Präzedenzfall entschieden: Vermieter dürfen Hund und Katze nicht verbieten.

BabyTyson

Vielleicht für den ein oder anderen Interessant:

Aus dem Artikel, Zitat:
"Haustierverbot im Mietvertrag ist unwirksam
Das Amtsgericht Köln entschied im vorliegenden Fall allerdings: Die Mieterin darf ihren Hund in der Wohnung behalten! Und nicht nur das. Das Gericht entschied, dass solche Formulierungen im Mietvertrag (s.o.) unwirksam sind!

Die Begründung der Richter: Zum einen ist nicht klar, ob eine Erlaubnis des Mieters überhaupt möglich ist. Zum anderen würden mit solchen Klauseln Mieter benachteiligt.

Ein weiterer Zusatz im Urteil: Vermieter müssen nicht darüber informiert werden, wenn sich Mieter ein Haustier zulegen - erst recht nicht, wenn es weder Lärm macht noch sonst wie stört."

Quelle:
 
  • 19. April 2024
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Hi BabyTyson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nicht zu früh freuen!
Es geht hier um Formulierungsklauseln im Mietvertrag.
Selbstverständlich dürfen Vermieter weiterhin Hundehaltung verbieten!
Und selbstverständlich muss der Vermieter über eine Hundehaltung informiert werden!
Der Passus mit dem nicht informiert werden bezieht sich auf Haustiere wie Käfigvögel oder Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen...





Gruß
tessa
 
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