"Kaufe nie Tiere aus Mitleid" .. Sagten sie. Hilfegesuch

Ich habe mir die Fotos nicht vergrößert angeschaut. Natürlich sehen sogar beide "bedenklich" aus! Leider entdecke ich auch bei Mara "kaum Dobi"...
Womit sich meine wohlmeinenden Ratschläge erledigt haben, um Mara Ärger zu ersparen.
 
OK.
Nach dem zweiten Bild würde ich das Risiko den jungen Rüden von privat dazu aufzunehmen nicht eingehen und dann mit zwei Hunden auffallen.
Wegen des Rassegutachtens würde ich mal beim Gutachter, der es machte nachfragen, ob er jetzt noch mal Handlungsbedarf sieht.
 
Ich würde vom Kopf her bei Mara ohne Ohren sogar eher an einen Rottweiler als an einen Dobermann denken.

Aber bei Mischlingen ist es wirklich schwierig.

Zum Spazierengehen:

Hier ein Absatz aus den Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz NRW - das sind die Erläuterungen für Behörden, wie der Gesetzestext umzusetzen ist:

5.4.4
Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden im Sinne von § 10 Abs. 1 durch eine Person begründet wegen der schwierigenBeherrschbarkeit ein stark erhöhtes Gefahrenpotenzial und wird deshalb durchSatz 4 generell verboten. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist auch dasgleichzeitige Führen eines gefährlichen Hundes und eines Hundes im Sinne von §10 Abs. 1 durch eine Person verboten. Dies gilt auch, wenn Hunde von derAnlein- und Maulkorbpflicht befreit sind.

Das würde rein theoretisch für Mara nicht gelten - sie hat ja ein anderslautendes Gutachten. Und dass eine Person einen "nicht gelisteten" und einen gelisteten Hund ausführt, ist anscheinend möglich,

Aber: Bei zwei Hunden mit dieser Optik könnte es durchaus sein, dass trotzdem das O-Amt aufmerksam wird, weil's eben so aussieht, als ginge da einer mit zwei Listenhunden herum -.und dann habt ihr möglicherweise ein Problem - ober bei zwei Hunden, zwei Probleme.
 
Bei zwei Hunden gleichzeitig eben ggf ein Problem mit dem zweiten Hund, wenn der kein Rassegutachten hat und diesem Risiko würde ich den Rüden nicht aussetzen.
Für die Hündin gilt es auch in der Praxis nicht, wenn noch mal nachgefragt wird, ob das erste Gutachten wegen des Alters evtl. war, was aber dann auch im Gutachten nachzulesen sein müsste.
( Ich bin in Brandenburg ja länger mit drei Hunden spazieren gegangen, zwei davon Kat II gelistet, (einer auch mit Gutachten), und eben nach bestandenem Test von der Annahme es seien gefährliche Hunde befreit.
Die Papiere in Kopie hatte ich immer im Auto oder beim Gassi vom Haus aus Zuhause.)
 
Die Hündin ist der kupierte Hund und schon länger bei dem Paar. Der blonde unkupierte Hund ist der Rüde, der neu dazu gekommen ist.
Der würde ggf. die Hündin in Gefahr bringen.
 
Woher hat der Kumpel denn den Hund?
So wie mir gesagt wurde ebenfalls von Privat.
Ich kann mir jetzt denken wieso..
A holt sich einen Welpen von irgendwo, gibt ihn dann vermutlich wegen der Auflagen bei B (meinem Kumpel) ab. Er kennt sich überhaupt nicht aus und nimmt ihn als RR-mix auf. C bin nun ich und trotz meiner Zweifel an der Rasseangabe habe mir Bilder von solchen Mixen angesehen, bin immernoch der Meinung zu der Zeit hat das gepasst als ich ihn kennengelernt habe. (Da war noch gar nicht die Rede davon ich würde ihn mal nehmen.) Er war noch sehr jung, 2 monate etwa.
 
Gut, das beantwortet auch meine Frage, ob der RR-Mix eine offizielle Einstufung ist. Dann schließe ich mich dem Rat an, ihn schon aus diesem Grund zurückzugeben.
 
