Tiere und Mietrecht
Von Clemens Gersch und Michael Wieseler
Diese Infos zum Thema "Tiere und Mietrecht" geben die bisherigen Folgen
der NRW-Hundeverordnung auf die Situation im Wohnungsmarkt wieder (Stand:
Januar 2001). Es steht zu erwarten, das dieses Thema in Zukunft auch die
Gerichte beschäftigen wird. Deshalb wird sich der (juristische) Sachstand
verändern.
Zurzeit gibt es von unterschiedlichen Seiten ebenso unterschiedliche
Aussagen. Nach Auskunft des Kölner Haus und Grundbesitzervereins gibt es
haufenweise Anfragen von Mitgliedern, in deren Häusern es wegen der
umstrittenen Hunde Streit gibt. Die großen Wohnungsgenossenschaften melden
dagegen keine erhöhten Auseinandersetzungen. Und auch der Deutsche
Mieterbund sieht zurzeit keine erhöhte Fallzahl bei Mietstreitigkeiten,
die ursächlich auf das Halten der so genannten Kampfhunde zurückzuführen
sind.
Die Rechtslage (Stand: Januar 2001)
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Die Rasse eines Hundes hat zurzeit keine Auswirkung auf den Mietvertrag.
Wenn von Vermieterseite die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist,
kann sie nicht aufgrund der Rasse eines Hundes zurückgenommen werden. Es
ist auch nicht rechtens vom Vermieter, nun eine Kündigung auszusprechen,
weil man nach der Diskussion über die so genannten Kampfhunde Probleme im
Haus befürchtet oder weil man selber inzwischen Angst vor diesen Tieren
bekommen hat.
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Aber: Wenn der Hund (egal welcher Rasse) andere Hausbewohner belästigt,
kann der Vermieter unter anderem den Hausfrieden gestört sehen. In
schweren Fällen von Hausfriedensbruch kann der Vermieter dann eine
Kündigung aussprechen. Gleiches gilt auch, wenn der Hund den Hausfrieden
auf andere Weise wiederholt stört, zum Beispiel, indem er sein Geschäft
wiederholt im Treppenhaus verrichtet, ohne das der Besitzer es beseitigt.
Auch die dauernde Belästigung durch einen ständig bellenden Hund kann so
zur Abmahnung und später dann zur Kündigung führen.
Grundsätzlich gilt: Vorher klären, ob Hundehaltung erlaubt ist, denn sonst
riskiert man von vornherein ein belastetes Mietverhältnis und Ärger mit
den anderen Mietern.
Bei Kleintieren gelten diese Maßnahmen natürlich nicht: Meerschweinchen,
Hamster und so weiter dürfen weiterhin ohne Genehmigung des Vermieters
gehalten werden. Gleiches gilt auch für Katzen. Nach diversen
Gerichtsurteilen sind zwei Katzen in einer Wohnung grundsätzlich erlaubt
und bedürfen keiner Genehmigung durch den Vermieter.
Kontaktadressen:
Deutscher Mieterbund
Aachener Str. 313
50931 Köln
Tel. (02 21) 9 40 77-0
Fax (02 21) 9 40 77-22
Internet:
E-Mail: [email protected]
Über die zentrale Rufnummer erreichen
Sie den örtlichen Mieterverein:
Tel. (0 18 05) 83 58 35 (0,24 Mark pro Minute)
Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
Verband der Privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln
Maastrichter Str. 17
50672 Köln
Tel. (02 21) 57 36-0
Fax (02 21) 52 57 14
Internet:
E-Mail: [email protected]
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Von Clemens Gersch und Michael Wieseler
Diese Infos zum Thema "Tiere und Mietrecht" geben die bisherigen Folgen
der NRW-Hundeverordnung auf die Situation im Wohnungsmarkt wieder (Stand:
Januar 2001). Es steht zu erwarten, das dieses Thema in Zukunft auch die
Gerichte beschäftigen wird. Deshalb wird sich der (juristische) Sachstand
verändern.
Zurzeit gibt es von unterschiedlichen Seiten ebenso unterschiedliche
Aussagen. Nach Auskunft des Kölner Haus und Grundbesitzervereins gibt es
haufenweise Anfragen von Mitgliedern, in deren Häusern es wegen der
umstrittenen Hunde Streit gibt. Die großen Wohnungsgenossenschaften melden
dagegen keine erhöhten Auseinandersetzungen. Und auch der Deutsche
Mieterbund sieht zurzeit keine erhöhte Fallzahl bei Mietstreitigkeiten,
die ursächlich auf das Halten der so genannten Kampfhunde zurückzuführen
sind.
Die Rechtslage (Stand: Januar 2001)
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Die Rasse eines Hundes hat zurzeit keine Auswirkung auf den Mietvertrag.
Wenn von Vermieterseite die Erlaubnis zur Hundehaltung erteilt worden ist,
kann sie nicht aufgrund der Rasse eines Hundes zurückgenommen werden. Es
ist auch nicht rechtens vom Vermieter, nun eine Kündigung auszusprechen,
weil man nach der Diskussion über die so genannten Kampfhunde Probleme im
Haus befürchtet oder weil man selber inzwischen Angst vor diesen Tieren
bekommen hat.
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Aber: Wenn der Hund (egal welcher Rasse) andere Hausbewohner belästigt,
kann der Vermieter unter anderem den Hausfrieden gestört sehen. In
schweren Fällen von Hausfriedensbruch kann der Vermieter dann eine
Kündigung aussprechen. Gleiches gilt auch, wenn der Hund den Hausfrieden
auf andere Weise wiederholt stört, zum Beispiel, indem er sein Geschäft
wiederholt im Treppenhaus verrichtet, ohne das der Besitzer es beseitigt.
Auch die dauernde Belästigung durch einen ständig bellenden Hund kann so
zur Abmahnung und später dann zur Kündigung führen.
Grundsätzlich gilt: Vorher klären, ob Hundehaltung erlaubt ist, denn sonst
riskiert man von vornherein ein belastetes Mietverhältnis und Ärger mit
den anderen Mietern.
Bei Kleintieren gelten diese Maßnahmen natürlich nicht: Meerschweinchen,
Hamster und so weiter dürfen weiterhin ohne Genehmigung des Vermieters
gehalten werden. Gleiches gilt auch für Katzen. Nach diversen
Gerichtsurteilen sind zwei Katzen in einer Wohnung grundsätzlich erlaubt
und bedürfen keiner Genehmigung durch den Vermieter.
Kontaktadressen:
Deutscher Mieterbund
Aachener Str. 313
50931 Köln
Tel. (02 21) 9 40 77-0
Fax (02 21) 9 40 77-22
Internet:
E-Mail: [email protected]
Über die zentrale Rufnummer erreichen
Sie den örtlichen Mieterverein:
Tel. (0 18 05) 83 58 35 (0,24 Mark pro Minute)
Kölner Haus und Grundbesitzerverein von 1888
Verband der Privaten Wohnungswirtschaft im Regierungsbezirk Köln
Maastrichter Str. 17
50672 Köln
Tel. (02 21) 57 36-0
Fax (02 21) 52 57 14
Internet:
E-Mail: [email protected]
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