Vermieter verbietet Hund..

Ein privater Vermieter ist aber nicht mit einer Genossenschaft zu vergleichen.
Er hat evtl. für das Haus all sein Erspartes investiert, einen oder mehrere Kredite aufgenommen. Für ihn hat das ganze eine komplett andere Intensität.

Ja , aber auch der muss sich an geltendes Recht halten ,- und deswegen würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen , wie gesagt , die Gesetzeslage hat sich geändert.

Als hier vor Jahren die Ranch von Mietern verwüstet wurde , waren es definitiv nicht die drei Hunde,
 
  • 29. März 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 14294 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja , aber auch der muss sich an geltendes Recht halten ,- und deswegen würde ich mich auf jeden Fall beraten lassen , wie gesagt , die Gesetzeslage hat sich geändert.

Als hier vor Jahren die Ranch von Mietern verwüstet wurde , waren es definitiv nicht die drei Hunde,
Natürlich kann man sich beraten lassen. Aber wenn man das dann wirklich durchzieht, dann ist das nicht grade förderlich für das Miteinander. Und man muss sich natürlich auch im Klaren sein, das es sehr lange dauern kann und eine Menge Stress bereiten kann.
Wie gesagt, ich habe Verständnis für den Vermieter.
Und warum hat man das nicht vor Einzug abgeklärt wenn doch eh schon klar war das früher oder später ein Hund einziehen soll?
 
Und warum hat man das nicht vor Einzug abgeklärt wenn doch eh schon klar war das früher oder später ein Hund einziehen soll
Die Wohnungsbesichtigung und die Wohnungsübergabe erfolgte mit der vormieterin ohne den Vermieter, die vormieterin besaß im übrigens eine Katze!!
Den vermieter habe ich sage und schreibe bevor wir hier eingezogen sind ganze 5 Minuten wenn überhaupt gesehen, zur Mietvertragsunterschreibung und dann war er auch wieder schneller weg als wir gucken konnten.
Und unter anderem stand in der wohnunganzeige das Haustiere erlaubt sind. Vielleicht waren wir was das angeht einfach ein wenig zu naiv .
 
Kleintiere, sprich Fische, Kaninchen, Hamster sind immer erlaubt und können nicht verboten werden.
Gefährliche Tiere, sprich Giftschlangen, vogelspinnen, auch „Kampfhunde“ benötigen eine Erlaubnis und dürfen verboten werden.
Hund, Katze sind entweder erlaubt oder nach Absprache mit dem Vermieter (so steht das im Vertrag). Das heißt, grundsätzlich verboten werden dürfen sie nicht. Allerdings können sie verboten werden, wenn der Vermieter gute Gründe dafür aufführen kann, das wird vom Gericht entschieden ob diese ausreichend für ein verbot sind.
Ansonsten muss er eine Erlaubnis erteilen.
ALLERDINGS kann er auch nachdem er die Erlaubnis erteilt hat und der Hund bereits eingezogen ist, ein verbot erteilen und den Auszug des Hundes fordern, bzw euch kündigen. Gründe dafür sind: Hunde Lärm, Hund läuft ohne Leine im Treppenhaus, Verschmutzungen im Haus und Außenbereich, Beschwerden der Nachbarn, aggressives Verhalten, anspringen etc.
Aber auch das muss wieder gerichtlich geklärt werden was da rechtens ist und was nicht.
 
Bei uns hat es bis jetzt immer geholfen den Hund vorzustellen. Also Rasse, Name, Charakter, ein Bild von ihm und ein paar Worte zur Erziehung (kein Kläffer und guter Gehorsam) außerdem war ein wichtiger genannter Punkt, das der Hund Haftpflicht versichert ist!
Gerade der Punkt Haftpflicht hat viele Vermieter beruhigt und wir bekamen die Wohnung meistens sehr gern.

Auch könntet ihr von eurem Tierarzt (du hattest ja schon Hunde) einen Nachweis über gute Pflege und eurem früheren Vermieter einen Nachweis über komplikationslos Hundehaltubg einholen.

