Vielleicht für den ein oder anderen Interessant:
Aus dem Artikel, Zitat:
"Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam
Das Amtsgericht Köln entschied im vorliegenden Fall allerdings: Die Mieterin darf ihren Hund in der Wohnung behalten! Und nicht nur das. Das Gericht entschied, dass solche Formulierungen im Mietvertrag (s.o.) unwirksam sind!
Die Begründung der Richter: Zum einen ist nicht klar, ob eine Erlaubnis des Mieters überhaupt möglich ist. Zum anderen würden mit solchen Klauseln Mieter benachteiligt.
Ein weiterer Zusatz im Urteil: Vermieter müssen nicht darüber informiert werden, wenn sich Mieter ein Haustier zulegen - erst recht nicht, wenn es weder Lärm macht noch sonst wie stört."
Quelle:
Aus dem Artikel, Zitat:
"Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam
Das Amtsgericht Köln entschied im vorliegenden Fall allerdings: Die Mieterin darf ihren Hund in der Wohnung behalten! Und nicht nur das. Das Gericht entschied, dass solche Formulierungen im Mietvertrag (s.o.) unwirksam sind!
Die Begründung der Richter: Zum einen ist nicht klar, ob eine Erlaubnis des Mieters überhaupt möglich ist. Zum anderen würden mit solchen Klauseln Mieter benachteiligt.
Ein weiterer Zusatz im Urteil: Vermieter müssen nicht darüber informiert werden, wenn sich Mieter ein Haustier zulegen - erst recht nicht, wenn es weder Lärm macht noch sonst wie stört."
Quelle: