Sind die Urteile nennenswert drastischer bei TS-Vergehen, wo die Täter nicht als krank eingestuft werden? Nicht dass ich wüsste.
nicht wirklich. aber wenigstens wird den leuten nicht schon von vielen richtern per se der krankenschein ausgestellt. auch wenn es unterm strich aufs gleiche rauskommt.
andererseits: nur weil deutsche richter tierquäler nicht gescheit bestrafen, ist die sorge bezüglich des "krank" nicht automatisch falsch.
Eben.
nein. eben nicht eben.
das ist die gleiche automatik wie überall. der circus, der wildtiere bescheiden hält, verweist auf die reitpferde, die 23 std in der box stehen.
der HH, dessen hund im zu kleinen zwinger hockt, verweist darauf, daß die köter in spanien an den bäumen hängen.
EIN unrecht wird nicht besser, indem man auf ein anderes verweist.
sicher, wenn ein kinderschönder schon mit ner bewährung weggkommt, kann man für nen tierquäler keinen knast fordern.
meinen viele.
mein ich nicht.würde man den ersteren so bestrafen, wie man es könnte, dann wär die kluft von ihm zum tierquäler, was strafe angeht, weiter.
und es würden sich nicht so viele richter bemüpigt fühlen, tierquäler milde laufen zu lassen. nach dem motto: ich kann dem doch nicht mehr aufbrummen als dem kinderschänder.
]Wünschenswert, aber nicht logisch. So ein Urteil wäre nicht haltbar. Das würde voraussetzen, dass diese Krankheit nachweislich unheilbar ist. Ansonsten gilt: wer heute krank ist, muss es in 5 Jahren nicht mehr sein.
fr mich ist das logisch.
klar, ein mensch muß 20 jahre später nicht mehr krank sein. darum werden straftäter ja auch begutachtet (mehr oder minder).
aber man muss auch die schwere, die brutalität etc einer tat bedenken.
wer ponies mehrfach die köpfe abschneidet, ist nicht 1 woche später wieder bei sinnen.
wer über jahre hunde quält und dessen grundstück voller leichen liegt, auch nicht.
wer seinen hasen tritt, oder gaul verhaut,weil er grad den job verloren hat - da sieht es wieder anders aus.
wer krank ist, sagen wir vitzeroda, oder liebenwalde, dem ist eine besondere schwere nachgewiesen. da sind mehrere jahre halteverbot nicht überzogen. wenn der in 20 jahren nachweist, gesund zu sein, kann er gerne wieder tiere halten