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Fett hervorgehoben von mir

ja, ich möchte auch pöbeln

Bübchen, ganz Gallien (äh, Deutschland) ? nein, nicht mal in ganz Brandenburg kannste von Steuer befreien
so als Beispiel, falls sich (Dir) der Text erschliesst

ums Dir einfacher zu machen § 6 der Steuersatzung



als selbsternannte Lesefachfrau

Shut up

und verschone uns mit leicht widerlegbaren Halb (Nicht ?)wissen.


leider "muß" ich antworten, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu dem oben geschriebenen zu bilden
ich hoffe der Link funktioniert
 

Was ist dann mit §10 HundehV, für wen gilt der?
 
hallöchen & guten abend @all

nachdem ich meine nicht-artgerecht gehaltene & täglich geqäulte Hündin und meine anderen 3 Sabberbacken die "Mäulchen gestopft" habe, hätte ich noch ein Anliegen an...
@pitti Rotti:
@pitti Rotti:
*Die Aufführung von dir über >> praktische, eigene Erfahrungen > wissenschaftliche Erkenntnisse > Züchter > Tierschutz > Tierliebe > Zwingerhaltung sind bunt vermischte Fachrichtungen, die von dir aus dem Kontext gerissen wurden, wobei Differenzen und/oder Zusammengehörigkeiten weder berücksichtigt noch erläutert wurde.
Beispiel: Zwingerhaltung und MK-/Leinenzwang?
Welche Verbindung besteht hier?
Wissenschaftliche Erkenntnisse > wie wärs mit nem Quelltext?

@matty:
Ich frage mich auch gerade ... wenn es sich um legale Möglichkeiten für seinen Hund handelt, warum man dann die "richtigen" Leute kennen muss? ...

LG
 

Halt dich mal zurück ... haben wir uns verstanden?
Das Thema, MEIN LIEBER, das du hier anschneidest, ist "etwas" zu ernst um es durch den Dreck zu ziehen ...
... und nur weil du hier anonym im Forum schreibst, gibt dir noch lange nicht das Recht dermaßen zu entgleisen ...
 
erbärmliche antwort, lass gut sein.

Ich werde hier in einer Tour prsönlich angegriffen und beleidigt und mir wird vorgehalten ich hätte keine Ahnung, wäre dumm usw und dann erwarten die selben Menschen im Ernst Hilfe? Ist doch schon skuril oder? Hunde, die von der Steuer befreit sind, fallen auch nicht unter die LHG. Istz doch ganz simpel. Schau halt was dein Hund und du tun müssen, um eben einen Nutzen fr die Gesellschaft zu haben. Nur ins Bett kriechen reicht da nicht. Da müssen Hund und Halter schon etwas mehr leisten.
 
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde
 
Aaargg, das Einzig echt einfache ist der Grundsatz :

Bundesrecht vor Landesrecht
Landesrecht vor Gemeinderecht
oder
Gesetzt vor Verordnung
Verordnung vor Satzung

also eben nicht: Steuerbefreiung (Satzung), befreit von Landeshundeverordnung
 
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde

Der §15 kann auf ihn, nachdem, was er bisher schrieb, wohl nicht zutreffen.

Deshalb, meine Frage nach §10 bleibt. Konkret gesagt, ob es ihm gelungen sein sollte, berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Bisher ist mir zumindest kein gelungener Fall bekannt.
 

Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dann auch keine Steuer an.
LG
 
Dann ist es doch gut, wenn keiner etwas erwartet. Wieso dann der Zirkus und die persönlichen Angriffe?
 

so, du schlaumeier, ich führe einen staffordshire bullterrier im rettungsdienst des DRK BaWü, der mehrfach geprüft ist.... dann erzähl mal, was man machen muss..
 

Anhänge


Wer diese Steuer im jeweils konkreten Fall festsetzt, dass hast Du aber verstanden und hast das in jedem Amtsbereich in BB geprüft?
 
Aaargg, das Einzig echt einfache ist der Grundsatz :

Bundesrecht vor Landesrecht
Landesrecht vor Gemeinderecht
oder
Gesetzt vor Verordnung
Verordnung vor Satzung

also eben nicht: Steuerbefreiung (Satzung), befreit von Landeshundeverordnung

Man da hast du aber tief in die Trickkiste gegriffen. Nun schau dir oder schauen sie sich mal die Tatbestände an, in denen Hunde von der Hundesteuer befreit werden. Dann überlegen Sie sich ob ein solcher Hund als gefährlicher Hund eingestuft werden kann.
Beispiel, ist es sinnvoll ein Rettungshund des THW als gefährlichen Hund zu klassifizieren. Soll heißen, der Hund rettet Menschenleben weltweit, aber gilt in der Heimat als Killer auf 4 Beinen?

Oder der Behindertenbegleithund, der zwar keine Steuern zahlt, aber dann mit MK und Leine geführt werden muss und seine Aufgabe, dem behinderten Menschen zu helfen gar nicht nachkommen kann? Mit MK apportiert es sich so schlecht.

LG Frank
 

ok, als Lesefachfrau mein Fazit:
Textverständnis noch weniger vorhanden, als ich befürchtete, jedes weitere Wort ist Perlen vor die Säue werfen.

NS. was durch die weiteren Antworten bewiesen wurde

Träum weiter, aber rede (schreibe) nicht im Schlaf
 
Es ist doch eigentlich einfach...
Wenn er den/die Hunde vor Inkrafttreten der LHVO Brandenburgs bereits besaß, darf er Sie weiter halten. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Hunde der Liste 1 in Brandenburg schlicht gar nicht gehalten werden...
Da is auch nix mit berechtigtes Interesse nachweisen.
Die sind in Brandenburg einfach verboten...
 
Die Hunde sind aber doch hoffentlich angemeldet????

Denn @PittiRotti du weißt doch Beamte haben nix bessers zu tun als hier mitzulesen
 

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