Schäferhund via Kampfhund

Asmodina

Auch wenn die ganze Diskussion über Kampfhunde, ihre Gefährlichkeit und die beste Strategie zu Ausschaltung dieser Gefahr momentan nicht aktuell ist, soll ein Beispiel verdeutlichen, wie wenig das alles ausgereift ist. Vergangenen Samstag Abend saß meine Lebensgefährtin mit unserem Hund (Kampfhund laut Hundeverordnung Anhang 1, also mit Leine und Maulkorb) auf einer Parkbank, als plötzlich zwei Schäferhunde, die einem bekannten Dröscheder Autohändler gehören, völlig unmotiviert und unprovoziert auf sie zu rannten. Einer der beiden Hunde fiel dann über unseren so genannten Kampfhund her, die vor Angst nicht ein noch aus wusste und an der Bauchdecke zwischen den Hinterläufen eine Bisswunde davontrug, die mit 4 Stichen genäht werden musste.
Dann endlich bequemte sich der offensichtlich alkoholisierte Hundebesitzer, seinen Hund auf eine selten rüde und brutale Weise von unserem Hund wegzureißen, indem er ihn im Genick packte und durch die Luft schleuderte.
Dieser Vorfall war bis jetzt der letzte in einer Kette von Attacken dieses Schäferhundes, der schon ein Kaninchen tot gebissen und einen Dackel schwer verletzt hat. Hier stellt sich aber weniger die Frage nach der Gefährlichkeit des Schäferhundes als vielmehr die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Halters, der seine Hunde offensichtlich nicht im Griff hat oder vielleicht sogar bewusst diese Attacken in Kauf nimmt um seinen Hund abzurichten oder ähnliches.
Es geht hier auch gar nicht darum, uns und unseren Hund als Opfer hinzustellen und, wie es sonst überall gang und gäbe ist, anderen die Schuld möglichst laut zuzuschieben. Es geht vielmehr darum, dass diejenigen, die sich einen Hund halten, ihrer Verantwortung jeder Zeit bewusst sind und bei aller Liebe zu ihren Tieren nicht vergessen, dass diese letzten Endes immer noch Tiere sind und viel stärker als Menschenrein instinktiv reagieren. Daher sind für die Halter solche Reaktionen selten vorhersehbar, auch oder gerade wenn der Hund sich bis her absolut friedlich verhalten hat.
Auch ist diese Attacke ein weiteres Indiz dafür, dass nicht jeder „Kampfhund“ gefährlich ist und nicht jeder gefährliche Hund von der Hundeverordnung erfasst wird.
Abschließend bleibt nur zu hoffen, dass dieser besagte Schäferhund nicht inzwischen Blut geleckt hat und sich vielleicht demnächst mal in den Hals eines Kindes verbeißt. Dann ist das Geschrei wieder groß, aber für das Kind vielleicht zu spät.


Asmo
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Asmodina ... hast du hier schon mal geguckt?
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UUps
Leider ist mir ein fehler unterlaufen, denn das ganze ist nicht meiner Lebensgefährtin sondern mir Passiert. Den Leserbrief hat nur mein Freund geschrieben und ich habe vergessen das ab zu ändern
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)
Verzeiht
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Asmo
 
Herzlich willkommen Asmodina,

was habt Ihr sonst noch unternommen? Wenn der halter so unfähig und uneinsichtig ist hätte ich wohl auch über eine Anzeige nachgedacht.

Übrigens "John Sinclair Fan"? Habe ich in meiner Jugend, so vor etwa 20 JAhren auch mal gelesen.

Gruß tigger



****tigger****
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Hi Asmo,

erstmal herzlich willkommen bei uns!

Du sprichst uns allen aus der Seele! Wie immer ist der Mensch an anderen Ende der Leine das Übel, nicht der Hund. Ich denke allerdings das man seinen Hund so gut kennen sollte, daß man solchen Übergriffen vorbeugen kann. Ein Tier ist ein Tier, sicherlich kann man nichts 100%ig vorraussagen, aber man sollte dann wenn man es nicht kann, andere und den Hund vor solchen Situationen schützen.

Wenn ich nicht 100-ig weiß wie mein Hund reagiert kommt er an die Leine. Basta. Und das verlange ich auch von anderen.

