Tierhaltung Vermieter darf bestimmte Hunderassen nicht verbieten

  • 29. April 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das hört sich zwar prima an, aber so ein Urteil hat auch immer eine Kehrseite.

Wahrscheinlich wird das wieder dazu führen, dass noch mehr Vermieter gleich generell die Hundehaltung verbieten, und das dürfen sie ja.

Mit so etwas erweist man sich in meinen Augen einen Bärendienst und ruhig wird es in diesem Mietverhältnis mit Sicherheit nicht werden.
Leider lässt sich das meist nicht weiter verfolgen. Ich würde aber wetten, dass nun fieberhaft nach einem anderen Grund gesucht wird den Mieter gleich ganz los zu werden.
 
Aber die Alternative wäre ja, dass jeder Vermieter willkürlich entscheiden dürfte ob ich meinen Hund in der Wohnung weiter halten darf oder nicht. 10 kg sind noch in Ordnung, wenn mein Mixwelpe später aber 12kg wiegen sollte muss ich ausziehen?
Ich finde dieses Urteil gut.
 
Ich habe ja nichts gegen das Urteil als solches, aber die Folgen sind meist schlimmer als das was man damit erreicht.

Wenn man generell sagen würde "Hundehaltung ist zu erlauben"/"gehört zur normalen Lebensweise", so wie es ja inzwischen bei Katzen ist (sofern sie nicht gerade Freigänger sind und die Nachbarn belästigen), das wäre ein Durchbruch.

In diesem Fall hier kann/könnte sich der Vermieter evtl. (keine Ahnung ob es so ist) mit einem kleinen Hund anfreunden, bei großen Hunden hat er eine Aversion.
Diese Aversion (wenn es denn so ist) wird er auch nach dem Urteil nicht ablegen und Ruhe wird bestimmt nicht einkehren.
Vielleicht hätte es schon gereicht dem Vermieter im Vorfeld eine Bestätigung zukommen zu lassen, dass man selbst und Hund Haftpflicht versichert ist und falls es zu Schäden durch die Nutzung mit Hund kommt, diese übernommen werden.

Das sind aber alles Spekulationen - ich sehe eben nur auch die negative Seite und - noch viel wichtiger - ich habe schon einige abartig versiffte Wohnungen nach Hunde-/Katzenhaltung gesehen. Da musste der Putz von den Wänden und der Estrich vom Boden geholt werden, weil alles von Urin und Kot durchtränkt war. Da waren Kratzer an den Türen oder abgekaute Fußleisten/Türrahmen noch harmlos.
 
Vor allem schützt dich dieses Urteil nicht vor der Tatsache, dass es gebügt, wenn andere Mietparteien eine generelle/unbegründete Angst vor Hunden haben und dieser einer bestimmten Rasse angehört. Dagegen schützt nur, wenn man vom Vermieter eine schriftliche Erlaubnis zur Haltung dieser Rasse hat.
 
Klar kann es sein das dieser und auch andere Vermieter die Hundehaltung jetzt ganz untersagen. Aber was hättet ihr denn getan wenn ihr in einer Wohnung lebt in der Hundehaltung erlaubt ist und eines schönen Tages kommt euer Vermieter um die Ecke und sagt "sorry, der Hund ist zu groß, der muss weg". Den Hund abgeben? Umziehen ist auch nicht immer so einfach, find mal mit großem Hund auf die schnelle ne Wohnung... Und ich glaube nicht das dass nur an ruinierten Wohnungen nach Hundehaltung liegt sondern auch daran dass Hunde und zunehmend auch Kinder einfach nicht gern gesehen sind.

Das es mit bestimmten Rassen immer noch möglich ist ratzfatz die Wohnung zu verlieren steht auf einem anderen Blatt. Finde ich auch ne riesen Sauerei. Aber da müssen sich doch nicht jetzt alle Hunde über 15 kg dazu gesellen.
 
Klar kann es sein das dieser und auch andere Vermieter die Hundehaltung jetzt ganz untersagen. Aber was hättet ihr denn getan wenn ihr in einer Wohnung lebt in der Hundehaltung erlaubt ist und eines schönen Tages kommt euer Vermieter um die Ecke und sagt "sorry, der Hund ist zu groß, der muss weg". Den Hund abgeben? Umziehen ist auch nicht immer so einfach, find mal mit großem Hund auf die schnelle ne Wohnung... Und ich glaube nicht das dass nur an ruinierten Wohnungen nach Hundehaltung liegt sondern auch daran dass Hunde und zunehmend auch Kinder einfach nicht gern gesehen sind.

Das es mit bestimmten Rassen immer noch möglich ist ratzfatz die Wohnung zu verlieren steht auf einem anderen Blatt. Finde ich auch ne riesen Sauerei. Aber da müssen sich doch nicht jetzt alle Hunde über 15 kg dazu gesellen.

Ist die Hundehaltung erlaubt und der Vermieter meint irgendwann mal, "sorry, der Hund ist zu groß, der muss weg", kann er das nicht mehr verlangen. Denn nach einer gewissen Zeit wäre das sogar ein Verstoss gegen das TschG, da der Hund ja eine Bindung zu seinen Menschen aufgebaut hat.
Er kann sogar auch einen Hund nach einer gewissen zeit nicht mehr verbieten, wenn man sich vorher keine Erlaubnis von ihm geholt hat und er davon wusste. Da greift das Duldungsrecht ein.
Manche Vermieter werden dann versuchen, einen anderen grund zu finden, aber bleibt man selbst ruhig, wird er in den allermeisten Fällen keinen Erfolg haben und man guckt sich halt bei zufälligen Begegnungen nicht mehr an.
 
Von diesem Duldungsrecht hab ich schon mal gelesen. Dachte aber das gilt eher für nicht gemeldete aber dem Vermieter bekannte menschliche Mitbewohner!?
 
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