Ich bin auch unbedingt dafür, dass man eine illegale Haltung einem Hund auf keinen Fall antut, denn er ist es der ggf die Folgen zu tragen hat und das kann wirklich schlimm für ihn ausgehen.
Aber hier und in den Bundesländern in die Mixe vor hier gingen, waren die Amtstiertärzte keine Rassegutachter und hier schätzen sie sich auch so ein.
(Gibt es aber auf jeden Fall.)
Gutachten wurden immer von zugelassenen Gutachtern gemacht und die hatten auch Bestand vor Gericht.
Die Gutachten meiner Hunde waren auch von vereidigten Gutachtern. Sie waren nach den Gutachten dann Kat.II Hunde und nach bestandenem Test bekamen sie in Brandenburg eine Plakette, sodass erkennbar war, dass es sich nicht um gefährliche Hunde
handelt.
Ob die Haftpflichtversicherung zwischen diesen Hunderassen unterscheidet, hängt von der Versicherung ab, ob die Hundesteuer für Listenhunden erhöht ist, von der jeweiligen Gemeinde.
Ob man einen Kat I Hund mit Wesenstest von Maulkorbpflicht und Leinenpflicht befreien kann, darüber sollte man sich auch vor Übernahme schlau machen, damit der Hund nicht sein ganzes Leben lang so ausgeführt werden muss.