Ich wünsche deinen Hund gute Besserung und dem Besitzer der Schäferhunde eine saftige Strafanzeige! Hast du darüber mal nachgedacht? Nicht nur Listenhunde müssen an die Leine, Hunde die grundlos gebissen haben fallen auch in die Kategorie "gefährliche Hunde". Sie wären deinem Listenhund also was sie Auflagen betrifft gleichgestellt.

Lieben Gruß
Meike die Glück hat das die Listen hier in SH für nichtig erklärt wurden und jeden sofort anzeigen würde der sich so verhalten würde

 
Danke schonmal für die zwei beiträge bis jetzt.
Ich sehe das die frage nach anzeige immer wieder auftaucht. Nun ich war be der Polizei und muss leider sagen das die nichts machen (können??).
Als Antwort habe ich nur bekommen, das das "nur" Sachbeschädigung ist, und diese nicht mutwillig geschehen ist, und ich somit über die Bullerei kein Anzeige machen kann.
Jedoch beim Ordnungsamt habe ich ein Protokoll aufgegebn und eine Anzeige gemacht. Der Schäferhund der nun schon drei Hunde aus Heiterem Himmel angefallen hat wird nun von einem Veterinäramtlichen Tierarzt getseted (ohne Voranmeldung), und auf seine Gefärhlichkeit geprüft. Je nach dem zu Welchem Schluss dieser kommt, wird der Hund abgeschafft oder bekommt einen Maulkorb zwang was mir für den Hund doch ziemlich Leidtut. Wieterhin muss der Halter ein Bußgeld zahlen da er immer ohne Leine mit denen raus geht und das Besoffen, wo er doch um Die gefährlichkeit seiner Hunde wissen muss. Schade ist, das ihm das Bußgeld nichts ausmachen wird, denn er hat ja genug Geld. Wie in den vergangenen Fällen wird er einige Zeit mit Leine mit den Hunden unterwegs sein, und dann jedoch wieder nur eine Leine für zwei Hunde dabei haben und keinen angeleint.
Traurig Traurig

Asmo
 
Ob Sachbeschädigung hin oder her, diese Hunde fallen unter die VO. Und wenn es ein Yorkie wäre. Ich denke mal die Poizei will nichts machen, die rechtlichen Mittel haben sie allemal. Gut das wenigstens das OA reagiert.

Ich drücke dir die Daumen. Wenn sich die Polizei weiterhin weigert etwas zu unternehmen kannst du eine Beschwerde gegen die Beamten einlegen. Ich weiß nicht genau wie das heißt. Irgendwas mit Untätigkeit oder so. Vielleicht weiß ja hier jemand wie das heißt.

Lieben Gruß
Meike

 
Hallo Meike,
leider muß ich sagen das die Ploizei tasächlich keine Handhabe hat. Mein Mann ist Polizist und hat sich mit dem Thema ausgibig beschäftigt. Hund sind laut Gesetz eine Sache, und somit handelt es sich wirklich um eine Sachbeschädigung. Da Hunde ja nicht mit gewollter absicht eine Tat begehen ist es somit auch nicht mutwillig passiert! Sehr schwierig das Thema, aber sicherlich kann das OA was tun. Man sollte sich immer an diese wenden und dort eine Anzeige erstatten, weiter kommt man leider sonst nicht!

sky76
 
hallöchen

auch von uns ersteinmal ein herzliches willkommen

mir tut es sehr leid was euch passiert ist,
ich hoffe das euer hund den schock überwinndet.

bis dann nadine und bulldog
 
Hallöchen,

aber in den VOs steht das wenn ein Hund ein anderes Lebewesen angreift und/oder beschädigt, er als "gefährlicher Hund" gilt und somit Auflagen zu erfüllen hat! Und das ist hier schließlich passiert!

Wir hatten diese Diskussion in der Verhanldung. Denn nach den VOs ist ein Hund sogar gefährlich wenn er einen Regenwurm beißt. Das wurde nicht differenziert in den VOs ausgelegt. Es müsste "Wirbelteire" heißen.

Wenn die Polizei da keine Handhabe hat, dann auch nicht bei Verstößen gegen Maulkorb und Leinenzwang. Vos ist VO und da sind nicht nur Listenhunde von betroffen.

