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„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"
Ist das jetzt ungeschickt formuliert oder wollen die damit tatsächlich sagen dass sie ihrer Meinung nach niedrigere Standards zu erfüllen haben als andere Tierhalter?„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"
Um es aber an dieser Stelle nocheinmal zu betonen, so reden wir hier von Mindestanforderungen. Denn auch für Tiergärten gibt es immer wieder Situationen, wo es darum geht Haltungslösungen zu schaffen, z.B. im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, oder aus Quarantänegründen.. Auch diese suboptimalen Verhältnisse müssen unserer Ansicht nach bedacht werden, und deshalb darf sich eine Gesetzesgrundlage nicht an wünschenswerten Verhältnissen, oder Schauanlagen orientieren.Bei Mindestanforderungen geht es nicht um eine angestrebte Tierhaltung, als vielmehr um eine Haltung, bei deren Unterschreitung Tiere zu leiden haben.
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Ich finde das wirklich nicht viel, und gut, dass es verbessert wurde. Ich verstehe natürlich auch das Problem, dass evtl. wegen ein paar m² teure Umbauten nötig werden, aber verstehe bzw. akzeptiere nicht die Einstellung, dass diese Mindestanforderungen für eine TS-Einrichtung nicht gelten sollten.
Nein, die Alternative kann natürlich nur sein, die Tiere werden herausgeholt und kommen in eine Haltung, die die Mindestanforderungen erfüllt.
Ein Gnadenhof ist eine Unterbringung auf Dauer, die kann und darf einfach nicht unterhalb von Mindeststandards sein.
Wenn man nicht vergrößern kann oder will, muss man halt weniger Tiere halten, dann passt es ja wieder. Wenn ein Affengehege von 75 m² gefordert wird, ergibt sich das ja wohl aus der Art und Zahl der gehaltenen Affen. Dann muss man halt so viele abgeben, dass das vorhandene Gehege für die Verbleibenden nach den neuen Bestimmungen ausreicht. So what?
Ist das jetzt ungeschickt formuliert oder wollen die damit tatsächlich sagen dass sie ihrer Meinung nach niedrigere Standards zu erfüllen haben als andere Tierhalter?„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"
Hab da allerdings mal ´ne Gegenfrage!
Wer finanziert die nötigen Umbauten, ggf. Erweiterungen und wo kommen die beschlagnahmten Tiere hin, wenn der Gnadenhof sie nicht mehr nimmt/nehmen kann?