Vermieter dürfen nicht bestimmte Hunderassen verbieten

Noxpit

KSG - Abteilung Österreich
10 Jahre Mitglied
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Vermieter klagte dort erfolglos, weil ihm das Tier eines Mieters zu groß war.

 
  • 29. April 2024
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Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen :sauer: - da geht es ja nicht "nur" um die Größe, sondern auch um die - angebliche - Gefährlichkeit ...
und schon einige gegenteilige Urteile :sauer:
 
ich bin 2005 einfach ausgezogen deswegen.
Ich hatte bei der Besichtigung und beim Unterschreiben mit extra das okay geholt dass Hunde gehalten werden dürfen.
Meine damalige Colli/Schäferhund-Hündin war denen dann auch "zu groß", dabei hatte sie nur Kniehöhe.

"Wir haben Ihnen das nur erlaubt, weil wir dachten sie holen sich einen Dackel, oder etwas in der Größe eben" -.-

Da sie mir nix konnten, haben sie es mir eben mit täglichem Terror schwer gemacht.
Da bin ich dann mit Hund ausgezogen :p
 
Vorsicht!!

sogenannte "Kampfhunde" dürfen sehr wohl verboten werden...:(






leider gibt es da immernoch Unterschiede...:(:sauer:
 
ich vermute mal das bis anhin eher tolerante vermieter, die doch bestimmte hunden erlaubt hätten, jetzt einfach auf hundelos übergehen.
 
ich vermute mal das bis anhin eher tolerante vermieter, die doch bestimmte hunden erlaubt hätten, jetzt einfach auf hundelos übergehen.

Bleibt ihnen ja nix über, wenn sie nicht plötzlich statt des abgesprochenen Chis nen Berhardiner in der Wohnung haben wollen...

Wobei ich auch nicht ganz verstehe, was es für den Vermieter ausmacht, ob nun ein großer oder kleiner Hund in der Wohnung lebt, wichtiger ist doch, dass er nicht kläfft und die Fußleisten und Wände nicht annagt...
 
Da sie mir nix konnten, haben sie es mir eben mit täglichem Terror schwer gemacht.
Da bin ich dann mit Hund ausgezogen :p

Und das Problem sehe ich eben aus. Wenn ein Vermieter partout keinen z.B. Kampfi in seinem Haus haben will, dann wird er schon dafür sorgen (immerhin ist es ja auch SEIN Haus ;)). Recht haben und friedlich leben können sind manchmal eben doch zweierlei paar Schuhe ... Vermutlich könnte man irgendwie klagen oder sonst wie dagegen angehen - aber wer will das in der Regel.
 
ich vermute mal das bis anhin eher tolerante vermieter, die doch bestimmte hunden erlaubt hätten, jetzt einfach auf hundelos übergehen.

Geh mal davon aus. Mein Vater wird ab nächstem Jahr auch wieder Wohnraum zur Verfügung stellen - und wir diskutieren heiss, ob Hundehaltung generell erlaubt sein wird, oder nicht (bei bekannten Personen mit bekannten Hunden wäre das sicher kein Problem). In den jetzigen Wohnungen im Haus (2 Stück) ist es das nicht.

Meine Eltern sind übrigens selber Hundehalter, haben also kein generelles Problem mit Hunden. ;)

Als Mieterin ärgere ich mich über generelle Verbote und habe auch schon arge Nachteile dadurch gehabt. Wenn ich mir die Vermieterseite ansehe, habe ich zum Teil Verständnis für deren Einstellung.
 
In meinem Mietvertrag steht drin:
"Die Haltung von American Bulldog "Bones" ist erlaubt".
 
Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen

Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!
 
Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen

Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!

Du widersprichst Dir.

Das Urteil bezieht sich auf RASSEN. Sagst Du selber. Und Kampfhund ist keine Rasse. Sagst Du selber. Vielmehr ist es ein Ueberbegriff, ein Sammelbegriff für "gefährlich". Ich würde es als ueberaus leichtsinnig ansehen, sich auf dieses Urteil zu verlassen. Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.
 
Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen
Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!

Du widersprichst Dir.

Das Urteil bezieht sich auf RASSEN. Sagst Du selber. Und Kampfhund ist keine Rasse. Sagst Du selber. Vielmehr ist es ein Ueberbegriff, sozusagen ein Sammelbegriff für "gefährlich". Ich würde es als ueberaus leichtsinnig ansehen, sich auf dieses Urteil zu verlassen.


Wer heute noch nicht begriffen hat, das Listenhunde rechtlich gesehen nicht mehr mit anderen Rassen gleichzusetzen sind ist schon arg blauäugig...
Und wie gesagt, was hilft es einem, wenn man zwar Recht hat, dafür aber dann einen Nachbarschafts- oder Vermieterkrieg führt:rolleyes:
 
Würde ich mich im Fall eines Sokas aber nicht drauf verlassen

Was genau verstehst du an dem wort RASSE nicht ?
Ich wüsste nicht das SoKa eine Rasse ist noch das Kampfhund eine Rasse ist...
Insofern ist das Urteil selbstverständlich auch darauf anzuwenden....und das ist GUT so.. !!

Nein, ist es nicht.
Hier ist das Originalurteil:
, wo findest du da die Aussage, dass die Rasse völlig egal ist"?
 
Naja, im Urteile verstehen wart ihr noch nie gut ;)
Lassen wir es also..

Ach, nur eins noch

Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.

Meine Oma lebte GESTERN auch noch :D
 
Magst Du uns Unwissenden den Passus mal zitieren, in welchem steht, dass ein Vermieter generell jede Hunderasse in seinen Wohnungen dulden muss?
 
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund ...

Im Uebrigen halte ich diese Schlussfolgerung des Mieterbundes aufgrund dieses Urteils für falsch und irreführend.
 
Vermieter müssen bei ihren Mietern Hunde aller Rassen akzeptieren, solange Hundehaltung nicht generell im Mietvertrag verboten ist. Das sagt der Deutsche Mieterbund ...

Im Uebrigen halte ich diese Schlussfolgerung des Mieterbundes aufgrund dieses Urteils für falsch und irreführend.

Mir erschließt sich diese Folgerung aus diesem Urteil auch nicht.
 
Naja, im Urteile verstehen wart ihr noch nie gut ;)
Lassen wir es also..

Ach, nur eins noch

Es gibt zu viele Urteile, die sich just darauf beziehen, dass der Vermieter die Haltung von Kampfhunden auch dann nicht dulden muss, wenn er Hundehaltung explizit erlaubt.
Meine Oma lebte GESTERN auch noch :D


Ok, ich wünsche dann jedem viel Erfolg, der bei der Vertragsunterzeichung seinem Vermiter erzählt, er habe nen Dackel und dann mit nem Pit einzieht und sich dann auf das Urteil verlässt:unsicher:

Darf die Person dann im Zweifelsfall den Hund bei dir abgeben oder bei dir einziehen?;)
 
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