Asel - Zu teure Auflagen: Gnadenhof schränkt Tierhaltung ein

  • 11. Mai 2024
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„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"

Ist das jetzt ungeschickt formuliert oder wollen die damit tatsächlich sagen dass sie ihrer Meinung nach niedrigere Standards zu erfüllen haben als andere Tierhalter? :verwirrt:
 
„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"
Ist das jetzt ungeschickt formuliert oder wollen die damit tatsächlich sagen dass sie ihrer Meinung nach niedrigere Standards zu erfüllen haben als andere Tierhalter? :verwirrt:


Mit dem Spruch wird er sich jedenfalls keine Freunde gemacht haben. Weltfremd ist die Aussage noch dazu. "Alle anderen nutzen die Tiere aus, wir sind die Guten. Und deshalb haben für uns niedrigere Standards zu gelten." :unsicher:
 
Na klasse.

Weil ich Tierschutz betreibe, ist es reine Schikane, wenn ich die Tierschutzbestimmungen einhalten soll.
Und immerhin geht es den beschlagnahmten Tieren, die ich aufgenommen habe, besser als dort, von wo sie beschlagnahmt wurden. Also was will man noch?

Tolle Einstellung.
 
Hab da allerdings mal ´ne Gegenfrage!

Wer finanziert die nötigen Umbauten, ggf. Erweiterungen und wo kommen die beschlagnahmten Tiere hin, wenn der Gnadenhof sie nicht mehr nimmt/nehmen kann?
 
Ich kann nur Tiere aufnehmen wenn ich diese auch ordentlich versorgen kann, geht es nicht muss man es lassen. Auch wenn die finanziellen Mittel eben nicht ausreichen.
Ob das hier tatsächlich der Fall ist, weiß ich nicht..ich kenne den Hof nicht ob die Affen so schlecht untergebracht sind wie das Amt der Meinung ist. Möglicherweise leben die Tiere dort ganz gut.

Wohin die Tiere kommen...nun das ist dann das Problem vom Amt .
 
Das Problem ist ja, dass die Unterbringung nach dem NEUEN Säugetiergutachten zu klein ist. Nach dem vorherigen Gutachten waren die Gehege doppelt so groß wie vorgeschrieben. Den Frust darüber kann ich durchaus nachvollziehen. Nur sich dann hinzustellen und eine Extrawurst zu verlangen, mit einer derartigen Begründung (wir sind schließlich die Guten, die anderen beuten die Tiere nur aus)... da hört bei mir das Verständnis auf.
 
Ich zitiere dazu mal den Verband der Zootierpfleger zu der Überarbeitung des alten Säugetiergutachtens:

Um es aber an dieser Stelle nocheinmal zu betonen, so reden wir hier von Mindestanforderungen. Denn auch für Tiergärten gibt es immer wieder Situationen, wo es darum geht Haltungslösungen zu schaffen, z.B. im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, oder aus Quarantänegründen.. Auch diese suboptimalen Verhältnisse müssen unserer Ansicht nach bedacht werden, und deshalb darf sich eine Gesetzesgrundlage nicht an wünschenswerten Verhältnissen, oder Schauanlagen orientieren.Bei Mindestanforderungen geht es nicht um eine angestrebte Tierhaltung, als vielmehr um eine Haltung, bei deren Unterschreitung Tiere zu leiden haben.



Es handelt sich also bei diesem Gutachten, wie könnte es auch anders sein, um Mindestanforderungen, die durchaus noch suboptimal sind. Dass diese verbessert wurden, kann man doch nur begrüßen, oder?

Ich weiß natürlich nicht, welche und wie viele Affen dieser Gnadenhof hält. Ich habe interessehalber das alte Gutachten von 1996, dessen Anforderungen man um das Doppelte übertraf, angeschaut und die damaligen Anforderungen für ein paar Affenarten exemplarisch herausgesucht, und mit den Anforderungen des neuen Gutachtens verglichen.

Kapuzineraffen hatten nach dem alten Gutachten Anspruch auf je 16 m² Innen- und Außengehege von 3 m Höhe pro Familiengruppe / Verband.
Jetzt stehen ihnen mindestens 15 m² innen und 25 m² außen bei je 3 m Höhe für max. 5 Tiere zu und jeweils weitere 2 m² innen und außen für jedes weitere Tier.

Meerkatzengruppen bis 5 Tieren standen innen 10 m² , 2 m hoch, und außen 25 m² von 2,5 m Höhe zu, plus für jedes weitere Tier 1,5 m² innen und 2 m² außen.
Jetzt sind es innen und außen jeweils 33 m² bei 3 m Höhe für bis zu 5 Tiere, plus jeweils 3 m² pro weiteres Tier.

Gibbons hatten für 2 - 4 Tiere Anspruch auf 25 m² Außengehege, das 8 m lang und 3,5 m hoch sein musste, und immerhin 8 m² für jedes weitere Tier. Innengehege entsprechend.
Jetzt haben sie pro Familie Anspruch auf insgesamt 100 m², davon außen min. 50 m² bei 4 m Höhe, und min. 9 m Länge, und innen min. 30 m².

