja mal gezüchtet.....Sie hat im Extremfall allein entschieden und wurde nicht auf die Beiden gehetzt die das befriedete Anwesen überwunden haben......
 
Das mit der Steuerbefreiung war jetzt mißverständlich, sorry. Auf dem Hof wären 2 Wachhunde steuerfrei gewesen.
Ich meinte das vielleicht deshalb kein WT angeordnet wurde weil sie als Wachhund angemeldet war und sie ihren Job gemacht hat. ;)

Den Freispruch gabs übrigens nur wil der Hund doppelt gesichert war. Nachts war sie, zusammen mit den anderen Tieren, im (abgeschlossenen) Stall. Wäre sie frei auf dem Gelände unterwegs gewesen oder der Stall nicht abgeschlossen, hätte die Sache anders ausgesehen.

Genau das meinte ich ja, sie war als Wachund bei den Behörden für diesen Hof registriert und somit auf der sicheren Seite. Sie hat bewacht und das GUT:D

Meinst Du das es dann wirklich anders ausgesehen hätte.....sie befand sich auf umfriedeten Gelände (wie hoch war denn der Zaun?), Warnschild gabs doch bestimmt auch?
 
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