Erlaubnis vom Vermieter

Buck the Dog

15 Jahre Mitglied
Ich versuche gerade eine Hundehaltungserlaubnis zu erstellen, die mein Vermieter dann nur noch unterschreiben muß.

Gibt´s da irgendeinen Standardspruch wie "die Hundehaltung grundsätzlich/ bzw. uneigeschränkt erlaubt" oder so?
Was sollte ich beachten, was muß auf jeden Fall rein?

Danke schonmal.
 
  • 26. April 2024
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Hi Buck the Dog ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde irgendwie sowas aufsetzen:

Die Hundehaltung, auch die Haltung sog. Listenhunde nach der Hundeverordnung / nach dem Hundegesetz (je nachdem, was für dein Bundesland gültig ist) des Landes..........ist ausdrücklich erlaubt.

Wenn du einen bestimmten Hund genehmigen lassen willst, dann würde ich schreiben:
Die Haltung des Hundes (Rufname)...... der Rasse.......Chip-Nr.......ist audrücklich erlaubt.
 
Noch ein Tip:
Wenn du nette und hundefreundliche Mitmieter hast, dann würde ich die vorher auch irgendwas unterschreiben lassen, das sie nix gegen einen (Listen-)Hund einzuwenden haben.
Kann späterem Ärger vorbeugen und du nimmst deinem Vermieter evtl. den Wind aus den Segeln, wenn er Probleme wegen einem Listenhund machen würde (da zieht dann nämlich das Argument nicht mehr, das die Mitmieter was dagegen haben könnten).
 
Hallo,

unser Vermieter meint, wir könnten uns auch ein Krokodil holen, daß ist Ihm total egal :D :D

aber wir haben es dann bei einem Amstaff belassen :D
 
Damit der Vermieter das überhaupt unterschreibt/unterschreiben kann, würde ich schon noch als Einschränkung reinschreiben (so etwa:(

1. Der Hund ist im Treppenhaus und auf dem umliegenden zum Haus gehörenden Gelände an der Leine zu führen und mit einem Maulkorb zu vesehen,( natürlich nur, wenn das bei Euch Vorschrift ist und falls es sich nicht um ein Einfamilienhaus handelt, da wärs Blödsinn.)

2.Sollte es zu amtlich (!) festgestellten Verstößen gegen die geltende Hundeverordnung kommen, kann die Erlaubnis fristlos widerrufen werden!

Das ist nur ein Versuch, den Vermieter in Sicherheit zu wiegen, Ihr werdet ja sowieso dafür sorgen, dass nichts passiert, also könnt Ihr das auch ruhig unterschreiben.
 
Hat noch jemand Tipps? Die Einschränkungen von Birgit machen sich, glaube ich, bei Vermietern wirklich gut.
 
Hi Liebe Hundefreunde !

Bin neu hier im Verein / Gemeinde.

Ich habe mich im hiesigen Tierheim in eine Pitbulldame "verliebt".

Wohne aber im Mehrfamilienblock. Habe bereits eine Einwilligung beantragt. Bitte drückt mir die Daumen dass ich sie bekomme.

Wenns geklappt hat meld ich mich wieder.

Gruss, kapi :hallo:
 
Also bis jetzt sieht mein Schrieb ungefähr so aus:

Die Hundehaltung, auch die Haltung sog. Listenhunde nach der Hundeverordnung / nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist ausdrücklich erlaubt.


1. Der Hund ist im Treppenhaus und auf dem umliegenden zum Haus gehörenden Gelände an der Leine zu führen und mit einem Maulkorb zu versehen, falls dies der Gesetzgeber so vorsieht.

2. Sollte es zu amtlich (!) festgestellten Verstößen gegen die geltende Hundeverordnung kommen, kann die Erlaubnis fristlos widerrufen werden!


Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das nicht eher eine abschreckende Wirkung hat. Vor allem der Teil mit Maulkorb usw.

Muss ich die Rasse eigentlich auch noch mal gesondert aufführen (in diesem Fall jetzt Rottweiler), oder genügt "auch die Haltung sog. Listenhunde"?
 
Ich würde auf jeden Fall die Rasse mit in den Vertrag nehmen, da bist du auf der sicheren Seite.