So wie mir gesagt wurde ebenfalls von Privat.
Ich kann mir jetzt denken wieso..
A holt sich einen Welpen von irgendwo, gibt ihn dann vermutlich wegen der Auflagen bei B (meinem Kumpel) ab. Er kennt sich überhaupt nicht aus und nimmt ihn als RR-mix auf. C bin nun ich und trotz meiner Zweifel an der Rasseangabe habe mir Bilder von solchen Mixen angesehen, bin immernoch der Meinung zu der Zeit hat das gepasst als ich ihn kennengelernt habe. (Da war noch gar nicht die Rede davon ich würde ihn mal nehmen.) Er war noch sehr jung, 2 monate etwa.
Shice traurige Geschichte :(.
Man sieht dem Hund auf den Fotos an, dass das ein Listenhund-Mix ist.
Wenn Du ihn zurück an den Halter gibst, sollte der mit dem Hund arbeiten und den Wesenstest machen. Der Hund ist jetzt voll in der Pubertät und keinesfalls würde ich ihn zu jung kastrieren lassen oder einen Chip setzen lassen. Da würde ich warten und mit dem Hund trainieren.
Wenn Du denkst, dass der Kumpel das nicht leisten kann/will, würde ich ihn eher in fachkundige Hände geben. Habt ihr schon einen Kaufvertrag abgeschlossen?
 
Das Risiko, dass es irgendwann mal auffällt, dass es ein Listi ist wäre mir zu groß.
Es gibt verschiedene Szenarien:
  • Ob der Hund ein Listenhund/mix ist, entscheidet niemand anderes als der Amtstierarzt beim Veterinäramt, egal von wem er vorher als was anderes eingetragen wurde.
  • Man kann alles so lassen wie es ist und hat Probleme sobald der Hund auffällig wird, man vom Ordnungsamt oder der Polizei kontrolliert wird oder jemand einen verpetzt. Dann wird der Hund zur Rasse-überprüfung im Veterinäramt vorgeladen und dort entscheidet der Amts.vet wie es ihm passt. Falls der Amts.vet. entscheidet dass er ein Listenhund-mix ist wird der Hund beschlagnahmt und in ein Tierheim verbracht
  • Ein großes Problem hat man, wenn er mal wen beißt und er war nicht speziell versichert, dann zahlt die Versicherung nicht!
  • Falls es ein Listenhund ist, bekommt man eine Anzeige wegen illegaler Haltung.
  • Falls er ein Listenhund ist und man bekommt das mit deinem Ordnungsamt geregelt, muß man die höhere Steuer zahlen und natürlich noch Auflagen zu Haltung erfüllen, welche man dem Hundegesetz des entsprechenden Bundeslandes entnehmen kann. Man hat die Möglichkeit den Hund falls er ein Listenhund ist, durch einen Wesenstest von der Leinen- und Maulkorbpflicht zu befreien
 
Ich wollts nur nochmal geschrieben haben, weil es @Inked vielleicht nicht ganz klar ist, was das für Konsequenzen haben kann.
 
Ich bin auch unbedingt dafür, dass man eine illegale Haltung einem Hund auf keinen Fall antut, denn er ist es der ggf die Folgen zu tragen hat und das kann wirklich schlimm für ihn ausgehen.

Aber hier und in den Bundesländern in die Mixe vor hier gingen, waren die Amtstiertärzte keine Rassegutachter und hier schätzen sie sich auch so ein.
(Gibt es aber auf jeden Fall.)
Gutachten wurden immer von zugelassenen Gutachtern gemacht und die hatten auch Bestand vor Gericht.
Die Gutachten meiner Hunde waren auch von vereidigten Gutachtern. Sie waren nach den Gutachten dann Kat.II Hunde und nach bestandenem Test bekamen sie in Brandenburg eine Plakette, sodass erkennbar war, dass es sich nicht um gefährliche Hunde
handelt.

Ob die Haftpflichtversicherung zwischen diesen Hunderassen unterscheidet, hängt von der Versicherung ab, ob die Hundesteuer für Listenhunden erhöht ist, von der jeweiligen Gemeinde.

Ob man einen Kat I Hund mit Wesenstest von Maulkorbpflicht und Leinenpflicht befreien kann, darüber sollte man sich auch vor Übernahme schlau machen, damit der Hund nicht sein ganzes Leben lang so ausgeführt werden muss.
 
Wenn der Hund von C nach B zuruckgegeben wird, ist sein Schicksal ungewiss! Vermutlich wird er weiter herumgereicht und landet später mit bösen Erfahrungen doch noch in einem Tierheim...
Also lieber gleich dorthin mit Abklärung durch vereidigte Gutachter und Ausbildung...
Gebe zu bedenken, daß Tierheime voll sind evtl. aber.
Drehen wir uns im Kreis?
 
Und damit der arme Kerl eben  nicht zum Wanderpokal wird, wäre ich für eine Abgabe in ein Tierheim.
Aber auch das muss erstmal gefunden werden..:rolleyes:
 
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