Pitmen
KSG-Dauerwelpe™
15 Jahre Mitglied
Original geschrieben von Birgit
Nachtrag:
Schließlich gibt es noch den §143 StGB!
Wortlaut:
§ 143 StGB Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Ich hab mit der Dame mit Engelszungen geredet, die Welpen nicht einfach abzugeben, mir jeden Interessenten zu nennen, damit ich ihn nach der bei uns immer noch geltenden LVO i.V.m. der Tierschutz-Hundeverordnung vor Abgabe überprüfen kann. Sie hat nicht mitgemacht!!! Den Wurf hätte man mit ein bischen guten Willen noch als Unfall deklarieren können, aber da sie die Welpen an mir vorbei trotz meiner Bemühungen verschachert hat, weis ich nicht mehr, wie ich Strafe von ihr abwenden soll!
Ja was soll ich denn jetzt noch tun? Meinen Job kündigen oder die Sache dem Staatsanwalt übergeben? Eins von beiden geht nur, Ihr werdet eventuell verstehen, dass ich ein bischen an meinem Job hänge.
Das Mädel tut mir trotzdem leid, weil es ist nur einfach ihre schreiende Dummheit, die diese Situation herbeigezaubert hat.
das an deim job hängen gut und recht aber da steht nichts davon drin dass du wenn du es NICHT meldest bestraft wirst !
steht aber auch nicht drin dass du wie bei §138StGB Abs2
(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend...
wo ist dein prob ?
so in meinenen augen bist du überkorrekt *bg