@Podifan
Ich habe mich eben nicht auf ein einzelndes Bundesland bezogen, sondern von Anfang an darauf hingewiesen, dass fast jede LHVO den Passus "Hund der beißt/jagdt/hetzt/tötet = gefährlicher Hund" drin hat. Du warst derjenige, der aufgrund der Regelung in Niedersachsen das Ganze als lächerlich/absurd hingestellt hat und die "Gefährlichkeit" mal so komplett negierst und es nicht mal zugeben willst, dass ein jagender/hetzender/tötender Hund für die Beute, die er jagdt/hezt/beißt/tötet eine Gefahr darstellt.
Niedersachsen ist wohl das einzige Bundesland, dass explizit eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" fordert - alle anderen Bundesländer haben den schwammigen Passus drin, dass man Hunde eben so zu Führen und Halten hat, dass für Mensch und Tier keine Gefahr ausgeht. Das ein jagender Hund ncht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Lebewesen in seinen Dunstkreis darstellt, hat hier niemand behauptet, jedoch angeführt, dass er eben sehr wohl eine Gefahr für seine Beute ist und die (meisten) Gesetze eben keine Ausnahmen vorgesehen haben.
DA habe ich Bremen eben mit angeführt, weil ich es eben von Bremen sicher weiß, dass da sehr wohl der Verteidigungsfall von Hund und Halter erwähnt wird.
Es ist diese Blauäugigkeit, mit denen an die Gesetze herangegangen wird, weil von Prinzip her schon jede LHVO das Potenzial hat, ratzfatz jeden Hund zu einem "gefährlichen Hund" zu machen. Selbst beim niedersächsichen Passus steht eben nicht, dass alle im Passus aufgeführten Merkmale erfüllt sein müssen, sondern einfach Merkmale, die einen Hund zum gefährlichen Hund machen, bzw. die eine Überprüfung nach sich ziehen.
Ich habe mich eben nicht auf ein einzelndes Bundesland bezogen, sondern von Anfang an darauf hingewiesen, dass fast jede LHVO den Passus "Hund der beißt/jagdt/hetzt/tötet = gefährlicher Hund" drin hat. Du warst derjenige, der aufgrund der Regelung in Niedersachsen das Ganze als lächerlich/absurd hingestellt hat und die "Gefährlichkeit" mal so komplett negierst und es nicht mal zugeben willst, dass ein jagender/hetzender/tötender Hund für die Beute, die er jagdt/hezt/beißt/tötet eine Gefahr darstellt.
Niedersachsen ist wohl das einzige Bundesland, dass explizit eine "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" fordert - alle anderen Bundesländer haben den schwammigen Passus drin, dass man Hunde eben so zu Führen und Halten hat, dass für Mensch und Tier keine Gefahr ausgeht. Das ein jagender Hund ncht automatisch eine Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Lebewesen in seinen Dunstkreis darstellt, hat hier niemand behauptet, jedoch angeführt, dass er eben sehr wohl eine Gefahr für seine Beute ist und die (meisten) Gesetze eben keine Ausnahmen vorgesehen haben.
DA habe ich Bremen eben mit angeführt, weil ich es eben von Bremen sicher weiß, dass da sehr wohl der Verteidigungsfall von Hund und Halter erwähnt wird.
Es ist diese Blauäugigkeit, mit denen an die Gesetze herangegangen wird, weil von Prinzip her schon jede LHVO das Potenzial hat, ratzfatz jeden Hund zu einem "gefährlichen Hund" zu machen. Selbst beim niedersächsichen Passus steht eben nicht, dass alle im Passus aufgeführten Merkmale erfüllt sein müssen, sondern einfach Merkmale, die einen Hund zum gefährlichen Hund machen, bzw. die eine Überprüfung nach sich ziehen.