Tiere und Mietrecht Die Rechtslage (Stand: Januar 2001)

merlin

20 Jahre Mitglied
Tiere und Mietrecht


Von Clemens Gersch und Michael Wieseler



Diese Infos zum Thema "Tiere und Mietrecht" geben die bisherigen Folgen
der NRW-Hundeverordnung auf die Situation im Wohnungsmarkt wieder (Stand:
Januar 2001). Es steht zu erwarten, das dieses Thema in Zukunft auch die
Gerichte beschäftigen wird. Deshalb wird sich der (juristische) Sachstand
verändern.
Zurzeit gibt es von unterschiedlichen Seiten ebenso unterschiedliche
Aussagen. Nach Auskunft des Kölner Haus und Grundbesitzervereins gibt es
haufenweise Anfragen von Mitgliedern, in deren Häusern es wegen der
umstrittenen Hunde Streit gibt. Die großen Wohnungsgenossenschaften melden
dagegen keine erhöhten Auseinandersetzungen. Und auch der Deutsche
Mieterbund sieht zurzeit keine erhöhte Fallzahl bei Mietstreitigkeiten,
die ursächlich auf das Halten der so genannten Kampfhunde zurückzuführen
sind.

Die Rechtslage (Stand: Januar 2001)
---------------------------------------------------------------------------

Die Rasse eines Hundes hat zurzeit keine Auswirkung auf den Mietvertrag.
Wenn von Vermieterseite die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist,
kann sie nicht aufgrund der Rasse eines Hundes zurückgenommen werden. Es
ist auch nicht rechtens vom Vermieter, nun eine Kündigung auszusprechen,
weil man nach der Diskussion über die so genannten Kampfhunde Probleme im
Haus befürchtet oder weil man selber inzwischen Angst vor diesen Tieren
bekommen hat.
---------------------------------------------------------------------------

Aber: Wenn der Hund (egal welcher Rasse) andere Hausbewohner belästigt,
kann der Vermieter unter anderem den Hausfrieden gestört sehen. In
schweren Fällen von Hausfriedensbruch kann der Vermieter dann eine
Kündigung aussprechen. Gleiches gilt auch, wenn der Hund den Hausfrieden
auf andere Weise wiederholt stört, zum Beispiel, indem er sein Geschäft
wiederholt im Treppenhaus verrichtet, ohne das der Besitzer es beseitigt.
Auch die dauernde Belästigung durch einen ständig bellenden Hund kann so
zur Abmahnung und später dann zur Kündigung führen.

Grundsätzlich gilt: Vorher klären, ob Hundehaltung erlaubt ist, denn sonst
riskiert man von vornherein ein belastetes Mietverhältnis und Ärger mit
den anderen Mietern.
Bei Kleintieren gelten diese Maßnahmen natürlich nicht: Meerschweinchen,
Hamster und so weiter dürfen weiterhin ohne Genehmigung des Vermieters
gehalten werden. Gleiches gilt auch für Katzen. Nach diversen
Gerichtsurteilen sind zwei Katzen in einer Wohnung grundsätzlich erlaubt
und bedürfen keiner Genehmigung durch den Vermieter.


Kontaktadressen:

Deutscher Mieterbund
Aachener Str. 313
50931 Köln
Tel. (02 21) 9 40 77-0
Fax (02 21) 9 40 77-22
Internet:
E-Mail: [email protected]

Über die zentrale Rufnummer erreichen
Sie den örtlichen Mieterverein:
Tel. (0 18 05) 83 58 35 (0,24 Mark pro Minute)
Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
Verband der Privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln
Maastrichter Str. 17
50672 Köln
Tel. (02 21) 57 36-0
Fax (02 21) 52 57 14
Internet:
E-Mail: [email protected]
------------------------------------------------------------------------------------------
 
  • 28. April 2024
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Ich schätze, es wird wohl so kommen wie bei der Haltung von Ratten, nämlich von Glück und Verstand des Richters abhängig sein.
Bei der Rattenhaltung gibt es ebenfalls pro und contra Urteile, weil einerseits Käfigtier, andererseits Ekeltier.

as-gum.gif

shevoice
 
ACHTUNG ! DER DEUTSCHE MIETERBUND IST MIT VORSICHT ZU GENIESSEN ...
===========================================================================


Zur Erinnerung:
>>>>>
_____

....... >Nun steht der umgekehrte Fall an. Grützmachers Argumentation: Es
spielt keine Rolle, ob der Hund sich bereits als gefährlich erwiesen hat.
Was juristisch zählt, ist die potenzielle Gefahr, die zweifellos von einem
Kampfhund ausgeht. Alle Mieter eines Hauses haben seiner Meinung nach das
Recht, Treppenhaus und Garten angstfrei zu nutzen. Das muss der Vermieter
sicherstellen - zur Not, indem er das Halten eines gefährlichen Hundes
verbietet.

Beim klagenden Ehepaar ist das Unbehagen über den Kampfhund in der
Nachbarschaft gestiegen. Vor vier Monaten bekamen sie ein Kind, die Mutter
wagt sich aus Angst vor dem frei laufenden Hund nicht mehr in den Garten,
der allen sechs Mietparteien laut Mietvertrag offen steht.

Nach Ansicht Grützmachers wäre ein Erfolg im Prozess «ein Meilenstein in
der Bewältigung des Kampfhundeproblems, da dann sämtliche Mieter die sich
der potenziellen Gefahr eines Kampfhundes ausgesetzt fühlen, auf Widerruf
der Genehmigung gegen ihren Vermieter klagen könnten». Es bedürfe keiner
der derzeit so heftig diskutierten Gesetzes-Initiativen mehr. «Der Mieter
könnte hier vielmehr sein aus dem Mietvertrag abgeleitetes Recht auf die
Nutzung eines gefahrlosen Mietbesitzes geltend machen», sagte Grützmacher
gestern. Bestätigt sieht sich der Jurist durch die gegenwärtige Diskussion
über Kampfhunde. «Alle haben Angst vor solchen Hunden. Wir müssen deutlich
machen, dass wir diese Tiere im Stadtbild nicht sehen wollen», sagte
Grützmacher.

Auch Hartmann Vetter vom Mieterverein sieht gute Aussichten für die Klage
des Hohenschönhausener Ehepaares. «Der Vermieter ist verpflichtet, alle
Rechte aus dem Mietvertrag zu verwirklichen.» Bislang wurden in Berlin
Vermieter vor allem eingeschaltet, wenn sich Mieter von Nachbarn gestört
fühlten. Auch Vetter sieht dem Ausgang des Präzedenzfalles optimistisch
entgegen. «Ich gehe davon aus, dass das Verfahren durchgeht.» ..... <

Der ganze Bericht unter:

___
<<<

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ACHTUNG ! DER DEUTSCHE MIETERBUND IST MIT VORSICHT ZU GENIESSEN ...
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Stand in derselben Mail wie der obige Beitrag,
watson
 
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