Vermieter verbietet Hund..

Es ist nun mal seine Wohnung und er kann sich seine Mieter aussuchen. Wenn er keine Hunde möchte (Gründe hierfür wird er finden), dann ist das halt so. Ich hätte es mir vorher schriftlich geben lassen, dass Hundehaltung ausdrücklich gestattet ist. Ansonsten wäre diese Wohnung für mich nie in Frage gekommen. Da wird auch der Mieterverein nicht viel machen können - außer dass sich das Verhältnis zum Vermieter noch mehr verschlechtern wird

Natürlich ist es seine Wohnung, trotz allem hat auch er sich an gewisse Regeln einfach zu halten.
Wir haben genauso für die Eingangstür in das Haus nur einen Schlüssel, wo er verlangen würde wenn wir einen zweiten haben wollen (sicherheitsschloss demnach kostet das nachmachen 80 euro) das wir es bezahlen müssen. In meinen Augen hat er leider als Vermieter nicht viel Ahnung von der Rechtslage.
Das sind alles so sachen die nach und nach zusammen kommen und es passt auch prima dazu einfach nein ohne jeglichen vernünftigen Grund zu einem hund zu sagen.
 
  • 26. April 2024
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Hi Chucky2207 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das mag ja alles sein, trotzdem hättest du dir vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Hundehaltung schriftlich bestätigen lassen müssen - vor allem, wenn es dir so wichtig ist.
 
Ich würde mich ebenfalls beim Mieterschutzbund beraten lassen. Bei der Erlaubnis von Hundehaltung in einer Mietwohnung muss eine Interessenabwägung stattfinden. Dabei stehen die schlechten Erfahrungen des Vermieters eurem Wunsch nach einem Hund entgegen. Dabei geht es unter anderem um die Größe von Wohnung und Hund sowie der Wohnlage und eine eventuelle Hundehaltung in der Nachbarschaft.
Ein Vermieter muss beispielsweise die Haltung eines 3kg Hundes im ländlichen Haus in Alleinlage eher erlauben, als einen 40kg Hund im Mehrparteienhaus mitten in der Stadt.

Bevor ich zum Mieterverein gehe, würde ich allerdings noch versuchen mich zu einem Gespräch mit eurem Vermieter zu treffen. Vielleicht könnt ihr ja über seine Vorbehalte sprechen und zu erzählen wie ihr euch die Hundehaltung so vorstellt. Bei unserer Vermieterin hat es einem großen Unterschied gemacht, dass das Hund nicht alleine sein muss und wir ihr erklären könnten warum genau die Rasse und was wir mit dem Hund so machen wollen.
 
Wir hatten am Anfang auch Probleme Amy genehmigt zu bekommen. Haben zuerst schriftlich eine Absage erhalten. Im Mietvertrag steht es ähnlich wie bei euch. Wir haben dann das persönliche Gespräch gesucht und ihm aufgezeigt warum wir diesen Hund haben möchten. Das ich Nachts Angst habe, da mein Männe nachts arbeitet. Hund wird nicht häufig alleine sein, da ich ihn zur Arbeit mit nehmen kann, das wir die Hundeschule besuchen, ne Hundehalterhaftpflicht haben usw. Hier wohnen in unserer Reihenhaussiedlung auch schon 3 Hunde. Am Ende haben wir sie genehmigt bekommen, da wir schlüssige Argumente geben konnten. Wir haben immer noch ein gutes Verhältnis zum Vermieter und alle sind glücklich.

Auf biegen und brechen das durchzusetzten würde ich mir überlegen. Dann kann es sein, dass der Vermieter euch aufm kieker hat und ungemütlich wird.
 
Bevor du zum Mieterverein gehst, würde ich auch lieber noch einmal das persönliche Gespräch suchen. Alles andere wird nicht zum guten Mieter-Vermieter-Verhältnis beitragen. Ich bin vor ein paar Monaten umgezogen und die Vermieter hatten Juma in den Mietvertrag geschrieben. Das haben wir gemeinschaftlich noch in "die Mieterin darf einen Hund halten" umgeändert. Mir war wichtig, dass ich nicht irgendwann anfangen muss zu diskutieren.
Was den Schlüssel angeht, muss den eigentlich der Vermieter zur Verfügung stellen. Aber selbst da kann man sich ja einigen. Ich wollte ein neues Briefkasten-Schloß und hab das bezahlt und die Vermieter haben dafür die Namensschilder für Klingel und Briefkasten bezahlt, weil es einheitlich aussehen sollte. Geht alles.
Wenn der geplante Hund auch erst mal nicht alleine ist und ihr ihm das auch noch verklickern könnt, lässt er sich vielleicht noch umstimmen. Meiner Meinung nach wird Druck ausüben nichts bringen.
 
