Eine Frage wegen Halterlaubnis vom Vermieter

Was ist so schwer daran einen ganzen Beitrag zu lesen? Es ist immer die Rede von "könnte" und von nichts anderem.

Stimmt, und das sagt dann eben im Ernstfall gar nichts- eben weil "eine Mischung" genehmigt wurde, bei der nur ein Rasseanteil erfragt wurde. Ich frag da gern nochmal, welche Probleme sollte es da geben?

Der sogenannte Labrador als Eltertier war allerdings, laut Aussage von tac0211, eben nicht reinrassig sondern schon ein Mischling.

Es entspricht doch den Tatsachen (zumindest wird das hier behauptet), dass ein Labrador mitgewirkt hat und der Hund ein Labradormischling ist.

s.o.

Hat der Vermieter die Angabe der zweiten Rasse verlangt? Dann hätte er auch eine Genehmigung für einen Labrador- X- Mischling aussprechen müssen. Hat er aber nicht, sondern die zweite Rasse quasi zur freien Verfügung offen gelassen.

Gut. Der allgemeine Phänotyp spielt also keine Rolle? Der soll ja laut tac0211 eher eindeutig in die Richtung Dobermann ausschlagen. (Bild wäre übrigens nett.) Dann schreiben wir halt ab sofort auf jeden Mischling Labrador-Mix drauf, wo mal vor ein paar Jahren ein reinrassiger Labrador seine Gene mit im Spiel hatte, und alles ist gut?

@ tac0211

Super, dass Du einen Nachweis hast.
(Lass aber bitte diese laufenden "!", da gehts mir nicht so gut mit.)
 
  • 27. April 2024
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Hi RHS ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dat ist doch komplizierter als einen Punkt setzten. :)

Wie gesagt ein Bild von Deinem Hund wäre echt schön.
 
Nicht für alles ist das Landehundegesetz verantwortlich und sinngebend.

Anscheinend hier doch:

nein hat er nicht! habe ihm blöß versichern müssen, dass kein anlagehund mit drinne ist!

sonst nix!

Und genau aus dem Grund schrieb ich es, denn Vermieter müssen ja auch mit etwas argumentieren unbd meist ist es dann "Kampfhund" oder "Anlagehund". Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass dieses Argument hier nicht zieht.
 
Wenn Dir Dein TA bescheinigen würde, daß der Hund ein Labbi-Dobi-Mix ist, dann hast Du von allem was drin, worüber Du Dir Gedanken machst ;)
Im Impfpaß kann es so geändert werden, wie die tatsächliche Mischung auch zu sein scheint.

Dein Vermieter hat Dir einen Labbi-Mix erlaubt, ist der Hund ja auch irgendwie ;)
Mix besagt doch, daß der Hund eben NICHT reinrassig ist und mehrere Rassen mitgemischt haben.

Dem OA kannst Du die Änderung auch noch mitteilen und schon haben alle Seelen Frieden :)

Achja, vergiß Deine Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht, falls die die Rasse wissen wollten.

watson
 
Dann schreiben wir halt ab sofort auf jeden Mischling Labrador-Mix drauf, wo mal vor ein paar Jahren ein reinrassiger Labrador seine Gene mit im Spiel hatte, und alles ist gut?
Das wird im Moment anscheinend in deutschen THs bei jedem schwarzen glatthaarigen Mix so gemacht. Die letzten zwei oder drei dieser Art bei "Tiere suchen..." waren alle eindeutig mindestens zur Hälfte Dobi, und vom Temperament und Charakter (nervös, lebhaft, "Powerpakete") auch.

Aber nen "Dobimix" will wohl keiner.

Mike, mach es so, wie Watson sagt: Lass dir in den Impfpass von deinem TA den Labrador eintragen, melde das so beim Ordnungsamt und der Versicherung, und gut is... der Dobermann ist in NRW kein Anlagehund mehr (und auch sonst nirgends, außer in Brandenburg), der fällt nur noch (wie der Labrador ;)) - wie Gina auch geschrieben hat - unter die Regelung "großer Hund". Das ist nichts problematisches.

Da der Vermieter aufgrund des Bildes diesen Hund genehmigt hat, kann er jetzt kaum einen Rückzieher machen. Du hattest den Hund ja aus Spanien, du musstest ja auch von dem ausgehen, was dir geschrieben wurde... du konntest ja schlecht schreiben: "Jo, das ist mein Hund, der ist ein Mischling, genaueres unbekannt, kein Anlagehund, aber theoretisch könnte Dobermann, Minibulli, tibetanische Dogge oder sonstwas drin sein, also erlauben Sie mir bitte einen Mix aus allen Rassen, die dieser Hund theoretisch enthalten könnte..." oder sowas.

