siwash
10 Jahre Mitglied
Unschuldsvermutung[/URL].
die da besagt, sinngem. :
jeder der einer straftat bezichtigt wird,ist solange unschuldig bis ihm die tat nachgewiesenist.
der nachweis hier, lieber klaus,ist jedoch auch ohne das unabdingbare verfahren erbracht.und zwar spät. seit der übernahme und begutachtung des ersten schwunges viecher und ihres zustandes plus des besehenen unterbringungschaos.
ich greife damit zwar der rechtsstaatlichen verurteilung vor, da hast du recht.
doch es ist etwas anderes, ob ich behaupte da quält einer tiere, ohne jegl beweis-oder ob ich es behaupte und die beweise dazu liegen dergestalt vor, daß ein jeder richter etc, der so richten würde, wie es das stgb fordert,ohne umweg zum selben ergebnis kommen würde.
tatsache jedoch ist: es wird gerichtet, wie es grad beliebt.somit kann eine frau p,eine frau b etc nach wie vor um so eine verurteilung herumkommen.da aber mach ich nicht mit.
ich schwinge mich,um dir zuvorzukommen,nicht zum richter auf.ich verweise nur auf beweisbare fakten,die längst ausreichen,und sage das, was unser staat aus div. gründen eben meist nicht sagt.diese recht nehme ich mir,da "fehlurteile" auch in meinem namen,da im namen des volkes....ghetätigt werden und ich es als mein grundrecth ansehe, ion MEINEM namen zu sagen,daß "diei nicth in meinem namen sprechen".
Ein Forum (und sei es mit noch so engagierten Tierschützern besetzt) mit seinen subjektiven Meinungen ist für mich hier kein Maßstab.
das "subjektiv" ist eher an amtsseite anzulegen.das weisst du sehr genau.
Und meines Wissens ist Frau P. aus Vitzeroda bislang wegen Tierschutzstrafbestände weder angeklagt, geschweige denn verurteilt worden.
angeblich ligen dem wartburgkreis schon lange dokumente vor,die angeblich belegen,daß frau p die tierhaltung(ob nun überhaupt oder hunde entzieht sich meiner kenntnis) gesetzlich schon längst untersagt ist.
hier nun wundert deutlich,daß scheinbar überlgt wird oder angestrebt wird, ihr die hundehaltung zu untersagen.
wieder ein fall von "haben wir nciht gewusst,weil die unterlagen vom praktikanten inden falschen schrank gelegt wurden"
zusammenfassend ist jedenfalls erlaubt zu sagen,daß die amtsaussagen und die amts-tatsächlichen-taten überaus weit differieren.wie immer.ebenso was sie angeblich wissen und wasnicht,wenn die kuh aufm eis ist.
fakt ist,sie müssen von den bmt unterlagen aus 1996 wissen.das war schon schlappe 2 jahre nach einzug von frau p indie kaserne.
dann gabs mitte 07 einen gesetzlichen aufnahmestopp des vets B. nicht grundlos.dann dauerts was,und wo keinrichter da kein kläger. so erklärts ja auch die vet K.,im frühjahr 10 nach dem motto:.genehmigt hab ich nix (weil ich sowas gar nicht genehmigen darf,kann man zw den zeilen lesen,wenn man will),aber is eh wurscht,jahrelang hats kein schwein interessiert,(zw den zeilen:was mir ganz recht war),und überhaupt brauchen wir solche läden.
das von einer amtsvet.die sich mit dem garantengutachten oder mit dem Schriftsatz eines oberstaatsanwaltes zur strafbarkeit ihres berufsstandes wahrscheinlich das kklo tapeziert hat.mit den zeilen zurwand hin wohlbemerkt. sonst hätt sie es nämlich mal gelesen.
Es steht Dir natürlich frei, dies nachzuholen.
Grüße Klaus