Vielleicht hat jemand von euch den Wortlaut für die VO NRW?

Lieben Gruß
Meike

 
Hallo Asmodina,

erst mal herzlich Willkommen bei uns!
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Der Vorfall tut mir für euch sehr leid, ich hoffe, die Hündin ist bald wieder fit.
Daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist leider traurige Realität...

Tigger: Die Frage wegen Sinclair wollte ich auch stellen, war mal vor Urzeiten ein Riesen-Fan von ihm...
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Grüße
Alexis

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-sic gorgiamus allo subjectatos nunc-
 


§ 2
Begriffsbestimmungen

Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:

Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,
Hunde, die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben,
Hunde, die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben,
Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

§ 4
Voraussetzungen für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2 sowie von gefährlichen Hunden

Das Halten, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden der Anlagen 1 und 2, von Kreuzungen der darin genannten Rassen, von Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen sowie von gefährlichen Hunden im Sinne des § 2 bedürfen der ordnungsbehördlichen Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird der antragstellenden Person nur erteilt, wenn
sie das 18. Lebensjahr vollendet hat,
sie ihre Sachkunde gegenüber der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde nachgewiesen hat,

sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,

die der Zucht, der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Mensch oder Tier nicht gefährdet wird,

die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3, 5 und 6 erfüllt sind.


Da ist der Wortlaut abgedruckt. Und es steht - wie bereits in der alten GefahrHuVo 1994 - nix davon, dass Hund gebissen haben muss, wenn er unkontrolliert oder gefahrdrohend hetzt, anspringt usw. Es steht auch nix von wiederholt. Es steht aber ganz eindeutig, dass sobald er dies tut zu den gefährlichen Hunden Hunden zählt, also Leine/Maulkorb und Zuverlässigkeitsüberprüfung des Halters und und und.

Und wieder ist es so, die OAs kümmern sich 'nen Sch... drum. Warten, warten, warten, warten......... Eigentlich müsste dieser Mann auch schon Hausbesuch vom OA gehabt haben, müsste seine Sachkunde mittels Test und evtl. zusätzicher Hund/Halterüberprüfung nachgewiesen haben. Und müsste nach den meisten Hundesteuersatzungen auch die erhöhte Hundesteuer zahlen (viele Gemeinden haben den gefährlichen Hund nach § 2 mit aufgenommen).

Mal ganz ehrlich die Doofen, die ihre Listis angemeldet haben, werden kontrolliert und drangsaliert und ausgeforscht und finanziell belastet. Und dann haben sie noch Gewissensbisse einer Anzeige beim OA Nachdruck zu verleihen, weil Ihnen der arme Hund leid tut. Oder sie die VO eigentlich ja gar nicht so toll finden.

Ich habe keinen Listi (noch nicht!?!). Aber ganz ehrlich, wenn aus meinem Ort ein stadtbekannter Mann mit seinem Hund, den er nicht im Griff hat und der schwer gestört ist, auf meinen losgehen und verletzen würde, und ich objektiv beurteilen kann, das war nicht das erste mal, dann setze ich Himmel und Hölle in Bewegung, um so jemanden das Handwerk zu legen.

Wie heißt's seit einiger Zeit immer so schön - Zivilcourage nicht Weggucken. Für mich hat das in so einem Fall nix mit Anschwärzen zu tun, sondern dient dem Menschen- und Tierschutz, das was das Höhn-Ministerium immer so schön in Bezug auf seine LHV wiederholt.

Und wenn ich nen Verfahren gegen das Ordnungsamt anstrengen müsste - ;)))) vielleicht um den Sinn der VO mal überprüfen zu lassen, was hier in NRW ja mangels Normenkontrollklage so schwierig ist.