Wenn im Vermittlungstext zu diesem Hund Labbimix stand, was hättest du groß anderes in deine Anfrage schreiben sollen?
 
Ich bin jetzt echt gespannt auf ein Foto von dem Dobi-Labbi-Mix oder Labbi-Dobi-Mix.:)
 
Was ist so schwer daran einen ganzen Beitrag zu lesen? Es ist immer die Rede von "könnte" und von nichts anderem.

War nicht zu überlesen, dass DU von "könntest" geschrieben hast, ich aber nicht. Ich wüsste nicht, dass ich dazu verpflichtet wäre, mich deiner Meinung anzuschließen, denn ich sehe da nicht mal ein "könnte". Hab ich wohl ausreichend begründet.

Ich hänge mal ein Foto eines Golden Retriver- Mischlings an. Hinten der braune, habe leider kein besseres. Das IST ein GR- Mix, die (reinrassige) Mutter lebte in unserer Nachbarschaft. Nur weil davon nichts zu sehen ist, heisst das nicht, dass es nicht den Tatsachen entspricht. Der Vater KÖNNTE der RRB aus der Nachbarschaft sein, ebenso wie jeder andere Rüde aus dem Umkreis, da es auch noch einen schwarzen Welpen gab und der Besitzer die läufige Hündin frei im Wald rumrennen ließ. Sicher ist nur, wer die Mutter ist, egal wie die Welpen nun aussehen. Und nach dem Phänotyp wird bei Vermieterbescheinigungen nicht gefragt. Wahrheitsgemäß kann man bei Bolle und seinen Geschwistern also nur angeben, dass es sich um GRR- Mixe handelt. Und solange man bei der Wahrheit bleibt, muss man sich um Probleme doch keine Sorgen machen.
 

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Und solange man bei der Wahrheit bleibt, muss man sich um Probleme doch keine Sorgen machen.

Anscheinend ist die Wahrheit ein sehr dehnbarer Begriff oder wie soll ich es verständlich mit der Wahrheit begründen, wenn mir der Reisepass des Hundes "Dobermann-Mix" sagt, der Impfausweis "Dobermann-Mix zu" verstehen gibt und ich den Hund beim Amt als "Dobermann" anmelde, wenn es dann aber an die Anmeldung bei meinem Vermieter geht, wird aus dem mehrfach so benannten Dobermann-Mix ein Labrador-Mix. Anscheinend habe ich eine andere Auffassung von Wahrheit.

Wenn es der Wahrheit entspricht, dass tac0... dem Vermieter ein Foto per E-Mail übersandt hat, dann hat er überhaupt kein Problem.
Allerdings scheint es zur Zeit bei tac0... ein Problem mit der Bildübertragung zu geben, oder wird das Bild des "Labrador-Mix" noch eingestellt?
 
Vielleicht ist jetzt angekommen, was ich zwischen den Zeilen geschrieben habe.
Und vielleicht bin ich einfach inzwischen schon zu "misstrauisch", wenn jemand fragt, ob ein TA aus einem Hunde einen "xy" machen könnte?

Unser Bärchen ist ein Riesenschnauzermix. Normalerweise muss man beim Ordnungsamt doch bei Mischlingen mindestens zwei Rassen angeben, eine evtl. gelistete aber auf jeden Fall. Einen RiesenschnauzerMIX hätte ich gar nicht angemeldet bekommen (deshalb ja auch meine Nachfragen), sie wollten die zweite Rasse. In Abstimmung mit der Dame beim O- Amt ist der Dicke nun ein Riesenschnauzer- Pudel- Mix, ich kenne die Eltern des ehemaligen Fundtieres nicht. Aber ich habe kein Problem damit, dass mein Vermieter, der mir den Riesenschnauzermix erlaubt hat, nun meinen könnte, ich hätte einen Pudel, nur weil sein Fell schnauzeruntypisch weich und wellig ist. Ich habe einen Mischling und bei einem Mischling kann mich niemand festnageln, wie der nun auszusehen hat. Da gibt es keine Rassestandards. Aber ich melde doch erst gar keinen Pudelmischling an, wenn ich befürchte, man könne den Pudel nicht dulden und frag dann im Nachhinein, ob man das noch ändern könnte. Schon gar nicht melde ich mich danach in einem Forum an und frage, ob ein TA mein Handeln "ausbessern" könnte. Aber okay, ICH würde so nicht handeln. Denn nur ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen. ;)
 
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