Hallo shevoice,
tja, ich bin aus Niedersachsen, dem Land mit der schlimmen MK-Pflicht auch für geprüfte Listis....
Du machst mich jetzt ganz unsicher. Kann es sein, daß du dich irrst?
Hier ein paar Auszüge aus "meinem"
OWiG:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.5.1968 (BGBl. I S. 481)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 19.2.1987 (BGBl. I S. 602)
Zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes, des Strafgesetzes und anderer Gesetze vom 28.02.1992 (BGBl. I S. 372)
...
§ 2. Sachliche Geltung
Dieses Gesetz gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht und nach Landesrecht.
...
§ 5. Räumliche Geltung
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
...
[/quote]
Allein schon die Veröffentlichung im BGBl. spricht doch für Bundesrecht ...
und es kommt nirgendwo "Niedersachsen" vor...
Wie ist es z.B. mit Ordnungswidrigkeiten wie Rotlichtverstoß? Das ist doch auch bundeseinheitlich - oder?
ciao
Andreas