Erlaubnis vom Vermieter

Super, wirklich. Ich D A N K E Euch allen!!!

Ich habe nur noch eine Frage zu der Sache mit der Ruhestörung. Wenn ich die mit rein nehme, wie drücke ich das am besten aus? Ich meine für alle Beteiligten, uns, den Vermieter und natürlich auch das Tierheim. Oder sollte ich das wegen dem TH besser weglassen?
 
  • 27. April 2024
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Hi Buck the Dog ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ruhestörung? Hab ich was überlesen?
Ich würde von Ruhestörung gar nix reinschreiben...der eine ist empfindlich in dieser Beziehung, er andere nicht, könnte also nach hinten losgehen.
Ich würde alles so neutral wie möglich halten.
 
Hallo Leute !

Ich hatte am Freitag, 2.5. eine Erlaubnis zur Haltung eines Pitbull, beim Vermieter beantragt. Ganz formlos per Mail.

Habe heute die Antwort bekommen, von der LEG-Schleswig-Hostein : "... Leider können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen. In den letzten Monaten fühlten sich viele Mieter durch die Hundehaltung, insbesondere durch anhaltendes Bellen und Verunreinigungen des Treppenhauses und der Aussenanlagen, gestört. Wir hoffen, dass Sie für diese Entscheidung Verständnis haben."
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NEIN HABE ICH NICHT !!!!!!!!!
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:sauer: Ich :sauer: könnte:sauer: explodieren!:sauer:

Habt Ihr jemals beobachtet, wie irgendein Hund seinen Kaugummi im Treppenhaus fallen lässt??
Oder wie irgendein Hund seine leergetrunkene Bierflasche am Gehweg in Scherben schmeisst??
Ich hab auch noch nie gesehen, wie Hunde Treppenhäuser mit Filzstiften bekritzeln!!
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Vielleicht müssen Familien mit Kindern hier jetzt bald ausziehen ?

Ich glaub ich bin im falschen Film.
:sauer:
 
Original geschrieben von Buck the Dog
Ich habe nur noch eine Frage zu der Sache mit der Ruhestörung. Wenn ich die mit rein nehme, wie drücke ich das am besten aus? Ich meine für alle Beteiligten, uns, den Vermieter und natürlich auch das Tierheim. Oder sollte ich das wegen dem TH besser weglassen?
Buck, was meinst du mit "Ruhestörung"? In dem Thread hast du das Thema nicht angesprochen.

Das Thema solltest du aus der Vermieterzustimmung unbedingt rauslassen. Das ist im Mietrecht bzw. der Rechtsprechung dazu geregelt.
 
Original geschrieben von kapi
Ich glaub ich bin im falschen Film.
:sauer:
Nö, Kapi, du bist nicht im falschen Film, du bist in der real existierenden Bundesrepublik Deutschland, in der ein nicht gerade tierfreudliches Mietrecht existiert.

Von einer Wohnungsgesellschaft die Zustimmung zur Haltung eines Sokas in einem Mehrfamilienhaus zu bekommen, ist fast wie 'n Sechser im Lotto.
 
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Aber ich werd mich hier im Forum versuchen schlau zu machen.
Und dann schreib ich der Wohnungsgesellschaft einen Brief, dass der Sachbearbeiter das heulen kriegt und mir den Hund persönlich herbringt!
 
Zitat Wolfgang
Buck, was meinst du mit "Ruhestörung"? In dem Thread hast du das Thema nicht angesprochen.

Das Thema solltest du aus der Vermieterzustimmung unbedingt rauslassen. Das ist im Mietrecht bzw. der Rechtsprechung dazu geregelt.

Ja, das hab ich rausgelassen. Ich habe deinen Vorschlag übernommen, da waren die wenigsten Einschränkungen drin und es klang am "vertäglichsten" und...


ES HAT GEKLAPPT!!! JUBEL!!! :) :p :love: :D :crazy:
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Auf jeden Fall nochmals Danke an euch alle, ihr habt mir sehr geholfen!
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Ich freue mich für euch :) ....jetzt muß nur noch die Vorkontrolle über die Bühne gehen und dann habt ihr es ja :) Supi.....

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Das is ja wirklich super Buck, da steht deinem Glück ja nichts mehr im Wege
:)

LG

Anja
 
Gratuliere! :)

Kapi, ich würde anfangen, mir eine neue Wohnung zu suchen - ich glaube nicht, daß Du von der Wohnungsgesellschaft die Genehmigung bekommen wirst...

So traurig es ist, ist es immerhin positiv, daß sie nicht nur Listenhunde verbieten sondern alle - immerhin Gleichberechtigung... :rolleyes:
 
Sie verbieten nicht alle.
Dürfen sie ja auch nicht mehr. *hähä*

Es gibt einige Hundebesitzer in meiner direkten Nachbarschaft.

An Umzug hab ich auch schon gedacht, aber die Kosten die da entstehen, .........

Jetzt werde ICH erst mal zum "Kampfhund" *gg*
 
:sauer: *HEUL*
Jetzt kommt wohl doch nur noch Umzug in Frage!
Habe unsere Verbieter, ähh, Vermieter nochmals angeschrieben. Wieder abgelehnt.
 

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Hallo, da wir vor kurzen auch Umgezogen sind um einem Anlagehund die Chance zu geben hab ich mich beim Ordnungsamt genau erkundigt, was im Mietvertrag stehen soll um zB einen Amstaff halten zu dürfen.

Wir haben jetzt stehen: Den Mietern ...(euer Name), der Wohnung ...(Straße, Nummer, evtl Etage), ist es erlaubt einen gefährlichen Hund nach Pragraph 3 des Landeshundegesetzes NRW zu halten.

Dies schliest also alle gefährlichen Hund ein, welche in diesem benanntem Paragraphen stehen (Pitbull, Amstaff, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen)

Die Auflagen mit dem Trepenhaus usw würde ich stehen lassen, das tröstet hoffentlich ein bißchen über den "gefährlichen Hund" hinweg
Viel Glück, ich hoffe es klappt!
Liebe Grüße, meike
 
Danke, das hoffe ich auch.

Wird echt schwer. Habe bisher bei der einfachen Nachfrage:"Haustiere?" immer "Ach nein, das möchten wir nicht" zu hören bekommen.:sauer:
Das baut einen nicht gerade auf.:unsicher:
 
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