Man weiß halt nicht, was er für schlechte Erfahrungen gemacht hat. Kann ja von Tiermessie bis unerzogener Dauerkläffer alles sein.
 
Man weiß halt nicht, was er für schlechte Erfahrungen gemacht hat. Kann ja von Tiermessie bis unerzogener Dauerkläffer alles sein
Ich hatte mit einer Nachbarin hier im haus geredet, die schon wirklich lange hier wohnt und sie meinte in der ganzen Zeit hat hier nur ein hund mit einer Psychologen gewohnt, wo wohl alles sehr gepflegt war...
Die besagten Aspekte hatten wir alle schon in dem Brief geschrieben, dem wir den Vermieter geschickt haben..
Ich denke ich werde mich morgen erst einmal beim miterverein beraten lassen :):)
 
Dann drücke ich dir die Daumen aber denke mal, dass der Vermieter sich nicht umstimmen lassen wird.
 
Die Wohnungsbesichtigung und die Wohnungsübergabe erfolgte mit der vormieterin ohne den Vermieter, die vormieterin besaß im übrigens eine Katze!!
Den vermieter habe ich sage und schreibe bevor wir hier eingezogen sind ganze 5 Minuten wenn überhaupt gesehen, zur Mietvertragsunterschreibung und dann war er auch wieder schneller weg als wir gucken konnten.
Und unter anderem stand in der wohnunganzeige das Haustiere erlaubt sind. Vielleicht waren wir was das angeht einfach ein wenig zu naiv .

Wenn ihr die Anzeige noch vorweisen könnt, dann nehmt sie zur Beratung mit. Das, was man als Vermieter nicht verbieten kann, hat im Anzeigentext nichts zu suchen also kann eigentlich nur eine darüber hinaus gehende Erlaubnis freiwillig inseriert worden sein. Hunde und Katzen wären da schon das, was einem zuerst einfällt.
Und nebenbei, Eigentum verpflichtet auch und als Vermieter hat man ausreichend Mittel und Wege beim Auszug eines Mieters ohne Schaden aus der Sache herauszukommen. Mietnormaden u.ä. Fälle mal ausgenommen, denn die haben in der Regel nichts mit der Erlaubnis oder dem Verbot einen Hund zu halten zu tun.
 
Wenn ihr die Anzeige noch vorweisen könnt, dann nehmt sie zur Beratung mit. Das, was man als Vermieter nicht verbieten kann, hat im Anzeigentext nichts zu suchen also kann eigentlich nur eine darüber hinaus gehende Erlaubnis freiwillig inseriert worden sein. Hunde und Katzen wären da schon das, was einem zuerst einfällt.
Und nebenbei, Eigentum verpflichtet auch und als Vermieter hat man ausreichend Mittel und Wege beim Auszug eines Mieters ohne Schaden aus der Sache herauszukommen. Mietnormaden u.ä. Fälle mal ausgenommen, denn die haben in der Regel nichts mit der Erlaubnis oder dem Verbot einen Hund zu halten zu tun.
Aber der VERmieter hat doch keinen Einfluss darauf, was der VORmieter in die Anzeige schreibt?
 
Ich hatte mit einer Nachbarin hier im haus geredet, die schon wirklich lange hier wohnt und sie meinte in der ganzen Zeit hat hier nur ein hund mit einer Psychologen gewohnt, wo wohl alles sehr gepflegt war...

Du weißt aber nicht, ob dass das einzige Haus ist, was ihm gehört...
 
Bei einem privaten Vermieter ist es eine ganz blöde Idee, sich so eine Erlaubnis zu erzwingen. Die ist im Zweifelsfall schneller wieder weg, als man gucken kann, wenn das Verhältnis auf diese Weise belastet ist.

