Genau so sieht es aus Mädels. Keine Ahnung von Hunden aber hier nen Maxen machen, aber das ist eben der Weiberverein der KSG. Sagt ihr das eigentlich auch öffentlich, was ihr hier so schreibt?
Man kann einne Hund in ganz D befreien, wenn er ein Diensthund ist bei gewissen Stellen. Dann zahlt man weder Steuern für den Hund, noch gilt er als gefährlicher Hund. Polizeihunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, teilweise Therapiehunde, Rettungshunde teilweise usw.
Sowas sollte man doch als selbsternannte KSG Hundefachfrau wissenAber nein, ihr wollt nur pöbeln.
Die richtigen Leute zu kenne, die einem sagen, was es für legale Möglichkeiten gibt, dem eigenen Hund ein recht angenehmes Leben zu gestalten kann nicht schaden.
und warum machst du ein geheimnis aus diesen legalen möglichkeiten ? teile sie doch hier mit den brandenburgern. das wäre doch fair, wenn dir die lebensquailtät aller hunde am herzen liegt.
Ja ich sage doch Hun de raus aus dem Bett, weg von der Kuschelhundfraktion, weg mit dem Kampfschmuser Getue. Denn wie sangen die Ärzte einst" Nur Claudia hat nen Schäferhund und den hat sie nicht ohne Grund...." Gebt den Hunden als Nutztieren eine Aufgabe, dann zahlst du weder Steuern noch fällt dein Tier unter die LHVO Bzw das HG
Man braucht eben Hunde, die fü+r den Menschen nützlich sind und nicht nur die Straßen vollscheißen
Ja ich sage doch Hun de raus aus dem Bett, weg von der Kuschelhundfraktion, weg mit dem Kampfschmuser Getue. Denn wie sangen die Ärzte einst" Nur Claudia hat nen Schäferhund und den hat sie nicht ohne Grund...." Gebt den Hunden als Nutztieren eine Aufgabe, dann zahlst du weder Steuern noch fällt dein Tier unter die LHVO Bzw das HG
Man braucht eben Hunde, die fü+r den Menschen nützlich sind und nicht nur die Straßen vollscheißen
erbärmliche antwort, lass gut sein.
erbärmliche antwort, lass gut sein.
Ich werde hier in einer Tour prsönlich angegriffen und beleidigt und mir wird vorgehalten ich hätte keine Ahnung, wäre dumm usw und dann erwarten die selben Menschen im Ernst Hilfe?
@ Pitti_Rotti
ich würd mich mal echt über foto von deinen hunden freuen...
@ Matty, ich denke er/sie/es bezieht sich auf § 15 LHVo , da ist weniger Text den man verstehen muß.
Nur bezieht sich der auf AKTIV IM DIENST stehende Hunde, nicht auf Pensionärshunde
Genau so sieht es aus Mädels. Keine Ahnung von Hunden aber hier nen Maxen machen, aber das ist eben der Weiberverein der KSG. Sagt ihr das eigentlich auch öffentlich, was ihr hier so schreibt?
Man kann einne Hund in ganz D befreien, wenn er ein Diensthund ist bei gewissen Stellen. Dann zahlt man weder Steuern für den Hund, noch gilt er als gefährlicher Hund. Polizeihunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, teilweise Therapiehunde, Rettungshunde teilweise usw.
Sowas sollte man doch als selbsternannte KSG Hundefachfrau wissenAber nein, ihr wollt nur pöbeln.
Fett hervorgehoben von mir
ja, ich möchte auch pöbeln
Bübchen, ganz Gallien (äh, Deutschland) ? nein, nicht mal in ganz Brandenburg kannste von Steuer befreien
so als Beispiel, falls sich (Dir) der Text erschliesst
ums Dir einfacher zu machen § 6 der Steuersatzung
als selbsternannte Lesefachfrau
Shut up
und verschone uns mit leicht widerlegbaren Halb (Nicht ?)wissen.
leider "muß" ich antworten, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu dem oben geschriebenen zu bilden
ich hoffe der Link funktioniert
Dann ist es doch gut, wenn keiner etwas erwartet. Wieso dann der Zirkus und die persönlichen Angriffe?erbärmliche antwort, lass gut sein.
Ich werde hier in einer Tour prsönlich angegriffen und beleidigt und mir wird vorgehalten ich hätte keine Ahnung, wäre dumm usw und dann erwarten die selben Menschen im Ernst Hilfe?
wer denn ??
es war ein vorschlag meinerseits. von dir erwartet hier imho keiner was und dem wirst du absolut gerecht.
Die richtigen Leute zu kenne, die einem sagen, was es für legale Möglichkeiten gibt, dem eigenen Hund ein recht angenehmes Leben zu gestalten kann nicht schaden.
und warum machst du ein geheimnis aus diesen legalen möglichkeiten ? teile sie doch hier mit den brandenburgern. das wäre doch fair, wenn dir die lebensquailtät aller hunde am herzen liegt.
Ja ich sage doch Hun de raus aus dem Bett, weg von der Kuschelhundfraktion, weg mit dem Kampfschmuser Getue. Denn wie sangen die Ärzte einst" Nur Claudia hat nen Schäferhund und den hat sie nicht ohne Grund...." Gebt den Hunden als Nutztieren eine Aufgabe, dann zahlst du weder Steuern noch fällt dein Tier unter die LHVO Bzw das HG
Man braucht eben Hunde, die fü+r den Menschen nützlich sind und nicht nur die Straßen vollscheißen
Genau so sieht es aus Mädels. Keine Ahnung von Hunden aber hier nen Maxen machen, aber das ist eben der Weiberverein der KSG. Sagt ihr das eigentlich auch öffentlich, was ihr hier so schreibt?
Man kann einne Hund in ganz D befreien, wenn er ein Diensthund ist bei gewissen Stellen. Dann zahlt man weder Steuern für den Hund, noch gilt er als gefährlicher Hund. Polizeihunde, Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde, teilweise Therapiehunde, Rettungshunde teilweise usw.
Sowas sollte man doch als selbsternannte KSG Hundefachfrau wissenAber nein, ihr wollt nur pöbeln.
Fett hervorgehoben von mir
ja, ich möchte auch pöbeln
Bübchen, ganz Gallien (äh, Deutschland) ? nein, nicht mal in ganz Brandenburg kannste von Steuer befreien
so als Beispiel, falls sich (Dir) der Text erschliesst
ums Dir einfacher zu machen § 6 der Steuersatzung
als selbsternannte Lesefachfrau
Shut up
und verschone uns mit leicht widerlegbaren Halb (Nicht ?)wissen.
leider "muß" ich antworten, um Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich eine eigene Meinung zu dem oben geschriebenen zu bilden
ich hoffe der Link funktioniert
Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dnan auch keine Steuer an.
LG
Aaargg, das Einzig echt einfache ist der Grundsatz :
Bundesrecht vor Landesrecht
Landesrecht vor Gemeinderecht
oder
Gesetzt vor Verordnung
Verordnung vor Satzung
also eben nicht: Steuerbefreiung (Satzung), befreit von Landeshundeverordnung
Das mag schon richtig sein, aber liebe selbsternannte Fachfrau, wie sieht es in der Praxis aus? Hast dus chon mal nen Hund vom THW oder nen Behindertenbegleithund mit Leinen und MK Pflicht gesehen? Nee also hast du schon die Möglichkeit deinen Hund ohne MK und MK zu führen. Wird ja auch gemacht. Die LHG gellten eben nicht für nennen wir es "spezielle Hunde" und für diese fällt dnan auch keine Steuer an.
LG