Vielleicht liegt das Problem im "Listenhund"?
Diese Widerrufsklausel gilt so für zwar für alle Hunde, aber nur bei Listis und "Angstrassen" reicht allein der Anblick/unbestimmte Angst, um als Beschwerde zu gelten.
Wenn der TSV mit Wohnungsgesellschaft X diesbezüglich schon schlechte Erfahrungen gemacht hat, kann das dann schon reichen um "Nein" zu sagen.