Vermieter dürfen nicht bestimmte Hunderassen verbieten

  • 29. April 2024
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UND es geht in dem Urteil vorallem um die "Größe" des Hundes - NICHT um eine (vermutete) Gefährlichkeit, Belästigung der anderen Mieter o.ä. .... und da hat man mit einem Soka evtl. sehr wohl ein Problem :sauer: (denn besonders Groß oder Laut sind sie ja i.d.R. nicht ;) )
 
Ich habe das Urteil so verstanden, als sei "artgerechte Tierhaltung" kein Kriterium dafür, welche Hundegroesse nun erlaubt ist. Weill es den Vermieter nämlich nichts angeht, ob Hund xy artgerecht gehalten wird oder nicht.

Ich habe es weiterhin so verstanden, als ginge die Hundehaltung den Vermieter sehr wohl etwas an, sobald mietrechtliche Belange tangiert werden. Etwa: Hund frisst sich durch die Wände. Hund bellt ununterbrochen. Hund stoert/ängstigt die Nachbarn.

Sprich: Der Vermieter kann bestimmte Hundegroessen/Hunderassen sehr wohl verbieten, es muss es nur korrekt begründen.
 
Soweit ich weiß gibt es doch auch Urteile (find sie grad auf die schnelle nicht),wo es heißt das sogenannte Listenhunde nicht geduldet werden müssen wenn auch bloß eine Mietpartei angst vor dem Hund hat. Egal ob der Hund/die spezielle Rasse vorher erlaubt war.
 
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