Gruß
Meike
 
Danke Meike.

Meinst Du, ich kann den Teil mit dem Maulkorb weglassen?

Und wie sehen das die Tierheime, wenn so viele Einschränkungen drin stehen? Was ist wenn ich beispielsweise noch "Ruhestörung" mit rein nehme? Das ist nämlich die einzige Bedingung die unser Vermieter tatsächlich gestellt hat.
 
Hmm... Ich weiß nicht. Würdest du es denn wirklich tun? Ich meine, wenn dich dann mal einer erwischt dann kann der Vermieter fristlos kündigen.. Ich persönlich würde es nicht schreiben.
 
Ich würde es vielleicht noch detaillierter schreiben, obwohl ich deine Ausführung schon ok finde.
Das mit dem Maulkorb und mit den amtlich festgelegten Verstössen ist so ne Sache, da ich deinen Vermieter nicht kenne....ich würde es eher weglassen.....es sei denn, er ist ein toleranter Mitmensch.

Ich würde es ungefähr so schreiben:

Die Hundehaltung, auch die Haltung sog. Listenhunde nach der Hundeverordnung / nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist ausdrücklich erlaubt.

Im Detail:
Die Haltung des Hundes........der Rasse......Chip-Nr........Täto-Nr......aus dem Tierheim......ist Hr. / Fr. .........ausdrücklich erlaubt.
 
Die Landeshundeverordnung NW kannste rauslassen, die gibt es nicht mehr. Den Maulkorb im Treppenhaus etc. würde ich rausnehmen, sonst müsste der Hund ja trotz bestandenem Verhaltenstest und erteilter MK-Befreiung eigens im Treppenhaus einen Mauli tragen.

Ich würde es so formulieren:

Die Hundehaltung, auch die Haltung von Hunden der im Landeshundegesetz NW namentlich erwähnten Rassen, ist erlaubt.

Der Hund ist im Treppenhaus und auf der Zuwegung zum Haus an der Leine zu führen.

Sollte es zu amtlich festgestellten Verstößen gegen das Landeshundegesetz NW kommen, kann die Erlaubnis zur Hundehaltung widerrufen werden.
 
@Wolfgang: Klingt gut, deine Formulierung....
 
Ja, ich glaube ich lasse es besser weg.

@ Midivi

Chip Nummer usw. weiss ich noch gar nicht, das TH will erst mal die Erlaubnis.

@ Wolfgang

Gut zu wissen!


Also alles in allem fällt so eine Erlaubnis recht knapp aus, oder?
Zur Form: Name der Vermieters reicht oder?
 
Ach so, ja dann halt es doch ganz allgemein.....Chip usw. ist ja auch kein Muss.
Wolfgangs Ausführung find ich gut.
Ich würde schon die kpl. Adresse des Vermieters draufschreiben - das ist ja kein Akt.

Jo, so ne Erlaubnis ist eben nicht 3 Seiten lang :D
 
Ich würde irgendwie noch das mit der Ruhestörung einbauen, da das deinem Vermieter ja anscheinend wichtig ist und ja auch eine Bedingung ist.:unsicher:
 
@ Midivi

Ja ich find Wolfgangs Ausführung auch klasse, klingt viel besser als Listenhunde. Allerdings frage ich mich ob das dem Tierheim ausreicht. Arbeitest du für das Tierheim Worms (wegen deiner Sig.) ? Würde euch das genügen?
 
Buck, für's TH müssen noch Name und Anschrift des Vermieters, dein Name und die Angabe der an dich vermieteten Wohnung (Ort, Straße, Haus-Nr.) rein. Das reicht für das TH (machen wir bei uns jedenfalls so). Du kannst ja zur Sicherheit in eurem TH anrufen, ob das so reicht.

Und mach dir eine Kopie der unterschriebenen Vermieterzustimmung für deine Unterlagen.
 
Ich arbeite nicht für das Tierheim Worms, aber ich habe meinen Rüden dort her und meine Freundin (die ich erst dadurch kennengelernt habe) sitzt im Vorstand.
Und JA, denen würde das ausreichen.

edit: Natürlich mit Adressen, wie Wolfgang schon sagte...und Kopie nicht vergessen....
 
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