Haben wir gerade, Vermieter wollen das Haus verkaufen, zukünftige Besitzer wollen das Haus ohne Mieter. Also haben die Herrschaften eine Nachbarin aufgetan, die sich angeblich beschwert hätte, weil unsere Hunde den ganzen Tag Bellen. Tun sie nicht, ich bin nämlich den ganzen Tag zuhause. Aber hey, es gab Beschwerden, also müssen die Hunde laut Mietvertrag weg. Entweder wir gehen freiwillig oder sie ziehen die Erlaubnis zum Halten von Hunden zurück. Als Mieter mit Hunden ist man immer der ***** und auf so einer Basis Hundehaltung anfangen würde ich nicht empfehlen.
 
Wo steht denn, dass der Vormieter die Anzeige aufgegeben hat?
Da steht doch nur, dass die , Wohnungsübergabe mit der Vormieterin stattgefunden hat.
Stimmt.. das steht da ja gar nicht
Das war für mich die logische Konsequenz daraus, dass sie nur fünf Minuten mit dem Vermieter gesprochen hatte, sonst hätte sie doch schon als Reaktion auf die Anzeige mit ihm Kontakt gehabt?

Hier ist es üblich, dass die Vormieter einen nachmieter suchen
Und wenn der Vermieter selbst sucht, zeigt er doch normal auch selbst die Wohnung usw
 
Falls das mit der Nachmietersuche so gelaufen ist, geb ich Dir recht. Das kann uns der TE sicher beantworten.
Ich kenne beides. Also auch die Variante Vermieter schaltet Anzeige und Vormieter zeigt die Wohnung.
 
Aber der VERmieter hat doch keinen Einfluss darauf, was der VORmieter in die Anzeige schreibt?
Wer die Anzeige geschaltet hat, habe ich nicht gelesen. Ich ging vom Vermieter aus. Anders herum ist noch die Frage, ob und inwieweit der Vormieter im Auftrag des Vermieters handelte und verhandelte.

Ich wohne ja jetzt auch in so einem Objekt. Angeschafft als Steuersparmodell und seit dem Bau 1996 alles an die Mieter delegiert.
Zu allen Terminen mit mir vor Abschluß des Mietvertrages und zur Wohnungsübergabe nicht erschienen und sich dann gewundert, dass eine vermüllte, völlig heruntergekommene, extrem dreckige Immobilie verspätet übergeben wurde.
Dann musste die Vermieterin doch mal anreisen und war natürlich entsetzt. Letztlich habe ich mich seit dem selbst um alles gekümmert und für den Rest wird es auch noch so sein.
(Jedoch ganz bestimmt das alles finanziell nicht zu meinen Lasten.)
Im Mietvertrag, lt. Anzeige des VORmieters war Hundehaltung erlaubt, habe ich allerdings sofort per E-Mail und per Telefon auf dieser Formulierung bestanden.
Diese Erfahrung hat aber natürlich nicht jeder.
 
ja?
die TE ist 21 - gut möglich, dass das die erste eigene Wohnung ist, das erste Mal alleine um alles kümmern etc.
Woher soll sie die Erfahrung haben?

Entschuldigung und danke für den Hinweis.
Da stand ursprünglich mal:
Diese Erfahrung hat natürlich nicht jeder.
Alles andere wäre ja auch Unsinn.
Ich ändere das mal schnell im Text.
 
In meinen Augen macht der Vermieter es sich nur ziemlich einfach. Dies war leider von Anfang an schon so.
Hätte er eine plausible erklären dafür das er keine Hunde im Haus haben möchte, wäre es was völlig anderes.
Aber aus reiner Erfahrung 'nein' zu sagen, finde ich wie gesagt sehr einfach gemacht.
Wenn es darum gehen würde, würden die ganzen Genossenschaften es ja nicht mehr erlauben, hunde zu halten.


Es ist nun mal seine Wohnung und er kann sich seine Mieter aussuchen. Wenn er keine Hunde möchte (Gründe hierfür wird er finden), dann ist das halt so. Ich hätte es mir vorher schriftlich geben lassen, dass Hundehaltung ausdrücklich gestattet ist. Ansonsten wäre diese Wohnung für mich nie in Frage gekommen. Da wird auch der Mieterverein nicht viel machen können - außer dass sich das Verhältnis zum Vermieter noch mehr verschlechtern wird.
 
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