as den Schlüssel angeht, muss den eigentlich der Vermieter zur Verfügung stellen. Aber selbst da kann man sich ja einigen. Ich wollte ein neues Briefkasten-Schloß und hab das bezahlt und die Vermieter haben dafür die Namensschilder für Klingel und Briefkasten bezahlt, weil es einheitlich aussehen sollte. Geht alles.
Wenn der geplante Hund auch erst mal nicht alleine ist und ihr ihm das auch noch verklickern könnt, lässt er sich vielleicht noch umstimmen. Meiner Meinung nach wird Druck ausüben nichts bringen.
Mich ärgert die Gesamtsituation einfach so. Er ist nun mal der Vermieter der sich auch um gewisse Dinge kümmern muss und nur weil man darauf keine Lust hat, kann man ja nicht einfach zu allem nein sagen.
Klar finde ich es nicht berauschend das er zu einem hund nein sagt, aber viel dreister finde ich es sich nicht mal auf einen Brief zu melden.
Vielen Dank trotzdem euch allen für die Ratschläge :)
 
Mich ärgert die Gesamtsituation einfach so. Er ist nun mal der Vermieter der sich auch um gewisse Dinge kümmern muss und nur weil man darauf keine Lust hat, kann man ja nicht einfach zu allem nein sagen.
Klar finde ich es nicht berauschend das er zu einem hund nein sagt, aber viel dreister finde ich es sich nicht mal auf einen Brief zu melden.
Vielen Dank trotzdem euch allen für die Ratschläge :)
Wieso dreist? Es wurde ja bereits davor besprochen. Für ihn wars halt erledigt. Ich würde auch nicht 5x das selbe sagen wollen.
 
Ich kenne das gut, dass einfach nicht geantwortet wird, auch wenn es um Dinge geht, die berechtigt sind un der Klärung unbedingt bedürfen.
Ich habe nun schon zum 2. Mal so einen Vermieter.
Zumindest das Problem Haustürschlüssel wird er ja wohl angehen müssen und die Begründung der Ablehnung, zumal anders inseriert, auch.
Der Mieterbund drischt ja nicht auf den Vermieter ein, er versucht sich doch auch zuerst eher als Mediator. Das würde ich, wenn weitere Gespräche scheitern, schon versuchen.
 
Also mal ganz ehrlich, wenn ich als Vermieter sage, daß ich keine Hundehaltung in meiner Wohnung erlaube, dann ist das so.
Wenn dann ein Mieter meint er müsse sich die Haltung erzwingen, tja dann käme von mir die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Was soll sowas? Es ist MEIN Eigentum und nicht das des Mieters.
Wenn ich einen Hund halten will suche ich mir gleich eine Wohnung wo dies erlaubt ist.

Die Sache mit dem Haustürschlüssel ist eine andere Nummer.
Wobei ich mich da frage, wieviele Personen im Mietvertrag genannt sind.
Nur eine, dann würde es fast einleuchten.
Bei zwei natürlich nicht mehr.
 
Katzen sind auch Haustiere, aber nicht alle Haustiere sind Katzen, insofern geht die Formulierung eindeutig weiter.
Also es ist nun mal so, dass Eigentum auch verpflichtet und die Genehmigung oder das Verbot der Hundehaltung ist in DE nun mal gesetzlich geregelt, auch für der Vermieter.
Es gibt gar nicht so weinig Vermieter, die sich aus den verschiedensten Gründen, evtl.einfach, weil sie nicht Bescheid wissen und ihnen eine Hausverwaltung zu teuer ist, sich gar nicht kümmern, selbst Mietminderungen über Jahre hinnehmen, ohne zu reagieren. Ich kenne mehrere Fälle.
Hilfe von außen kann da manchmal was anstoßen.
 
Also mal ganz ehrlich, wenn ich als Vermieter sage, daß ich keine Hundehaltung in meiner Wohnung erlaube, dann ist das so.
Wenn dann ein Mieter meint er müsse sich die Haltung erzwingen, tja dann käme von mir die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Was soll sowas? Es ist MEIN Eigentum und nicht das des Mieters.
Wenn ich einen Hund halten will suche ich mir gleich eine Wohnung wo dies erlaubt ist.

Die Sache mit dem Haustürschlüssel ist eine andere Nummer.
Wobei ich mich da frage, wieviele Personen im Mietvertrag genannt sind.
Nur eine, dann würde es fast einleuchten.
Bei zwei natürlich nicht mehr.
Also erstmal stehen wir beide drinne und selbst wenn nur einer drinne stehen würde, würden mir 2 Schlüssel zu stehen. Da man immer die Chance haben muss einen zweiten schlüssel bei einer vertrauten Person hinterlegen zu können. Das ist leider rechtlich nun mal einfach so.
 
Katzen sind auch Haustiere, aber nicht alle Haustiere sind Katzen, insofern geht die Formulierung eindeutig weiter.
Nur wissen wir immer noch nicht, ob diese Formulierung überhaupt vom Vermieter stammt, oder ob die Vormieterin die Anzeige geschaltet hat, um einen Nachmieter zu suchen.
Außerdem bedeutet 'Haustiere' mE nicht zwingend 'alle Haustiere'.
 
