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Vermieter dürfen nicht bestimmte Hunderassen verbieten
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Vermieter klagte dort erfolglos, weil ihm das Tier eines Mieters zu groß war.
Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen - da geht es ja nicht "nur" um die Größe, sondern auch um die - angebliche - Gefährlichkeit ...
und schon einige gegenteilige Urteile
ich bin 2005 einfach ausgezogen deswegen.
Ich hatte bei der Besichtigung und beim Unterschreiben mit extra das okay geholt dass Hunde gehalten werden dürfen.
Meine damalige Colli/Schäferhund-Hündin war denen dann auch "zu groß", dabei hatte sie nur Kniehöhe.
"Wir haben Ihnen das nur erlaubt, weil wir dachten sie holen sich einen Dackel, oder etwas in der Größe eben" -.-
Da sie mir nix konnten, haben sie es mir eben mit täglichem Terror schwer gemacht.
Da bin ich dann mit Hund ausgezogen
Bleibt ihnen ja nix über, wenn sie nicht plötzlich statt des abgesprochenen Chis nen Berhardiner in der Wohnung haben wollen...
Wobei ich auch nicht ganz verstehe, was es für den Vermieter ausmacht, ob nun ein großer oder kleiner Hund in der Wohnung lebt, wichtiger ist doch, dass er nicht kläfft und die Fußleisten und Wände nicht annagt...
Und das Problem sehe ich eben aus. Wenn ein Vermieter partout keinen z.B. Kampfi in seinem Haus haben will, dann wird er schon dafür sorgen (immerhin ist es ja auch SEIN Haus ). Recht haben und friedlich leben können sind manchmal eben doch zweierlei paar Schuhe ... Vermutlich könnte man irgendwie klagen oder sonst wie dagegen angehen - aber wer will das in der Regel.
Geh mal davon aus. Mein Vater wird ab nächstem Jahr auch wieder Wohnraum zur Verfügung stellen - und wir diskutieren heiss, ob Hundehaltung generell erlaubt sein wird, oder nicht (bei bekannten Personen mit bekannten Hunden wäre das sicher kein Problem). In den jetzigen Wohnungen im Haus (2 Stück) ist es das nicht.
Meine Eltern sind übrigens selber Hundehalter, haben also kein generelles Problem mit Hunden.
Als Mieterin ärgere ich mich über generelle Verbote und habe auch schon arge Nachteile dadurch gehabt. Wenn ich mir die Vermieterseite ansehe, habe ich zum Teil Verständnis für deren Einstellung.
Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!
Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!
Das Urteil bezieht sich auf RASSEN. Sagst Du selber. Und Kampfhund ist keine Rasse. Sagst Du selber. Vielmehr ist es ein Ueberbegriff, ein Sammelbegriff für "gefährlich". Ich würde es als ueberaus leichtsinnig ansehen, sich auf dieses Urteil zu verlassen. Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.
Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!
Das Urteil bezieht sich auf RASSEN. Sagst Du selber. Und Kampfhund ist keine Rasse. Sagst Du selber. Vielmehr ist es ein Ueberbegriff, sozusagen ein Sammelbegriff für "gefährlich". Ich würde es als ueberaus leichtsinnig ansehen, sich auf dieses Urteil zu verlassen.
Wer heute noch nicht begriffen hat, das Listenhunde rechtlich gesehen nicht mehr mit anderen Rassen gleichzusetzen sind ist schon arg blauäugig...
Und wie gesagt, was hilft es einem, wenn man zwar Recht hat, dafür aber dann einen Nachbarschafts- oder Vermieterkrieg führt
Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!
Naja, im Urteile verstehen wart ihr noch nie gut
Lassen wir es also..
Ach, nur eins noch
Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund ...
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund ...
Naja, im Urteile verstehen wart ihr noch nie gut
Lassen wir es also..
Ach, nur eins noch
Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.
Ok, ich wünsche dann jedem viel Erfolg, der bei der Vertragsunterzeichung seinem Vermiter erzählt, er habe nen Dackel und dann mit nem Pit einzieht und sich dann auf das Urteil verlässt
Darf die Person dann im Zweifelsfall den Hund bei dir abgeben oder bei dir einziehen?
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Hallo!
Wir sind auch erst kürzlich umgezogen und bei uns steht im Mietvertrag "Der mitgebrachte Hund ist als Haustier erlaubt", ohne irgendwas von Widerrufsrecht. Muss aber auch sagen, ich komme erstens aus Österreich und es ist ein Privatvermieter, der zum Glück von Rasselisten nicht viel hält...
Nicht zu früh freuen!
Es geht hier um Formulierungsklauseln im Mietvertrag.
Selbstverständlich dürfen Vermieter weiterhin Hundehaltung verbieten!
Und selbstverständlich muss der Vermieter über eine Hundehaltung informiert werden!
Der Passus mit dem nicht informiert werden bezieht sich auf...