Grüße

charly
 
Hi an alle

Ich finde nicht das man immer gleich anzeigen sollte.
Hier in meinem Dorf gibts öfters mal Beissereien.Da rennt Nachbars Lumpi auch mal zum streitsüchtigen Schäferhund.Also ich mein das jetzt nicht unbedingt auf die Sache hier mit Asmodina bezogen.Passt nur grad hier rein.Finde aber auch das man seinen Hund unter Kontrolle haben muss.Aber so Beissereien finden des öfteren statt und man kann garnichts dafür.Meistens.


unloved

P.S.Dieses "streitsüchtiger Schäferhund" hab ich nur geschrieben weils hier wirklich einen gibt.Hatt jetzt nichts mit der Rasse zutun.
 
hallo alexis und tigger
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ich hab auch jede menge alter sinclair-heftchen zuhause liegen. :)

hallo charly und meike
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was ist denn nun wild genau? ist eine maus auch "wild"?? ein wirbeltier ist es ja. oder geht diese formulierung nur von "jagdbarem wild" aus? das steht allerdings nicht so drin, wenn ich richtig gelesen habe.

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Hallöchen

Ich danke euch für eure antworten kommentare und hilfe
da die polizei hier ja leider nix macht und auch das ordnungsamt nicht unbedingt schnell im reagieren ist, haben wir einen Leserbeif in der örtlichen zeitung veröffentlicht der heute drin stand.
Uns bleibt leider nur zu hoffen das das Autohaus dieses Säufers gemieden wird und der hund ihm entzogen wird beide hunde, die somit vielleicht die chance haben zu normalen leuten zu kommen und normal erzogen werden können. Die aggressive von beiden ist gerade mal 1 1/2 und kann so denke ich noch erzogen werden.
Wir hoffen das beste zum schutz unserer Hunde und der Kinder.
Falls noch jemand ideen hat wie man noch vorgehen könnte, meldet euch!!

Asmo und ihre schlabberschnute

Asmo
 
Hi Solveig,

hast Recht, es ist nicht klar definiert was Wild bedeutet. Ich denke aber nicht, dass damit nur jagdbares Wild gemeint sein kann. Denn das würde bedeuten, dass nicht jagdbare Tiere, die unter Naturschutz stehen von Hunden gejagt werden dürften. Und das kann sicherlich nicht gemeint sein. Vielmehr wird damit alles wildlebende gemeint sein. Und da ist natürlich die Frage, betrifft dies auch die "gemeine Hausmaus" ;))).

Grüße

charly
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von sky76:
Hallo Meike,
leider muß ich sagen das die Ploizei tasächlich keine Handhabe hat. Mein Mann ist Polizist und hat sich mit dem Thema ausgibig beschäftigt. Hund sind laut Gesetz eine Sache, und somit handelt es sich wirklich um eine Sachbeschädigung. Da Hunde ja nicht mit gewollter absicht eine Tat begehen ist es somit auch nicht mutwillig passiert
sky76
[/quote]

Hy sky76,
nix gegen deinen Mann, aber er sollte sich vielleicht mal wirklich mit dem Thema beschäftigen. Es gibt da nämlich ein Strafgesetzbuch (StGB) und im StGB gibt es den § 303, der folgendes besagt:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es geht hier ja nicht um eine Strafanzeige gegen die Hunde, sondern gegen den Halter, der zumindest grob fahrlässig gehandelt hat.

Gruß
Wolfgang
 
hallo charly
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ja, eben. und was ist dann mit der unzweifelhaft wildlebenden feldmaus??? die jagt mein blitz nämlich immer und die beisst er nicht nur, sondern frisst sie auch wenn ich nicht schnell genug bin.

rein theoretisch, wenn nur nach den buchstaben der verordnung geht, würde mein hund doch schon allein dadruch zum "gefährlichen hund", oder sehe ich das falsch?

kann es sein, daß das alles absolut nicht durchdacht ist????

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Hallöchen

Ich habe mir gerade die zeitung gekauft und siehe da unser Leserbrief wurde Tatsächlich abgedruckt kaum mit Änderungen.
*stolz*
War mit Bagira vorhin spazieren, ich glaube sie ist nun der bekannteste Hund hier im Dorf.
Süße Schnute *malliebknuddl*

Danke für die tollen beiträge wir werden auf keine fälle ruhe geben.!!

Asmo
 
danke solvi
*knuddl*

Wenn noch einer eine Idee hat was man tn kann dann schreibt es bitte, bervor wieder ein Hund aus heiterem Himmel angefallen wird. Oder sogar vielleicht das nächste mal ein Kind dran glauben muss.

Knuddltmal alle eure wauzis lieb von mir

Asmo und Bagira

Asmo
 
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