Ich denke, wenn man überhaupt noch irgendjemandem beim Landkreis Hildesheim auf juristischem Wege eine schallende Ohrfeige verpassen möchte und die deutschen Amtsschimmel allgemein auf Trab bringen möchte
- schließlich haben wir in Niedersachsen ein Gesetz, nachdem man auch heute schon auffällige HundeHALTER aus dem Verkehr ziehen könnte, wenn die zuständige Behörde denn auch mal den Ars.h hochkriegen würde -
reduziert sich alles auf einen einzigen Punkt:
Gibt es hier jemanden, der die Zeit, die Nerven und das juristische Hintergrundwissen hat, der bereit wäre in Kleinarbeit zu recherchieren, ob, wann und in welchem Umfang der LK Hildesheim von Auffälligkeiten dieser beiden Hunde samt ihrer Halterin erfahren hat und dennoch nicht tätig geworden ist.
= auffälliges Verhalten der Hunde gegenüber dritten, Alkohol- u. Drogenprobleme bei der Halterin, Vorstrafenregister eben dieser Dame.
Sollte dies im Vorfeld dieses nun aktuellen Vorfalles nachweisbar sein, hätte der LK HI aufgund des Landeshundegesetzes präventiv einschreiten müssen, hat sich also an dem eigentlichen Beißvorfall durch Unterlassen mitschuldig gemacht.
Gruß / athos