Ich finde das wirklich nicht viel, und gut, dass es verbessert wurde. Ich verstehe natürlich auch das Problem, dass evtl. wegen ein paar m² teure Umbauten nötig werden, aber verstehe bzw. akzeptiere nicht die Einstellung, dass diese Mindestanforderungen für eine TS-Einrichtung nicht gelten sollten.
 
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Ich finde das wirklich nicht viel, und gut, dass es verbessert wurde. Ich verstehe natürlich auch das Problem, dass evtl. wegen ein paar m² teure Umbauten nötig werden, aber verstehe bzw. akzeptiere nicht die Einstellung, dass diese Mindestanforderungen für eine TS-Einrichtung nicht gelten sollten.

Ist ja grundsätzlich richtig, aber sie müssen finanziell und vom Platz her auch realisiert werden können.
Die Alternativ wäre, die Tiere bleiben dort, wo sie es noch (deutlich) schlechter haben und eigentlich raus sollen/müssen.

Da sollten sich wohl alle noch mal an einen Tisch setzen und nach Lösungen suchen.

In jedem Fall Lösungen zu Gunsten der Tiere.
 
Nein, die Alternative kann natürlich nur sein, die Tiere werden herausgeholt und kommen in eine Haltung, die die Mindestanforderungen erfüllt.

Ein Gnadenhof ist eine Unterbringung auf Dauer, die kann und darf einfach nicht unterhalb von Mindeststandards sein.
 
Ich kann den Frust der Betreiber insofern verstehen, als sie offenbar schon seit Längerem sichergestelte Exoten unentgeltlich aufnehmen.

Wenn man im Gegenzug von einem (anderen) Amt dann "zusätzliche" Auflagen aufgedrückt kriegt, wirkt das auf der menschlichen Ebene "nicht nett" und frustriert den Betroffenen sicherlich. Lässt vielleicht auch an "Schikane" denken.

Aber natürlich sind Ämter keine Menschen und arbeiten nur Verwaltungsvorgänge ab... Und wenn sich die Tierschutzrichtlinien ändern, gilt das eben - und das ist ja auch richtig so - für alle Tierhalter, und es ist auch prinzipiell gut, wenn das umgesetzt wird.

Auf eine Verschonung zu hoffen, weil man ja Tierschützer sei, ist allerdings auch mMn der falsche Ansatz.

Aber vielleicht läge ja ein wenig Unterstützung zur Erfüllung der Auflagen im Bereich des Möglichen, wenn man von offizieller Seite die Hilfe des Gnadenhofs sonst gern in Anspruch nimmt... - fände ich durchaus fair, ist aber wohl eine etwas naive Hoffnung.
 
Nein, die Alternative kann natürlich nur sein, die Tiere werden herausgeholt und kommen in eine Haltung, die die Mindestanforderungen erfüllt.

Ein Gnadenhof ist eine Unterbringung auf Dauer, die kann und darf einfach nicht unterhalb von Mindeststandards sein.

Wenn aber die Anforderungen sinch von jetzt auf gleich ändern und vorher noch entsprochen haben, dann ist es tatsächlich nur fair gemeinsam Lösungen für die Verwirklichung der neuen zu suchen und einen längeren Zeitraum dafür zu veranschlagen.
Ich finde es auch zuviel verlangt, das alles gleich unmsetzen zu müssen, vor allem weil Gnadenhöfe i.d.R. sowieso kaum Geld übrig haben und die Haltung bis vor Kurzem ja dem Standart nach noch als Artgemäß bescheinigt worden war.

...
 
Nun ja, was heißt von jetzt auf gleich. Es gibt immer einen Zeitpunkt, ab dem neue Regelungen gelten, und es gibt, wenn etwas geändert werden muss, i.d.R. Übergangsfristen. Hier wurde dem Gnadenhof ein halbes Jahr eingeräumt. Ob das angemessen oder zu knapp ist - keine Ahnung. Wir wissen ja nicht, wie viele und wie umfängliche Umbauten nötig wären. Die Rede ist explizit vom Affengehege.

Fakt ist aber, dass die Betreiber nicht eine zu kurze Übergangsfrist monieren, sondern es für Schikane halten, dass sie die neuen Bestimmungen überhaupt erfüllen sollen.

Wenn man nicht vergrößern kann oder will, muss man halt weniger Tiere halten, dann passt es ja wieder. Wenn ein Affengehege von 75 m² gefordert wird, ergibt sich das ja wohl aus der Art und Zahl der gehaltenen Affen. Dann muss man halt so viele abgeben, dass das vorhandene Gehege für die Verbleibenden nach den neuen Bestimmungen ausreicht. So what?
 
