siwash
10 Jahre Mitglied
was den stachler angeht, der ist mW im anhang A der artschVO.sowohl erwerb als auch veräusserung müssen genehmigt werden. die sind zwar winterhart glaub ich aber die haltung ist nicht einfach.weder die umzäunung geht mit ein paar brettern, was ja frau p´s material ausmachte, noch ist das tier mit schlachtabfällen zufrieden.nettes obstund gemüse muss es schon sein,dazu,ums tiergerecht zu halten,höhlen und gangbaumöglichkeiten etc.
hat inzw irgendjemand infos, ob die ta-aussage, frau p hätte schon jahrelang ein amtliches tierhalteverbot, korrekt ist?
gr
hat inzw irgendjemand infos, ob die ta-aussage, frau p hätte schon jahrelang ein amtliches tierhalteverbot, korrekt ist?
gr