Also mal ganz ehrlich, wenn ich als Vermieter sage, daß ich keine Hundehaltung in meiner Wohnung erlaube, dann ist das so.
Wenn dann ein Mieter meint er müsse sich die Haltung erzwingen, tja dann käme von mir die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Was soll sowas? Es ist MEIN Eigentum und nicht das des Mieters.
Und der Mieter zahlt eine Menge Geld dafür, dieses Eigentum nutzen zu dürfen.
Ihm dann noch 1001 Vorschriften zu machen, was in der Wohnung erlaubt ist und was nicht (da gibt es ja noch ganz andere Schoten, die manche Vermieter bringen) finde ich total daneben. Erst recht, wenn er sich damit außerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt, und da ist er mit einem generellen Hundeverbot zumindest nah dran.
Hundehaltung richtet in den seltensten Fällen irreparable Schäden am Eigentum an, für reparable gibts Versicherungen und wenn der Hund bspw dauerbellt greift der Punkt den du gleich gehen würdest, nämlich eine Kündigung wenn sich nichts bessert.

Und ich vermiete selbst eine Wohnung, argumentierte jetzt also nicht mal aus Mietersicht.
 
und da ist er mit einem generellen Hundeverbot zumindest nah dran.
Ja ich meine auch, dass das gar nicht statthaft ist, ein generelles TH Verbot auszusprechen, aber Hunde sind da glaube ich nochmal eine andere Nummer?
oder auch nicht...
Hab was gefunden dazu..


Dennoch finde ich schon das ein Vermieter das Recht haben sollte, eine HH zu verbieten wenn er das möchte. Manchmal ist es auch im WEG so geregelt, und dann darf er sich ja nicht drüber hinwegsetzen?
 
Andererseits hätte er nicht an sie vermieten müssen, wenn sie einen Hund gehabt hätten und er keine Hunde in der Wohnung will. Dann unterschreiben sie einen Mietvertrag, in dem steht, dass die Hundehaltung erlaubnispflichtig ist, und fragen nicht an der Stelle, also bei Vertragsabschluss, sondern kurz danach, ob sie einen Hund halten dürfen.
Hätten sie sich vorher vergewissert, wäre dieser Mietvertrag vermutlich gar nicht zustande gekommen. Insofern würde ich mich als Vermieter jetzt vielleicht auch veräppelt fühlen.
 
Ja, ich glaube begründet darf man es weiterhin verbieten. Ob ein „will ich nicht, fertig“ als Begründung ausreichend ist, bezweifle ich. Und da wäre eben eine Vermittlung durch den Mieterbund vielleicht auch eine Möglichkeit nochmal ins Gespräch zu kommen und vielleicht eine Einigung zu erzielen. Gegen den Willen des Vermieters eine Hundehaltung durchklagen würde ich auch nicht, da sind ja schon einige Argumente genannt worden, warum das nicht sinnvoll ist.
 
Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich gegen den Vermieter nicht klagen möchte oder ähnliches. Aber ich möchte auch das der Vermieter sich an gewisse Sachen hält, ich halte mich ja schließlich auch an den Mietvertrag und zahle die Miete pünktlich.
 
Ich hatte ja bereits geschrieben, dass ich gegen den Vermieter nicht klagen möchte oder ähnliches.
das entwickelt sich einfach im Thema, wenn so viele Leute schreiben, das ist normal :hallo:

was ich schräg finde, ist die Sache mit dem Hausschlüssel... ich mein, zwei Mieter, ein Hausschlüssel, wie funktioniert denn sowas? das geht doch gar nicht...
wie viele Schlüssel sind denn im Mietvertrag vereinbart?
 
das entwickelt sich einfach im Thema, wenn so viele Leute schreiben, das ist normal :hallo:

was ich schräg finde, ist die Sache mit dem Hausschlüssel... ich mein, zwei Mieter, ein Hausschlüssel, wie funktioniert denn sowas? das geht doch gar nicht...
wie viele Schlüssel sind denn im Mietvertrag vereinbart?

Im Mietvertrag ist das gar nicht geregelt, auch da hat er es sich sehr einfach gemacht und einfach so ein Standard Mietvertrag von Immobilienscout ausgedruckt..
Wir haben halt nur einen Schlüssel für die Tür um ins Haus rein zu kommen bekommen. Um in unsere Wohnung rein zu kommen hatten wir am Anfang auch nur ein Schlüssel. Darauf hin haben wir in Absprache mit dem Vermieter unten das Schloss auf unsere Kosten ausgewechselt, weil niemand genau wusste wo die anderen Schlüssel waren.
Im Haus bei uns wohnen ja noch 2 andere Mieter, eine WG und eine Familie.
Die haben wohl auch nur ein Schlüssel bekommen für die tür die ins Haus geht und für jeden weiteren Schlüssel 80 Euro bezahlt. Aber das sehe ich gar nicht ein...
 
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