Obwohl auch die Abgeordneten den gleichen Eid schwören, wie Minister*innen etc., sind sie doch auf der anderen Seite "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen".
Minister*innen sind verfassungsrechtlich theoretisch an die Weisungen der Bundeskanzler*in gebunden, haben also eine andere Stellung und unterliegen anderen Zwängen (Kabinettszwang).