Wenn man nicht vergrößern kann oder will, muss man halt weniger Tiere halten, dann passt es ja wieder. Wenn ein Affengehege von 75 m² gefordert wird, ergibt sich das ja wohl aus der Art und Zahl der gehaltenen Affen. Dann muss man halt so viele abgeben, dass das vorhandene Gehege für die Verbleibenden nach den neuen Bestimmungen ausreicht. So what?

Das machen sie ja dann jetzt auch, wenn ich es richtig verstanden habe.

Aber es stimmt natürlich, die Regeln müssen auch für den TS gelten, mit gewissen Zugeständnissen an die Zeit in der die Auflagen zu erfüllen sind.
Zumindest dass man nach und nach, aber stetig, darauf hin arbeitet.
Vorrangig bei Exoten und Tieren, die viel oder möglicherweise sogar die ganze Zeit im Käfig verbringen, sollte man auch selber schon darum bemüht sein, dass ihr Habitat stimmt.
Sich da ganz da raus ziehen wollen, mit dem Argument: Wir sind ja die Guten! finde ich auch nicht okay.


Ich kann zwar gut verstehen, dass man den Bestand dann verkleinern will, weil man nicht in der Lage ist die Auflagen zu erfüllen, aber die Aussage auf die Forderung liest sich für mich recht unreif, wie eine Trotzreaktion.
Als ob man dem Vet.-Amt damit eins auswischen wollte, wenn es nicht von der Unerlässlichkeit an die Mindestanforderungen abrückt.

...
 
Die praktische Arbeit wird reduziert um vermehrt politisch und gesellschaftlich zu wirken.
Der Verein fühlt sich seit Jahren der Schikane einiger Behörden ausgesetzt.
???
Irgendwie finde ich die Statements des Vereins schräg und sehr ideologisch.
Es genügt nicht nur der gute Wille damit man als Gnadenhof anerkannt wird.
 
„Uns rechtlich mit offenkundig tierfeindlichen, rein materiell oder aus privatem Eigennutz motivierten Privathaltern, Zoos und Tierparks und etc. gleichzusetzen und uns und viele andere Tierschutzeinrichtungen mit den gleichen Regularien zu belegen, kann von der Öffentlichkeit so nicht nachvollzogen werden...“, schreibt der Tierschutzverein Artenreich auf seiner Internetseite"
Ist das jetzt ungeschickt formuliert oder wollen die damit tatsächlich sagen dass sie ihrer Meinung nach niedrigere Standards zu erfüllen haben als andere Tierhalter? :verwirrt:

Das habe ich mich auch gefragt.

Dass ein Tierheim oder Gnadenhof materiell und personalmaeßig nicht die Betreuung und Ausstattung bieten kann wie ein Privathalter ist klar. Aber dass sie selbst unter Zoos und Tierparks liegen wollen, wo ja nun wirklich nur die aller minimalsten Grundbeduerfnisse abgedeckt werden, macht mir Sorgen.
 
Hab da allerdings mal ´ne Gegenfrage!

Wer finanziert die nötigen Umbauten, ggf. Erweiterungen und wo kommen die beschlagnahmten Tiere hin, wenn der Gnadenhof sie nicht mehr nimmt/nehmen kann?

Ich denke es geht nicht darum, dass man es schlecht findet, dass neue Auflagen einem Gnadenhof das Leben schwer machen. Klar, da fuehlt jeder mit und man wuenscht dem Hof dass er genug Spenden erhaelt.

Es geht eher darum dass sie Aussage nicht lautete "Wir koennen die neuen Anforderungen nicht erfuellen (weil wir dafuer mehr Geld brauchen)", sondern "Wir wollen sie gefaelligst nicht erfuellen muessen."

Tierschutzrechtliche Standards muessen sein. Die zugunsten des Tierschutzes abzuschaffen waere absolut paradox. Wer die nicht erfuellen kann, der kann keinen Gnadenhof haben und fuer die Tiere muessen andere Loesungen gefunden werden.
 
Was ich vor allem nicht verstehe ist, dass man sich mit diesem Statement (das sowieso unrealistisch ist. Die Standards gelten und wenn sie nicht eingehalten werden, wird halt beschlagnahmt) an die Oeffentlichkeit wendet - und nicht mit einem Hilferuf.

Neue Regelungen zugunsten der Tiere sollte jeder Tierschutzverein begrueßen. Wenn einen das vor finanzielle Unkosten stellt ist das natuerlich bloed. Aber dann wuerde ich am naechsten Tag beim Buergermeister vorstellig werden und fragen, wie er seine Mitverantwortung sieht. Und dass bei all der Aufnahmen von Exoten aus Beschlagnahmungen jetzt eine Unterstuetzung angebracht waere. Gleichzeitig koennte man einen Aufruf in der Zeitung starten: Man braucht Geld, Materiel und ein paar helfende Haende.
 
Das wäre auf jeden Fall der sinnvollere Weg gewesen, anstatt in vorpubertäres Trotzverhalten zu verfallen.

...
 
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